#1 7. April 2013 Hi zusammen, ich möchte mir in nächster Zeit n Motorrad zulegen. Bei einem Händler hieß es dass sich das 1 Jahr Gewährleistung, dass er geben muss sich nur auf Motor und Getriebe erstreckt. Ist so eine Einschränkung rechtens? Kann mir das eigentlich nicht vorstellen und wäre dankbar über eine qualifizierte Einschätzung. Danke schon mal + Multi-Zitat Zitieren