kindergeld nach abitur

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Nees, 20. Februar 2013 .

Schlagworte:
  1. 20. Februar 2013
    habe eben einen brief von der familienkasse bekommen.

    also, ich mach im märz 2013 abitur, bzw bekomm dann mein zeugnis. dann gibts ja diese 4 monate regel. jedoch kann ich erst im oktober/wintersemester begingen zu studieren, da ich 1. kein abschlusszeugnis habe um mich zum sommersemester zu bewerben und die meisten unis mit mathe auf bachelor erst im wintersemester anfangen. es kann doch nicht angehen, dass ich deswegen kein kindergeld bekomme.

    ich bin sesshaft in rheinland-pfalz (vorgezogenes abitur)

    hoffe ihr könnt mir helfen!
     
  2. 20. Februar 2013
    AW: kindergeld nach abitur

    Klar kann das angehen, muss man halt bis zum Studium arbeiten?!

    Frag beim Amt nach, wie das läuft, die können dir das genau sagen, was du für Möglichkeiten hast..

    Kann dir leider nicht konkreter weiterhelfen, weil ich nicht weiß, wie das in Deutschland abläuft^^ aber falls du keins bekommst, musst halt paar Monate arbeiten oder eben "stempeln".

    In jedem Fall finde ich es besser, wenn du dort anrufst, als dich auf Aussagen von leuten hier im Forum zu verlassen.
     
  3. 20. Februar 2013
    AW: kindergeld nach abitur

    Der Anspruch auf Kindergeld erlischt mit vollendung des 25. Lebensjahres oder wenn das Kind ein Einkommen oberhalb einer Grenze von 8004EUR im Jahr bezieht. Dies ist gilt allerdings nur, solange die Tätigkeit besteht, tritts du ein Studium an und beendest deine Arbeit gibts wieder Kindergeld.
    Warum solltest du also kein Kindergeld bekommen?
     
  4. 20. Februar 2013
    AW: kindergeld nach abitur

    weil ich einen brief bekommen habe, undzwar von der familienkasse?(
     
  5. 20. Februar 2013
    AW: kindergeld nach abitur

    Du musst dich bei arbeitsamt als Ausbildungssuchend melden, damit hast du anspruch auf kindergeld.

    Dann erzählst du den berater da das du ein studium machst ab september und bekommst ein zettel den du bei der kindergeldkasse vorlegen kannst.
     
    1 Person gefällt das.
  6. 20. Februar 2013
    Zuletzt bearbeitet: 20. Februar 2013
    AW: kindergeld nach abitur

    absolut korrektes vorgehen!

    das ist falsch!

    kindergeld gibt es nur bis zum 18. lebensjahr.
    darüber hinaus besteht ein anspruch auf kindergeld bis zum 25. lebensjahr, wenn das kind sich noch in der ausbildung (studium, schule, etc.) befindet oder danach sucht.
     
  7. 20. Februar 2013
    AW: kindergeld nach abitur

    Die Familienkasse möchte natürlich deinen Status überprüfen da sie wissen dass du mit der Schule fertig bist. Du musst ihnen nun mitteilen dass du Studieren willst und auf nen platz wartest. Solang du das 21. Lebensjahr nicht vollendet hast ist das völlig unproblematisch. Dazu musst du dich auch nicht zwingend arbeitssuchend melden. (Was trotzdem klug ist wegen entsprechender Rentenansprüche für diese Zeit).

    Um auf Nummer sicher zu gehen ruf am besten einfach eben die entsprechende Hotline an und frag nach wie du richtig vorgehst aber ich kann dich beruhigen. Du wirst schon Kohle bekommen.

    Bitte informier dich bevor du solche Aussagen tätigst.

    Kindergeld steht prinzipiell jedem bis zum 25. Lebensjahr zu. Allerdings ist es ab dem 18. Lebensjahr an Bedingungen geknüpft: Für Arbeitsssuchende sowie Personen die auf eine Ausbildung oder einen Studienplatz warten wird das Kindergeld bis 25. gezahlt.
    Ebenfalls Kindergeld bekommen Studenten und Azubis.
    Bezieher von Arbeitslosenhilfe bekommen bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld.

    Kein Kindergeld bekommen nur diejenigen, die ein EInkommen über 8004EUR im Jahr beziehen, das gilt auch für Personen mit fertigem Studium/ fertiger Ausbildung.

    Die Ausage ein Anspruch bestünde nur bis zum 18. Lebensjahr ist einfach schlichtweg falsch! Vielmehr kann unter bestimmten anderen Umständen der bestehende Anspruch erlöschen, das hat aber primär nix mit dem Alter zu tun.
     
    1 Person gefällt das.
  8. 21. Februar 2013
    Zuletzt bearbeitet: 21. Februar 2013
    AW: kindergeld nach abitur

    habe ich.

    nein eben nicht prinzipiell. das ergibt sich aus §2 II BKGG. dass ein kind über 18 kindergeld bekommt ist die ausnahme, nicht die regel...

    ...wie du ja hier sehr schön ausführst


    hier kannst du den ratschlag den du an mich gerichtet hast ebenfalls auf dich anwenden: die einkunftsgrenze wurde zum 01.01.12 abgeschafft

    das war NIE meine aussage. meine aussage war, dass der generelle anspruch auf kindergeld nur bis zur vollendung des 18. lebensjahres gilt.

    das ist nicht ganz richtig... der anspruch erlischt mit beendigung des 18. lebensjahres, es sei denn man kann (regelmäßig) nachweisen, dass man noch ein kind nach §2 BKGG ist
     
  9. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.