Wie ist das mit Garantie und Gewährleistung?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von .x-tra, 2. April 2013 .

  1. 2. April 2013
    Meine Schwester hat sich ein Netbook in einem Laden gekauft.
    Nun nach 1.5 Jahren ist das Display defekt und bleibt schwarz.
    Sie ist dann in das Geschäft gegangen und dort meinte man sie müsse 40 Euro zahlen damit die erstmal nachschauen.
    Hat man nicht 2 Jahre Gewährleistungsanspuch?
     
  2. 2. April 2013
    AW: Wie ist das mit Garantie und Gewährleistung?

    Das mit der Gewährleistung ist so ne Sache.. eher gut für den Produzenten und/oder Händler.. du wirst schnell verstehen, dass das erstmal nicht ist.. Wenn du noch Garantie hast, ist das was anderes, da wirds dir schon einfacher gemacht.

    Am besten du wendest dich direkt an den Hersteller und wickelst die Garantie - sofern vorhanden - selbst ab. Dann sollten außer Zeit und Transportkosten (und diese auch nicht immer) keine weiteren Kosten anfallen.

    Hier mal genauere Infos.
    Lies das mal..
     
  3. 2. April 2013
    AW: Wie ist das mit Garantie und Gewährleistung?

    2 Jahre Garantie hast du immer, bis nach 6 Monaten des Kaufdatums, muss der Verkäufer beweisen, dass der Käufer das Produkt beschädigt hat.
    -> Garantie kein Prob.

    Nach einem halben Jahr wechselt aber die Beweislastumkehr, das heißt, du musst dem Verkäufer beweisen, dass der schaden des produktes nicht von/durch dir verursacht wurde.
    -> Dies ist sehr schwer und man kann es meistens knicken bzw. muss für den schaden selbst haften, ist bei allen elktro geräten so.
     
  4. 2. April 2013
    Zuletzt bearbeitet: 2. April 2013
    AW: Wie ist das mit Garantie und Gewährleistung?

    Garantie ist was freiwilliges, d.h., jedes Unternehmen kann egal wie lange Garantie verteilen und kann selbst bestimmen auf was sie Garantie geben.

    Gewährleistung verjährt nach 2 Jahren ab Kauf. Und das ist der Punkt: verjährt. Wenn beim Kauf nichts kaputt war, bringt die Gewährleistung meist nichts.
     
  5. 3. April 2013
    AW: Wie ist das mit Garantie und Gewährleistung?

    eben NICHT!

    Wie Otubanjo schon sagte, ist Garantie was absolut freiwilliges.
    Oft geben Hersteller zwischen 1 und 3 Jahre, je nach Produkt. Auf Akkus zB wird oft gar keine Garantie gegeben. Bei manchen Herstellern kann man die Garantie auch verlängern.

    Wovon du redest ist die Gewährleistung! Da stimmt dann deine Aussage mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Da zeigt sich oft auch welcher Händler einen guten Service hat und welcher nicht.

    Mein Tipp, mal schauen ob der Hersteller evtl. eine Garantie gibt, wenn ja, dann über die Garantie versuchen.
    Wenn nicht, dann schauen ob es mit dem Model evtl. öfter Probleme in dem Bereich gibt, was ich aber mal nicht vermute.

    Drücke die Daumen und rate ab jemals wieder bei dem Laden was zu kaufen. Denn wenn man seinem Kunden direkt 40 EUR aus der Tasche zieht, weil das Gerät wohlmöglich durch einen Herstellerfehler kaputt gegangen ist. Die könnten ja auch nachschauen und wenn sich herausstellt, dass es selbstverschulden war, dann geben sie es wieder zurück. Den Grund für den Defekt müssen sie ja nicht nennen, somit hätte man selbst auch keinen Mehrwert durch die "Untersuchung".
    Das gerade bei solchen Geräten in diesem Zeitraum (also um die 2 Jahre nach Kaufdatum) ein Defekt eintritt, soll ja vom Hersteller gewollt sein (Stichwort geplante Obsoleszenz)
    Es wird überlegt die Beweislastumkehr abzuschaffen. Würde dem Verbraucher auf jeden Fall helfen.

    Viel Erfolg!
     
  6. 3. April 2013
    AW: Wie ist das mit Garantie und Gewährleistung?

    Das ist leider der absolute Standard. Egal bei welchem Händler du das machst, es entsteht für ihn ein Aufwand, dass er das Gerät einschicken muss, RMA Nummern anfordern usw.. und den will er abgedeckt haben. In den wenigsten Fällen kann und darf der Händler die Geräte selbst reparieren. Darum würde ich dir erneut raten: Wickel das direkt mit dem Hersteller ab, diese sind meist kulanter in solchen Dingen.

    In den meisten Fällen wird, sofern keine Garantie mehr besteht, diese Pauschale gegengerechnet, wenn der Kunde das Gerät kostenpflichtig reparieren lässt. In wenigen Fällen wird auch bei Garantiereparaturen so vorgegangen. Das ist allerdings die Ausnahme.
     
  7. 3. April 2013
    AW: Wie ist das mit Garantie und Gewährleistung?

    §439 Absatz 2 BGB

    "(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen."

    Meiner Meinung nach können die nicht im Voraus Kohle verlangen. Wenn der Gewährleistungsanspruch rechtens wäre (du also nicht dran schuld bist und die Sache wirklich von Beginn an fehlerhaft war), müsstest du die 40EUR ja wieder bekommen, weil dir durch eine fehlerhafte Sache keine Zusatzkosten entstehen dürfen.

    Welcher Laden ist das denn?

    Ganz ehrlich: ich würde denen was n und denen klar machen, dass die das mit mir so nicht machen können, da ihr Gehabe in meinen Augen nicht rechtens ist. Paragraphen vorlegen kommt immer gut...
     
  8. 3. April 2013
    AW: Wie ist das mit Garantie und Gewährleistung?

    medimaxx...ich denk nen ableger von mediamarkt
     
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