Fernabsatzgesetz bei defekter RMA Ware

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von TiRo, 9. Januar 2013 .

Schlagworte:
  1. 9. Januar 2013
    Hallo,

    habe vor kurzem bei einem namhaften Hardwareversand eine Grafikkarte bestellt.
    Mir ist schon beim auspacken aufgefallen das der Klebestreifen bei der ESM Verpackung halb abgelöst war und der Karton nicht mehr eingeschweißt war (was bei diesem Modell der Fall ist). Kurz gesagt, RMA Ware erhalten.

    Karte nun zurückgeschickt, leider in meiner Dummheit als Grund Defekt angegeben, und nun wurde ein Reparaturauftrag erteilt! (Wovon ich erst heute beim Blick auf mein Kundenkonto erfahren habe)

    So wie es aussieht bekomm ich dann nichtmal mein Geld wieder oder wie...? Habe mir nun zwischenzeitlich eine andere Karte besorgt.

    Was meint ihr wie es weitergeht? Was soll ich tun?
    Könnte echt platzen...


    Gruß

    Tiro
     
  2. 9. Januar 2013
    AW: Fernabsatzgesetz bei defekter RMA Ware

    du kannst dich dort melden und klarstellen, dass du dich bei der rücksende angabe vertan hast und auf deren kulanz hoffen, oder du bekommst die ware wieder zurückgesendet, nachdem sie durchgechekt wurde.

    greetz
     
  3. 9. Januar 2013
    AW: Fernabsatzgesetz bei defekter RMA Ware

    aber angenommen ich bekomme die Karte erst nach Reparatur zurück, wie sieht es dann mit meinem Rückgaberecht aus? Denke das ich da locker 8 Wochen warten kann.
    Nur Probleme mit dem Saftladen... erst ne defekte Karte bekommen und dann sowas :angry:
     
  4. 9. Januar 2013
    AW: Fernabsatzgesetz bei defekter RMA Ware

    öm...

    wieviele tage sind zwischen zusenden und zurückschicken vergangen?
     
  5. 9. Januar 2013
    AW: Fernabsatzgesetz bei defekter RMA Ware

    Zur Not verkaufst du sie weiter. Sollte zumindestens deinen "Schaden" lindern. Kannst du eventuell noch die "andere Graka", die du dir besorgt hast zurückgeben? (14 Tage Rückgaberecht und so)

    Ruf da trotzdem mal an. Telefonieren ist immer besser als Mailen usw. Wichtig dabei ist, dass du höflich und freundlich bleibst ;D
     
  6. 12. Januar 2013
    AW: Fernabsatzgesetz bei defekter RMA Ware

    Hallo,

    also wenn du die Ware innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt zurückgesendet hast, kannst du dein Widerrufsrecht ausüben. Das steht dir zu, egal, um was für Ware es sich handelt (bis auf wenige Ausnahmen). Ich habe selbst mehere Shops, daher bin ich da ganz gut informiert..... Wenn du natürlich geschrieben hast, dass du eine Reparatur möchtest, ist das kein Widerruf. Diesen solltest du dann nachträglich erklären!
     
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