Wohnung fristgerecht kündigen (Nachmieter?)

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von cherry_coke, 17. Mai 2013 .

Schlagworte:
  1. 17. Mai 2013
    Hallo zusammen,
    ich werde meine Wohnung noch in diesem Monat fristgerecht kündigen, um zum 01.09. auszuziehen. Jetzt habe ich also noch 3 Monate Zeit, um die Wohnung zu renovieren. Das Problem ist, dass ich in den nächsten Monaten nur unregelmäßig in Deutschland bin.

    Meine Frage ist nun:

    Bin ich ab dem Tag meiner Kündigung (Ende diesen Monats) dazu verpflichtet meinen Vermieter in die Wohnung zu lassen, damit er die die Wohnung einem Nachmieter zeigen kann oder kann er das erst ab dem 01.09., wenn ich die Wohnung verlassen habe?

    Meine zweite Frage ist:

    Ich habe erst kurz vor meinem Auszug vor die Wohnung zu renovieren. Kann der Vermieter darauf bestehen, dass ich die Wohnung zB. schon im Juli fertig renoviert haben muss, damit er sie den Nachmietern "ordentlich" vorstellen kann (ist ziemlich verwohnt nach knapp 10 Jahren)


    Ich danke Euch für jede hilfreiche Antwort

    MfG
    CHERRY
     
  2. 17. Mai 2013
    AW: Wohnung fristgerecht kündigen (Nachmieter?)

    Schau mal nach, ob was im Mietvertrag festgelegt wurde und berichte
     
  3. 17. Mai 2013
    AW: Wohnung fristgerecht kündigen (Nachmieter?)

    Ein Mieter hat das Recht, in seiner Wohnung in ruhe gelassen zu werden. Das heißt, ein Vermieter darf die Räumlichkeiten nur in Absprache mit dem Mieter betreten.
    Allerdings bist du als Mieter wiederum verpflichtet, dem Vermieter das Besichtigen der WOhnung zu ermöglichen. Hier geht es nur darum ob eine Besichtigugn zumutbar ist oder nicht.
    Nachts um 12 sicher nicht, aber grundlos verweigern kannst du es dem Vermieter nicht.
    Du kannst dem Vermieter natürlich sein Recht verwehren, allerdings vermute ich dann, dass dir auch in der Mietausfall in Rechnung gestellt wird, vom Zeitpunkt deiner Kündigung, wenn der Vermieter erst anfangen kann Nachmieter zu suchen, bis zum Einzug eines neuen Mieters.

    Nein kann er nicht. du bist nur verpflichtet die Wohnung in renoviertem Zustand zu übergeben. Nicht weniger aber auch nicht mehr.
     
  4. 17. Mai 2013
    AW: Wohnung fristgerecht kündigen (Nachmieter?)

    Steht doch alles sehr ausführlich auf hunderten Webseiten.

    Außerdem ist es der 31.08. und nicht der 01.09 ("mit Ablauf des übernächsten Monats")

    Zu Deiner ersten Frage:
    Jain! Siehe dazu:
    Mietrecht : Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter

    und zur zweiten Frage:
    Nein! Siehe dazu:
    Mietrecht - alles zu den Schönheitsreparaturen


    Grüße...
     
  5. 17. Mai 2013
    AW: Wohnung fristgerecht kündigen (Nachmieter?)

    Frage 1:
    Bist du.

    Frage 2:
    Kann er nicht. Starre Renovierungsklauseln sind sowieso ungültig.
     
  6. 17. Mai 2013
    AW: Wohnung fristgerecht kündigen (Nachmieter?)

    Selbst wenn diese im Vertrag anders festgelegt sind?
     
  7. 18. Mai 2013
    Zuletzt bearbeitet: 18. Mai 2013
    AW: Wohnung fristgerecht kündigen (Nachmieter?)

    Ja. Wenn explizit gefordert wird "alle 3 Jahre" oder bei Auszug" Tapten entfernen". Abgeschwächt sind solche Fristen gültig, starr nicht.

    Beispiel:
    http://www.focus.de/immobilien/mieten/urteile/mieterschutz_aid_21612.html
    http://www.123recht.net/BGH-Zur-Zul...isten-in-Wohnraummietvertraegen-__a10006.html
     
  8. 18. Mai 2013
    AW: Wohnung fristgerecht kündigen (Nachmieter?)

    Gut zu wissen, danke
     
    1 Person gefällt das.
  9. 26. Juni 2013
    AW: Wohnung fristgerecht kündigen (Nachmieter?)

    Ja, im Mietvertrag stehen heute ca. 50% Sinnlosklauseln zur Abschreckung dank übereifriger Makler und Hausverwalter. Im Zweifel sind die alle nichtig. :lol:

    Siehe auch:
    http://www.immobilien-katalog.net/
     
  10. 26. Juni 2013
    AW: Wohnung fristgerecht kündigen (Nachmieter?)

    btw: hat man nicht nach 10 Jahren Mietdauer 9 Monate Kündigungsfrist?
     
  11. 27. Juni 2013
    AW: Wohnung fristgerecht kündigen (Nachmieter?)

    Zu Terminen zur Wohnungsbesichtigung brauchste die eigentlich noch nicht renoviert zu haben, die Besichtigung dient ja nur einem ersten Eindruck. Meine aktuelle wurde auch erst noch dem Besichtigungstermin renoviert.

    msg BelaFarinRod
     
  12. 28. Juni 2013
    AW: Wohnung fristgerecht kündigen (Nachmieter?)

    Dies gilt bei einer Kündigung durch den Vermieter. Der Mieter hat maximal 3 Monate Kündigungsfrist, egal wielange er dort schon wohnt.

    Gilt wohlgemerkt für Wohnraummietverträge. Bei Gewerbemietverträgen ist dies frei verhandelbar.
     
  13. 28. Juni 2013
    AW: Wohnung fristgerecht kündigen (Nachmieter?)

    zu Frage 1:

    Dem Vermieter muss in zumutbarer Weise (und es ist vieles zumutbar für den Mieter) gestattet werden, die Wohnung vorhandenen Nachmietinteressenten zeigen zu können.

    Verweigert dies der Mieter trotz Zumutbarkeit, steht dem Vermieter der Weg der Duldungsklage frei, was aber wohl kaum ein Vermieter tun wird, da der Klageweg entsprechend lange dauert und ganz klar die eigentliche Kündigungsfrist von 3 Monaten übersteigt.

    zu Frage 2:

    Genau genommen muss der Mieter die Wohnung stets in vertragsgemäßem Zustand halten. Schönheitsreparaturen (Abnutzungsspuren) sind auszuführen, sobald diese nötig sind.

    Da diese Abnutzungsspuren im Normalfall jedoch lediglich optische Mängel und keine Gefahr für die Bausubstanz der Wohnung darstellen, wird kein Vermieter dies während der Mietzeit bemängeln.

    Spätestens aber zum Ende der Mietzeit hat der Mieter alle notwendigen Arbeiten auszuführen, um den vertraglichen Zustand der Wohnung wieder herzustellen.

    Kurzum musst du die Wohnung nicht schon im Zuge von Wohnungsbesichtigungen auf Vordermann bringen.
     
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