Nebenjob und mögliche Kürzungen?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Hans-Peter-C., 8. Februar 2013 .

Schlagworte:
  1. 8. Februar 2013
    Hey,
    Ich geh zur Schule und beziehe zur Zeit Hilfe vom jobcenter. Wenn ich ein nebenjob ausübe, wird dann irgendeine leistung gekürzt? (Ich habe mal was von einer grenze bis 160 euro oder so gehört)
     
  2. 8. Februar 2013
    AW: Nebenjob

    Ich rate einfach mal: Ja, dann wird deine Leistung gekürz oder gestrichen. Ansonsten fragst du am besten beim Jobcenter nach, die werden dir das schon sagen können.
     
  3. 11. Februar 2013
    AW: Nebenjob

    also ich kenne es so:

    du machste nebenbei nen 400EUR job, bekommst aber von den 400EUR nur 160EUR ausgezahlt. der rest geht ans amt. kp was die damit machen.
    aber 160EUR mehr haben oder nicht.
    wenn du die zeit hast würd ich es machen.

    gekürzt wird dann an deiner leistung eigentlich nichts
     
  4. 11. Februar 2013
    AW: Nebenjob

    Nein wird es nicht.

    Wie Tmoe schon sagt, bei 400 Basis behälst du 160 und der Rest geht ans Amt.

    Die haben ja was vom Kuchen wieso sollten se dann Was streichen?
     
  5. 11. Februar 2013
    AW: Nebenjob und mögliche Kürzungen?

    Pappenheimer....

    Da geht nix an das Amt. Warum soll da was an das Amt gehen???

    Du musst durch deine Gehaltsabrechnung beweisen, was du verdienst. In dem Fall musst du denen auch zeigen, WANN der Gehaltsbezug erfolgt. Solltest du sagen wir mal 400,- Euronen dazuverdienen, wird dir das folgendermaßen angerechnet bzw. abgerechnet:


    Die ersten 100 Euro darfst du zu 100% behalten.
    Die zweiten 100 Euro nur noch zu 60%.
    Die dritten 100 Euro - ich meine es sind nur noch 20%.
    Und die vierten 100 Euro gehen weg.

    --> Gehen weg, bedeutet, dass das Amt die Leistungen kürzt. Die 400 Euronen behälst du, nur das Amt gleicht seine Leistungen so aus, dass du dann einen geringeren Bezug hast. Hier z.B. die Kürzung: 220 Euro.

    So müsste das sein. Ansonsten die Paragraphen usw. des SGB II recherchieren.
     
  6. 13. Februar 2013
    AW: Nebenjob und mögliche Kürzungen?

    Mahlzeit,

    hab da was gefunden....


    Beispiel:
    Verdienst 400,00 EUR
    Freibetrag 100,00 EUR
    Rest 300,00 EUR davon
    20% 60,00 EUR weiterer Freibetrag

    Es bleiben also 100 EUR
    20% von 300 60 EUR
    --------------------------------
    160 EUR
    (240 EUR verrechnet das JobCenter)


    Im Überblick der finanzielle Unterschied:

    Hartz 4 mit MiniJob
    Regelsatz 374 EUR*
    + Mini-Job 400 EUR
    774 EUR
    ./.Verrechnung 240 EUR
    ------------------------------------
    Einkommen 534 EUR

    Quelle:Hartz4 Alg JobCenter: hartz4
    mfg gvh
     
  7. Video Script

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