Post von der Bundeswehr

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von GabbaGandalf, 21. Januar 2013 .

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  1. 21. Januar 2013
    Schönen guten Abend,

    Und zwar wurde ich vor längerer Zeit verurteilt in Normalen Schöffengericht und hatte halt eine Bewährungsstrafe mit Auflagen und Geldstrafe bekommen.

    Meine Dienstzeit war am 30.11.2011 vorbei gewesen.

    Ich bekam am Samstag Post per Einschreiben von der Bundeswehr das ein Disziplinatverfahren eröffnet werden soll gegen den Selben Anklageschrift wofür ich verurteilt wurde.

    Was habe ich zu Erwarten?

    Ich habe weil ich in der Ausbildung bin gar kein Geld mehr ein Anwalt zu leisten und habe bereits 100 Euro Monatlich schön zu Knabbern an der Strafe..

    Und nun wird verlangt das ich mir wieder ein Anwalt holen soll.
     
  2. 21. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    Also wurdest du während der Dienstzeit verknackt ?
    Dir wird eine weitere Geldstrafe wahrscheinlich blühen.
     
  3. 21. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    nein Also

    ich war ja bis zum 30.11.2011 bei der Bundeswehr

    Am 13.12.2011 hatte ich eine Hausdurchsuchung von der Polizei gehabt

    Verurteilt wurde ich am 09.10.2012..

    ich war doch da eig gar nicht mehr beim Bund.
     
  4. 21. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    Ohne weitere Randangaben wird es schwer dir zu helfen.

    Am besten in nem anderen Forum versuchen.
     
  5. 21. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    Dann ruf bei der Bundeswehr an und frag nett nach wie das angehen kann.
    Mit den vorhanden Infos ist mir das so nicht verständlich wieso
     
  6. 21. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    mir erschließt sich nicht ganz der sachverhalt: du wurdest für dein "fehlverhalten" im september rechtskräftig verurteilt. weshalb findet dann 3monate später eine hausdurchsuchung aufgrund des gleichen sachverhaltes statt und wieso klagt dich die bundeswehr für etwas an, wofür du schon verurteilt wurdest? sorry, aber ich steig da nicht ganz dahinter
     
  7. 21. Januar 2013
    Zuletzt bearbeitet: 21. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr


    hää?
    wo steht da was von September ??

    3 monate später hausdurchsuchung? hä??

    steht doch bei mein 2 Post

    30.11.2011 Bundeswehr verlassen also wieder normaler bürger
    13.12.2011 Hausdurchsuchung und Sicherstellung vom PC etc alles was dazugehört
    09.10.2012 Gericht und Strafe bekommen bewährung und Hohe Geldstrafe
    19.01.2013 Post von der Bundeswehr das sie Disziplinarverfahren Einleiten wollen wegen der Strafe wofür ich verurteilt wurde.



    Ich habe bei der Bundeswehr NIX angestellt.. Das was ich gemacht hatte war rein Privat...
    Ich bin einfach nur am Verzweifeln das nun schon wieder Kosten bis zu 2000 Euro Plus kommen könnten.. die ich einfach nicht besitze und ich kann doch nicht noch mehr Schulden machen... wenn ich diese Starafe 3 jahre abbuckeln muss...

    da gehen von mein gehalt 529 euro dann fast die hälfte nur an der Strafe raus....
     
  8. 21. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    jura erstes semester: Keine doppelte strafverfolgung

    Zumindest verstehe ich so den sachverhalt
     
  9. 21. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    Waren die Ermittlungen schon im gange während deiner Dienstzeit ?
    Ganz ehrlich : Ruf da unbedingt an und frage wieso ein Disziplinarverfahren gegen dich verhängt wurde. Da du bei einer Verurteilung bereits kein Soldat mehr warst und dir nicht erklären kannst wieso
     
  10. 21. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    oh sorry, ich bin mit den jahrenszahlen durcheinander gekommen(dachte es sei alles 2012 passiert und ergab somit keinen sinn)^^ .dennoch versteh ich nicht was die bundeswehr von dir will, denn du hast deine strafe schon verbüßt.
    wann wurde denn die straftat begangen, nach der bw-zeit oder währenddessen? obwohl dies meiner ansicht nach auch keine rolle spielt, denn ich bin der selben ansicht wie xtodaz, das man für eine straftat und rechtskräftige verurteilung nicht doppelt belangt werden kann
     
  11. 21. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    Naja, vielleicht hast du die Straftat begangen, während du noch beim Bund gewesen bist...evtl. wollen die nur davon sicher gehen. Ruf an und frag nach, dafür bekommt keiner eine Strafe!
     
  12. 21. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    das wär ja richtig heftig o.o
    vllt rufen die noch aus deiner schule an und geben dir n verweis dafür?
    ich hoffe wirklich, dass sowas nicht möglich ist.
    woanders werden unsere steuergelder richtig missbraucht und manche leute werden zwei mal bestraft, ein weitere punkt der meinen glauben an der demokratie kaputt macht...
     
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  13. 21. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    So denke ich auch....

    Ich hab echt angst nochmal bestraft zu werden und werde da auch Anrufen..

    Wie war es Kinderschänder werden nur milde bestraft...

    die was gedownloadet haben und verbreitet...

    Das geilste war nur weil ich eine Ausbildung habe bekam ich bewährung...
    Und die versuchen grad echt mir diese Ausbildung zu nehmen und mich zum Sozialschmarotzer zu machen.

    Mega Geldstrafe Bewährung.. Und nun noch eine 2 Anklage für genau die selbe Anklageschrift...
    Noch mehr Strafen und ich kann meine Ausbildung beenden... Da ich mein Leben gar nicht mehr Finanzieren kann weil mehr Kosten kommen....
    Durch die Fahren zu mein Bewährungshelfer
    Gerichtskosten
    Andere Straf kosten
    Pflichtverteidiger Kosten ...

    Und nun muss ich ja wahrscheinlich wieder ein Pflichtverteidiger nehmen ... wenn er wieder 1200 Euro Kostet ... Kann ich echt in Knast gehen und mir den ***** versohlen lassen da bekomme ich wenigstens eine Mahlzeit und hab keine sorgen mehr.
     
  14. 22. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    Seit wann ist eine Disziplinarstrafe doppelte Strafverfolgung?
     
  15. 22. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    bestimmt hat er beim Bund Drogen vercheckt ;-)


    Mach mal genauere angaben. Brauchst dich nicht schämen für deine tat ;-)
     
  16. 22. Januar 2013
    Zuletzt bearbeitet: 22. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    IMHO:

    §82 III Wehrdisziplinarverordnung
    § 23 II Soldatengesetz

    was aus §23 zutrifft darf der TE gerne selbst herausfinden, ich tippe auf Nr. 2 bzw. §82 III Alt. 1
     
  17. 22. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    Aaaaaaah, mein alter stubenkamerad.

    Du weißt doch, dass wenn man im zivilen baut und beim Bund ist, dass der Bund einem auch noch einen reindrückt.
    Jetzt evtl weil du es verschwiegen hast.

    Ich schätze mal, das wird ein diszi bis zu 1500 EUR.
     
  18. 22. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    Die Frage ist ob du die Straftat während deiner Bundeswehrzeit begangen hast und vorallem WAS das für eine Straftat war.
    Ohne die Angabe was du eigentlich angestellt hast, kann ich dir nicht helfen.
    (Haste Drogen beim Bund verchekt oder hast dir schon nach Ausscheiden ausm Bund in der Kneipe geprügelt? Das du eine HD hattest lässt mich auch nicht auf die Straftat schließen.
     
  19. 22. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    Ich hab es bei 2 Post darauf hingedeutet

    Aber es waren wegen Downloads wofür ich verknackt wurde.
    deshalb ja die Hausdurchsuchung und sicherstellung von mein PC handy und so weiter.
     
  20. 22. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    scann doch einfach die anklage der bundeswehr mal ein oder tippe die paar zeilen ab. kann schon verstehen, dass dir es peinlich ist, aber mit diesen schwammigen aussagen kommen wir nicht weiter. was steht denn genau in dem schreiben?
    hast du es über den inet anschluss auf der stube geladen oder wieso machen die so einen aufstand?
     
  21. 23. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    naja...du wurdest verurteilt wegen runterladen. die hausdurchsuchung war 2 wochen nach deinem austritt ausm bund. ich würde mal davon ausgehen, dass du während deiner zeit beim bund auch gesaugt hast und die anklage sich sicherlich auf eine zeitspanne während deiner bundeswehrzeit bezieht. von daher ist das schreiben vom bund wohl richtig...
    oder sehe ich was falsch bzw hab ich was falsch verstanden?!
     
  22. 23. Januar 2013
    Zuletzt bearbeitet: 23. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    Also da es meinem Kumpel genau so ging wie es dir jetzt geht,

    kann ich dir zu 100% genau sagen was passieren wird!

    Denkst der Bund ist so blöd und schickt iwelche Briefe an dich wo vielleicht garned wirken? nein tun sie nicht!

    Sie wissen ganz genau was sie dürfen und was nicht ganz einfach.

    Und das du dein diszi bekommst ist auch zu 100% sicher nur die höhe kann ich dir halt ned sagen aber mitm 1000 kannste rechnen digga.

    Und ja du musst die zahlen egal wie... ich würde es aber wie mein kumpel machen der da schon studiert hat und auch kein geld hatte.

    Er hat glaub 50EUR Monatlich gezahlt und gut ist.

    mfg HEad
     
  23. 23. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    Find sowas echt . Kinderschänder bekommen mildere Strafen da könnte ich kotzen!
    Und der Staat rennt hinter einem her der in einer Ausbildung ist und will ihn einfach durchnehmen.

    Hoffentlich kriegst du nix aber Deutschland hat echt andere Probleme.

    Recht-Portal mit Anwaltssuche - JuraForum.de

    Hier kannst du Anonym dein Sachverhalten erklären mit Person A usw

    Hoffentlich musst du nichts zahlen!
     
  24. 23. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    Was soll denn immer dieser lahmende Vergleich mit den Kinderschändern? Das sind zwei verschiedene Straftaten,diese haben nichts miteinander gemein und werden deshalb auch unterschiedlich geahndet. Deine Argumentation ist schlichtweg für die Tonne.
     
  25. 23. Januar 2013
    Zuletzt bearbeitet: 23. Januar 2013
    AW: Post von der Bundeswehr

    Ist sie nicht....

    Ich habe diese Sachen NIE gemacht wo ich bei der Bundeswehr war.
    Erst recht nicht von der Kaserne aus.
    wär ja mit Internet stick ja auch sooo möglich.. *rolleyes*
    Erst nach der Bundeswehr wurde dies eröffnet gegen mich

    Und Ohne Verteidiger kann ich es eh nie beweisen.

    Ich wurde Bestraft für etwas was ich gemacht hab das ist Fakt..
    Ich Zahl auch die strafe monatlich 50 Euro Auflage und dann Gerichtskosten 30 euro das ist auch Fakt...

    UND nachdem diese Fertig war bekam ich Post von der Bundeswehr..

    Sie fordern mich auf ein Verteidiger zu holen.

    Kann mir einer erklären wovon?? wovon??
    Wie soll ich etwas mir holen was ich nicht Bezahlen kann da die durch die andere strafe mich schon Blank gemacht haben.

    Wenn ich kein Verteidiger habe was kommt dann auf mich zu?
    Genau noch mehr kosten.

    Was sie machen ist Permanent versuchen mich arbeitslos zu machen das ich wahrscheinlich am ende mit Staatskosten und Schwarzarbeit diese finanzieren muss und die Chance auf eine weiteren Ausbildungsplatz mit 24 Jahren ist verschwindend gering.

    Es geht auch darum wegen vergleich Kinderschänder ,dass ein Mensch der etwas gemacht hat wegen Downloads mehr bestraft wird als einer der ein Menschenleben zerstört hat.
     
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