Ebay - Frage bzgl. halben Widerruf

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Jambo.Bwana, 12. Juli 2013 .

  1. 12. Juli 2013
    Hallo,

    ich weiß, dass der Titel dieses Threads sich ein wenig merkwürdig anhört, aber ich weiß nicht wie ich es sonst ausdrücken soll.


    Und zwar habe ich mir bei Ebay freitags einen Artikel gekauft und montags dem Verkäufer geschrieben, dass ich diesen leider nicht gebrauchen kann und von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen möchte.

    Der Verkäufer hat mir am Dienstag geantwortet, dass der Artikel bereits versendet wurde.

    Nun kam der Artikel an und ich habe die Annahme verweigert (Artikel + Versand >40€).

    Artikel ging zurück, verkäufer hat mir das Geld für den Artikel zurücküberwiesen, aber nicht das Geld für den Versand, da ich die Annahme verweigert habe.



    Habe ich nun pech gehabt, da ich hätte das Paket annehmen müssen und danach einen Widerruf beantragen müssen ? In den Widerrufserklärungen steht ja drinnen: Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger.


    Heißt das, dass meine vorherige Widerrufserklärung ungültig war, da der Artikel noch nicht bei mir war und da ich ihn erst garnicht angenommen habe, kam kein Widerruf zustande ?




    Wäre ja ziemlich assi, da ich dem Verkäufer einfach nur die Erstattung der Rücksendekosten ersparen wollte und ihn somit erst garnicht angenommen habe.



    Was meint ihr ?


    Wenn ich auf meinen kosten nun sitzen bleibe, werde ich noch hinterlistiger und werde in Zukunft auf die Schadensminimierung der Verkäufer n....Ich glaube ich muss einfach mehr an mich denken, da die ja wohl auch alle Tricks anwenden um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.



    Grüße Jambo
     
  2. 13. Juli 2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. Juli 2013
    AW: Ebay - Frage bzgl. halben Widerruf

    Diese Regelung (ist die überhaupt gesetzlich verankert - keine Ahnung) gilt wenn dann überhaupt nur, wenn der Warenwert (d.h. ohne Versand) >40EUR ist.



    Und das ist kein "halber" Widerruf, sondern ein "normaler"^^
    Das ist nru bezogen auf die zweiwöchige Widerrufsfrist.




    Edith: Ach deine Frage war auf die Hinsendekosten bezogen und nicht auf die Rücksendekosten? Die Hinsendekosten sollten zurückerstattet werden.
     
  3. 13. Juli 2013
    AW: Ebay - Frage bzgl. halben Widerruf

    Es kamen keine rücksendekosten zustande, da ich den Artikel nicht angenommen habe. Der Artikel kostete 37€ + Versand.

    muss der Verkäufer mir nun den kompletten Betrag erstatten, oder war mein widerruf nicht gültig, da noch nicht angenommen ?
     
  4. 13. Juli 2013
    AW: Ebay - Frage bzgl. halben Widerruf

    37EUR < 40EUR!
    Du hast die Versankosten zu tragen. Was gibt es hier zu klären? Sollte auch alles in den AGB des Verkäufers stehen.
     
  5. 13. Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 13. Juli 2013
    AW: Ebay - Frage bzgl. halben Widerruf

    Ja, ich habe die Versandkosten für den Rückversand zu tragen, richtig ! Aber auch für den HINversand (vom VERkäufer zum Käufer)?!?!


    Habe eben eine Seite gefunden, welche sagt:

    Nun gibt es eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu dieser Sache (danke an JohnDo für den Hinweis! Die Entscheidung ist sehr verbraucherfreundlich. Sie bedeutet, dass nun im Fall eines Widerrufs die Hinsendekosten komplett zu erstatten sind. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis unter 40 Euro liegt! Urteilsbegründung siehe weiter unten im nächsten Post.

    Quelle:Versandkosten (Hinsendekosten, Rücksendekosten) bei Widerruf :: Verbraucherrunde



    Meine Frage ist, ob mein Fall überhaupt ein gültiger Widerruf ist, da ja in den AGB steht, dass die Widerrufsfrist FRÜHSTENS mit Erhalt der Ware beginnt. Da ich die Ware aber nicht erhalten habe, sondern sie direkt abgelehnt habe, gilt es trotzdem ?

    Ist meine Widerrufserklärung, auch wenn ich sie schon VOR dem Erhalt abgegeben habe ?
     
  6. 13. Juli 2013
    AW: Ebay - Frage bzgl. halben Widerruf

    Deine Frage wegen der Versandkosten kann ich dir nicht beantworten, aber die ob der Gültigkeit deines Widerrufs: Ja, dein Widerruf ist gültig. Du kannst ab dem Moment des Vertragsschlusses den Vertrag widerrufen. Und du hast eigentlich ab diesem Moment 14 Tage dazu. Diese Frist (nicht das Recht auf Widerruf) verschiebt sich nach hinten und startet nicht bevor du nicht die Widerrufs- oder Rückgabebelehrung und die Ware erhalten hast. Das hat aber nichts damit zu tun, dass du nicht eher deinen Widerruf erklären kannst, sondern nur, dass du mehr Zeit hast.


    mfG
     
  7. 13. Juli 2013
    AW: Ebay - Frage bzgl. halben Widerruf

    ok danke, also müsste er mir das geld zurückerstatten.

    in jedem normalen widerruf bei waren unter 40€ muss man ja auch nur den rückversand selbst tragen und bekommt das geld wieder, was man im gesamten dem verkäufer überwiesen hat. Oder hat noch nie jemand von euch einen widerruf bei ner ware unter 40 € gemacht ?

    ...naja, mal sehen. fall ist bei ebay gemeldet. zur not gehts über ebay.
     
  8. 13. Juli 2013
    AW: Ebay - Frage bzgl. halben Widerruf

    unter 40 euro musst du die rücksendekosten tragen. das gesetz wird zwar bis zum 13.12.2013 an das eu-recht angepasst, aber dadurch ändert sich lediglich, dass der verbraucher in zukunft auch die kosten für die rücksendungen über 40 euro trägt. das porto für den versand zahlt der händler. (ist in deinem text nicht wirklich rauszulesen, ob er dieses auch vom kaufpreis abgezog)
     
  9. 16. Juli 2013
    ebay, gemeldeter Fall. wie geht es weiter ?

    hey,

    wie einige in denm letzten tagen schonb mitbekommen haben, habe ich hier son verköäufer, der im widerrufsfall die versandkosten nicht erstatten möchte.

    nun habe ich einen fall geöffnet und es geht die ganze zeit hin und her.....a la der verkäufer hat geantwortet, dass er 40,59€ überwiesen hat


    das ist leider nicht wahr und das habe ich daraufhin auch geantwortet.


    nun kommt immmer wieder der gleichem ist und ich kann nur irgendwas zurückschreiben....


    und dann steht ganz oben

    Der Fall wird am 10. Aug. 2013 automatisch geschlossen.



    ja toll, aber wir kommen hier aber nicht weiter.... er stellt sich quer und ich kann ihm nur immer wieder sagen, dass er zahlen soll.....


    wann schreitet denn ebay ein ? es muss sich mal was tun.


    grüße jambo
     
  10. 16. Juli 2013
    AW: ebay, gemeldeter Fall. wie geht es weiter ?

    wenn ihr es zu zweit nicht hinkriegt dann ruf doch einfach mal bei ebay an und frag direkt nach. die wissen das mit sicherheit eher als jeder andere hier. ggf. musst du dir dann nen anwalt nehmen (wobei das wegen 41euro eher unüblich ist)
     
  11. 16. Juli 2013
    AW: ebay, gemeldeter Fall. wie geht es weiter ?

    Wenn´s darum gehen würde, es geht ihm doch nur um die Versandgebühren

    Außerdem ist heute der 16. Juli und nicht der 09. August. Da ist doch noch lange nix gelaufen.
    Wenn es bis Anfang August keine Lösung gibt, musst du den Fall eben an ebay übergeben, diese Auswahl kannst du bei dem geöffneten Fall treffen. Ansonsten steht alles im Online-Kundenservice, oder du kannst, wie mr.knut schon sagte, einfach mal bei der kostenfreien Hotline anrufen.
     
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