Frage bzgl. Tagesgeldkonto + Freistellungsauftrag

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Jambo.Bwana, 4. Februar 2013 .

Schlagworte:
  1. 4. Februar 2013
    Hallo,

    ich hätte mal ein paar kleine Fragen und zwar habe ich verschiedene Tagesgeldkonten.

    Nun bin ich zu einer anderen Bank gewechselt und wollte dort natürlich auch einen Freistellungsauftrag aufgeben. Bei der alten Bank habe ich einen Freistellungsauftrag für glaube 100EUR angegeben, da dort nicht viel Geld drauf ist.

    Nun habe ich noch ein anderes, neues Konto, und ich will das alte löschen.

    Kann ich jetzt beim neuen Konto wieder einen Freistellungsauftrag in Höhe von 801 EUR machen ? Denn ich habe bei meinem anderen Konto ja einen in Höhe von 100EUR gemacht, wo aber nur vllt. 2-3 euro ausgeschöpft ist. Oder soll ich gucken wieviel bei dem einen ausgeschöpft ist und der Rest bis 801EUR kann ich dann bei meiner neuen Bank angeben ?

    So, wenn das geklärt ist, stellt sich noch die Frage, was wollen die von mir mit Kirchensteuer ? Was hat das mit dem Freistellungsauftrag zu tun ? Ja ich bin katholisch und bin Student. Habe kein festes Einkommen. Manchmal komme ich über 450EUR manchmal bleibe ich drunter.

    Zudem wollte ich noch wissen, was der Unterschied zwischen "getrennter Freistellungsbetrag" und "gesamter Freistellungsauftrag" ? . Dass wollen die nämlich von mir wissen.

    Wäre nett wenn mir jemand da ein wenig weiterhelfen könnte

    gruß jambo
     
  2. 6. Februar 2013
    AW: Frage bzgl. Tagesgeldkonto + Freistellungsauftrag

    Also generell kannst du jeder Bank, bei der du Einlagen hast und Kapitalerträge erzielst einen Freistellungsauftrag erteilen.
    Jede Einzelperson hat einen Gesamtfreibetrag von 801 EUR den er freistellen kann.

    Wenn du nun der einen Bank 100 Euro erteilt hast, hast du für die weiteren Bankverbindungen oder Bausparkasse usw. nurnoch 701 EUR zum freistellen.
    Solltest nur drauf achten, dass du insgesamt nicht zu viel freistellst, sodass irgendwann das Finanzamt hinter dir her ist oder so.

    Meinst du mit gesamter Freistellungsauftrag die eheliche Veranlagung?

    Wenn man verheiratet ist, sind die beiden Ehepartner gemeinsam veranlagt und können dementsprechend das doppelte (1602 EUR) freistelen.

    Grüße
     
  3. 6. Februar 2013
    AW: Frage bzgl. Tagesgeldkonto + Freistellungsauftrag

    Ja wenn z.B. nur 3 Euro ausgeschöpft sind, kannst du den FA bei der Bank auf 3,- EUR setzen und hast dann noch 798,- EUR frei, welche du bei anderen Banken stellen kannst.
    Im Onlinebereich steht normal welchen Betrag man bereits ausgeschöpft hat.

    Bei der Frage mit der Kirchensteuer kann ich dir leider auch nicht weiterhelfen, würde mich aber auch interessieren.
     
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