Rechtsfrage - Straftatbestand erfüllt?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Netjir, 19. Januar 2013 .

Schlagworte:
  1. 19. Januar 2013
    Hey Leute,

    folgender Fall:

    Der Angestellter X einer Firma vergibt einen Auftrag an eine Baufirma Y. Der Ehepartner des Inhabers der Baufirma Y ist zugleich der Vermieter des Angestllten X. Der Angestellte X verlangt nun im Zuge der Vergabe des Auftrages an die Baufirma Y, dass er weniger Miete Zahlen muss.

    Weiß jemand unter was für ein Gesetzt diese Fall fällt???
    Ich gehe mal davon aus, dass das private Vorteilnahme des Angestllten X ist und somit strafbar oder nicht ?!?

    danke
     
  2. 19. Januar 2013
    AW: Rechtsfrage - Straftatbestand erfüllt?

    Wieso sollte es Strafbar sein?

    X hat ein Angebot gemacht.

    Jetzt kann Y annehmen oder ablehnen.
     
  3. 19. Januar 2013
    Zuletzt bearbeitet: 19. Januar 2013
    AW: Rechtsfrage - Straftatbestand erfüllt?

    wenn sie nicht auf das angebot eingehen und der mieter damit klarkommt, dann wird ja kein straftatbestand erfüllt.

    könnte eine erpressung darstellen. muss man aber genau wissen wie es war usw.
     
  4. 19. Januar 2013
    AW: Rechtsfrage - Straftatbestand erfüllt?

    Auf jeden Fall ist Angestellter X ganz schnell seinen Job los, wenn sein Chef das spitz kriegt...

    Rechtlich kann es einen Unterschied machen, ob er einen öffentliches Amt bekleidet oder nicht.
     
  5. 19. Januar 2013
    AW: Rechtsfrage - Straftatbestand erfüllt?

    Klar ist das strafbar. Ist ganz einfach Erpressung. Feinheiten macht der Anwalt.
     
  6. 19. Januar 2013
    AW: Rechtsfrage - Straftatbestand erfüllt?

    hab auch noch was gefunden:

    Klassische Korruptionsstraftaten – § 299 StGB
    • Nach § 299 StGB wird wegen Bestechlichkeit und Bestechung im
    geschäftlichen Verkehr mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
    Geldstrafe bestraft,
    „wer als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes
    im geschäftlichen Verkehr einen Vorteil für sich oder einen Dritten als
    Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass
    er einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen
    Leistungen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge…“
    • Täter kann also nur ein Angestellter bzw. Beauftragter sein
     
  7. 19. Januar 2013
    AW: Rechtsfrage - Straftatbestand erfüllt?

    die feinheiten hierbei liegen zu bestimmen ob ein straftatbetsand vorliegt oder nicht.

    ohne eine auführliche tatbestandsbeschreibung und beweise kann man das nicht so klar definieren. was genau bedeutet "verlangen" in diesem fall? das bloße nachfragen? drohung? das muss erstmal beschrieben werden.
     
  8. 19. Januar 2013
    AW: Rechtsfrage - Straftatbestand erfüllt?

    Er hat geschrieben "verlangt", da ich davon ausgehe, dass er die Bedeutung der Wörter, die er verwendet, kennt, ist das ganze sicher eine Straftat, denn ansonsten hätte er "darum gebeten" .

    no offense
     
  9. 21. Januar 2013
    AW: Rechtsfrage - Straftatbestand erfüllt?

    Untreue gegenüber des Arbeitgebers:

    § 266 StGB Untreue - dejure.org

    Falls er dem Arbeitgeber durch sein VErhalten einen Schaden zufügt, zB höhere Baukosten, obwohl vorher besprochen wurde, dass der günstigste den Zuschlag bekommt.
    Könnte aber auch Betrug sein, wenn er dem Arbeitgeber was vorgelogen hat, damit er genau die Baufirma nimmt.

    Der Sachverhalt ist sehr dünn.

    Durch das alleinige Anfragen ist aber noch keiner der TB erfüllt evtl Versuch. Aber der Tatbestand ist wirklich zu dünn vormuliert um hier theoretische Antworten zu geben.
     
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  10. 21. Januar 2013
    AW: Rechtsfrage - Straftatbestand erfüllt?

    sehe ich auch so, vieles ist möglich aber nichts genau definiert.
    wenn bei uns ne prüfung kommt, ist es meistens sehr deutlich beschrieben was war bzw mit aussagenden adjektiven unterstrichen.
    ein verlangen könnte so formulier werden:
    "könnten sie mir bitte die miete runtersetzen da wir jetzt bekannte sind?"
    oder
    "ich verlange dass die miete gemindert wird, sonst wird es nichts mit dem auftrag"

    ich sehe verlangen persönlich nicht als drohung, sondern eher als nachfragen. aber es gibt vllt auch irgendwo ne definition.
    x möchte sein vermögen steigern und es liegt bei y anzunehmen oder abzulehnen und wenn durch diese entscheidung der auftrag/spätere geschäfte beeinflusst werden, dann ist es strafbar bzw wenn überhaupt, der vertrag ist ja schon gültig und x kann da ohne weiteres nicht viel machen.
     
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