Garantieverlängerung nach Reperatur?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Netjir, 31. Juli 2013 .

Schlagworte:
  1. 31. Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 31. Juli 2013
    Hallo Leute,

    wie ist es im deutschen Recht geregelt, wenn man vor über 2 Jahren eine SSD Festplatte gekauft hat, nach 1 Jahr wurde die Festplatte reperiert bzw ersetzt. Jetzt ist die Festplatte schon wieder kaputt. Wie schaut es jetzt mit dem Garantiefall bzw mit der Gewährleistung aus???

    Gilt die ab dem Kauf der Festplatte bzw wird die Garantie erneuert mit der Reperatur bzw. mit der Lieferung der Ersatzfestplatte?

    Wäre super, wenn ihr mir da weiterhelfen könnt und den ensprechenden Paragraf im Gesetzbuch findet. (Konsumentenschutz)

    danke

    P:S hab hier mal was gefunden, aber leider Österreich und kein Paragraf
    help.orf.at - HELP-RADIO - Auch auf Reparaturen gibt es Gew
     
  2. 31. Juli 2013
    AW: Garantieverlängerung nach Reperatur?

    NEIN,

    das wäre ja die nie endente Garantie Einfach kurz vor Ablauf der regulären Garantiefrist das Ding reklamieren und dann noch mal 24 Monate oder was?

    Cu
    Death-Punk
     
  3. 31. Juli 2013
    AW: Garantieverlängerung nach Reperatur?

    Wie ich gelesen habe, ist es aber wirklich so!!! Zumindest auf das reperierte Teil.
     
  4. 31. Juli 2013
    AW: Garantieverlängerung nach Reperatur?

    Du musst unterscheiden zwischen Garantie (die du wohl in Anspruch genommen hast) und Gewährleistung (darüber geht es in dem Link) - das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.


    Die Gewährleistung (die ganz nebenbei eh kaum etwas bringt) ist gesetzlich auf mind 2 Jahre festgelegt, wobei es aber nach 6 Monaten zur Beweislastumkehr kommt (Google).

    Die Garantie hingegen muss gar kein Hersteller gewähren - da entscheidet jeder selber, ob er sie gibt, wie lange sie dauert und wie er damit umgeht.
    Deshalb denke ich nicht (bin aber kein Rechtskundiger), dass es in i-einen Gesetz dazu eine feste Regelung gibt.
    Wenn es dazu eine Regelung gibt, dann in den AGBs deines Herstellers.
     
  5. 31. Juli 2013
    AW: Garantieverlängerung nach Reperatur?

    Hi,

    abhängig was in den AGBs drinsteht, hast du auf ein repariertes Bauteil 90 Tage Gewährleistungsanspruch.
    Hast du aber einen Nachweis, das das Bauteil ausgetauscht wurde und genau das gleiche Bauteil wieder defekt ist dann gelten die Garantiebestimmungen (zu beachten die Frist der 6 Monate mit der Beweislastumkehr).

    Cu
    Death-Punk
     
  6. 31. Juli 2013
    AW: Garantieverlängerung nach Reperatur?



    Du redest von "Garantiebestimmungen", verlinkst aber auf den Wiki Artikel zur Gewährleistung!

    Das ist der Fehler, den Viele einfach machen - Gewährleistung != Garantie.


    Gewährleistung bezieht sich im eigentlichen Sinne nur auf Fehler, die bereits bei der Auslieferung vorlagen.

    Passend sehr schon der einleitende Abschnitt bei WIki:

    Gibt der Hersteller eine Garantie über X Jahre, garantiert er, dass das Produkt X Jahre lang ohne Fehler läuft.
    Geht Produkt X aber in diesen X Jahren doch kaputt, dann kann man es im Rahmen der Garantie reparieren/ersetzen lassen.
    Aber die Garantie läuft auf freiwilliger Basis des Herstellers und ist nicht gesetzlich geregelt!
     
  7. 31. Juli 2013
    AW: Garantieverlängerung nach Reperatur?

    Hi,

    Worte aus dem Kontext reissen ist auch nicht viel besser. In dem gesamten, von mir geposteten Text, geht es um die Gewährleistung. Eine Garantie wird immer nur zusätzlich zur Gewährleistung gewährt

    Abgrenzung der Qualitätsgarantie gegenüber der Gewährleistung
    Quelle

    So oder so glaube ich ich nicht das die og Sachverhalte für verbaute Ersatzteile geltend, da es meist im Rahmen der Gewährleistung abgewickelt wird!

    Cu
    Death-Punk
     
  8. Video Script

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