JDownloader2: Downloadsoftware für Streaming in Deutschland verboten

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von Decryptor, 19. Juni 2013 .

  1. 19. Juni 2013
    Das Landgericht Hamburg hat die Stream-Download-Software JDownloader2 verboten. Bei Verbreitung und Besitz zu gewerblichen Zwecken droht ein Strafe von 250.000 Euro. Kläger ist eine ProSiebenSat.1 Tochter.


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    Das Landgericht Hamburg hat die Software JDownloader2, die Downloads von Streaminginhalten ermöglicht, als urheberrechtlich unzulässig verboten (Az.: 310 O 144/13). Die Software umgeht nach Ansicht des Gerichts eine wirksame technische Maßnahme nach Paragraf 95a Urheberrechtsgesetz.

    Es handelt sich jedoch nur um eine Entscheidung in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Rechtsanwalt Thomas Stadler erklärte: "Man muss allerdings angesichts der Gesetzeslage davon ausgehen, dass andere Gerichte ähnlich entscheiden werden."

    Für Rasch ist es bereits das zweite Softwareverbot für die Videoplattform. "Nachdem 2012 bereits das Landgericht München eine Software verboten hatte, die es ermöglichte, geschützte Videostreams von der Internetseite Myvideo.de herunterzuladen, haben Rasch Rechtsanwälte nun auch gegen die Herstellerin der Software JDownloader2 ein entsprechendes Verbot durchgesetzt".

    Rechtsstreit Inhalt war, ob das dauerhafte Herunterladen von Videos (bei Myvideo) einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz bedeutet. Das Unternehmen, das mehrheitlich zur ProSiebenSat.1-Gruppe gehört, bietet seinen Nutzern Videos nur als Stream und setzt als Schutz gegen dauerhafte Downloads RTMPE (Encrypted Real Time Messaging Protocol) sowie eine Token-URL ein.


    Quelle: jdownloader2-downloadsoftware-fuer-streaming-in-deutschland-verboten

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    Merkel: Warum gibt es kein in Deutschland entwickeltes Google?

    Ich liebe diese Frage, passender könnte Sie nich sein
     
  2. 19. Juni 2013
    AW: Downloadsoftware für Streaming in Deutschland verboten

    Dank dem Datenschutz wäre es gar nicht möglich einen solchen Spionagekonzern hier aufzubauen ^^
     
  3. 19. Juni 2013
    AW: Downloadsoftware für Streaming in Deutschland verboten

    ich glaub eher das man bereits bei Beginn in Grund und Boden geklagt werden würde
     
  4. 19. Juni 2013
    AW: Downloadsoftware für Streaming in Deutschland verboten

    Also ganz klipp und klar gesagt, mache ich mich mit Jdownloader auf meinem PC strafbar? Alleine durch die Installation?
    Soll das n Witz sein?
    Da können wir auch direkt jeden mit Händen wegsperren, der hat ja die Möglichkeit, einen totzuschlagen. :-D

    Ich benutz das Ding für alle möglichen Dinge. Alleine weil man Downloads jeglicher Plattform pausieren kann, etwas das im Firefox nie funktioniert.
     
  5. 19. Juni 2013
    AW: Downloadsoftware für Streaming in Deutschland verboten

    Das LGH würde auch alles verbieten was mit Internet zu tun hat. ^^
    Nur die RTMP Funktion von JD2, das selbe wie damals bei Shrink dort war die Decrypter Funktion von DVDs betroffen. Die RTMP Funktion haben die Devs mittlerweile auch schon entfernt.
     
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  6. 19. Juni 2013
    AW: Downloadsoftware für Streaming in Deutschland verboten

    Oh man, wenn man bedenkt, dass dies nur der Anfang ist.
     
  7. 19. Juni 2013
    AW: Downloadsoftware für Streaming in Deutschland verboten

    Eigentlich ja nicht. Es ist eine Einstweilige verfügung also noch nicht allgemeingültig und es steht ja auch zu gewerblichen zwecken. Ich unterstelle dir jetz mal ganz frech, dass du JDownloader nicht gewerrblich nutzt
     
  8. 19. Juni 2013
    AW: JDownloader2: Downloadsoftware für Streaming in Deutschland verboten

    Nur weil ich eine Pistole habe, bin ich noch kein Mörder.

    Da ich es nicht gewerblich nutze, mir wayne!
     
  9. 20. Juni 2013
    AW: JDownloader2: Downloadsoftware für Streaming in Deutschland verboten

    das ganze ist doch längst gelaufen. die besagte funktion gabs nur in nem nightly build und wurde unlängst wieder entfernt. derzeit gibt es kein verbot für die software, da mit entfernen der funktion die grundlage fehlt.
     
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