Verheiratet: haben beide Ehegatten anspruch auf Kindergeld?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Bilal64, 22. April 2013 .

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  1. 22. April 2013
    Hallo,
    Ich bin 23, verheiratet und arbeite als Chemielaborant. Zusätzlich mache ich eine Weiterbildung zum Techniker in Form von einer Abendschule. Ich selber bekomme Kindergeld. Mein Einkommen liegt zurzeit Netto bei ca. 1500€. Jedoch bekommt meine Frau kein Kindergeld, weil ich angeblich zu viel verdiene. Sie ist Studentin. Ist das berechtigt oder sollte ich der Sache auf den Grund gehen un nachhaken?
     
  2. 22. April 2013
    AW: Verheiratet haben beide Eltern anspruch auf Kindergeld?

    Laut der Arbeitsagentur ist die grenze für Kindergeld bei 8.004 EUR im Jahr, da solltest du mit den 1.500EUR Netto auch mit Abzügen darüber liegen.

    Theoretisch bist also weder du noch deine Frau Kindergeld berechtigt, außer Ihr habt ein Kind, für dieses würdet ihr dann Kindergeld bekommen aber auch nur einmal.

    Du solltest also besser nochmal nachfragen oder das melden, nicht das hinterher eine Rückzahlung fällig wird mit der du nicht rechnest.

    Deine Frau könnte es aber bekommen:

    Quellen: Kindergeld für verheiratete Kinder: ab 2012 unabhängig vom Einkommen des Ehegatten

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Einkommensgrenze-Grenzbetrag.html
     
  3. 22. April 2013
    AW: Verheiratet haben beide Eltern anspruch auf Kindergeld?

    Hat das denn damit etwas zu tun, dass ich die Weiterbildung mache? Weil ich habe beim Antrag meine Lohnabrechnung und sonstiges alles abgeschickt und deren Meinung ist halt, dass ich einen Anspruch habe. Bock auf ne Rückzahlung hätte ich natürlich nicht. Werde mich auch demnächst bei denen bezüglich MEINES Kindergeldes melden. Aber mit meiner Frau verstehe ich das immer noch nicht. Weil laut raid-rush Aussage müsste ja meine Frau etwas bekommen. Die Absage kam erst Mitte Februar.
     
  4. 22. April 2013
    AW: Verheiratet: haben beide Ehegatten anspruch auf Kindergeld?

    Du kannst bis zu 4000 euro im Jahr als Weiterbildungskosten absetzen. Zusätzlich solltet ihr beide über Ehegattensplitting nachdenken, das ist grade bei sehr unterschiedlichen Individualeinkommen ratsam. Dabei wird euer Einkommen für die Steuer zusammengerechnet und dann halbiert, wodurch du normalerweise durch den nicht linear verlaufenden Einkommenssteuertarif begünstigt wirst, wenn eure beiden Einkommen stark unterschiedlich sind. Ich empfehle, einen Steuerberater aufzusuchen!
     
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