#1 3. Februar 2013 Hi, ich habe vor mich an einer Energiegenossenschaft zu beteiligen, da wegen der Energiewende Photovoltaikanlagen stark im kommen sind. In der Satzung steht: Ich habe leider keine Ahnung was dies bedeutet? Muss ich denen am Jahresende was zahlen??? Bitte um Antworten. Danke + Multi-Zitat Zitieren
#2 5. Februar 2013 AW: Kapitalrücklage Genosschenschaft [G]kapitalrücklage[/G] zahlst einmal ein, wenn du dich beteiligst, "wenn dessen Höhe und Einzahlungsweise von der Generalversammlung festgesetzt ist." solltest dich vorher dann mal bei der genossenschaft informieren wieviel der spaß kostet + Multi-Zitat Zitieren
#3 5. Februar 2013 AW: Kapitalrücklage Genosschenschaft das heisst, du investierst eine Summe X in die Genossenschaft. Dieses Investment kann einmalig in Form eines Eintrittsgeldes erfolgen. Die Verwendung dieses Investments obliegt dann den Leitungsorganen der Genossenschaft. Mehr sagt das erstmal nicht aus. Ob und in welcher Höhe turnusmäßig Zahlungen zu erfolgen haben, steht dort nicht. + Multi-Zitat Zitieren
#4 5. Februar 2013 AW: Kapitalrücklage Genosschenschaft Pflichten der Mitglieder Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren. Es hat insbe-sondere: b) die Einzahlungen auf den Geschäftsanteil oder auf weitere Geschäftsanteile gemäß § 37 zu leisten, Was ist dann der Unterschied zum Geschäftsanteil (500,00 €) + Multi-Zitat Zitieren
#5 12. Februar 2013 AW: Kapitalrücklage Genosschenschaft wegen der Energiewende Photovoltaikanlagen stark im kommen sind Da hast du den Startschuss aber verpasst. Wir haben unsere erste Anlage seit ca. 10 jahren. Mittlerweile sind die Einspeisegebühren dermaßen gesunken, dass es sich kaum mehr lohnt! Lediglich aufgrund der günstigeren Preise für die Anlage selbst kommen diese Investments noch in Frage. + Multi-Zitat Zitieren