Schweigepflicht - Nebeninfos zählen ?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Inragee, 21. August 2013 .

  1. 21. August 2013
    Zuletzt bearbeitet: 21. August 2013
    Moin moin,
    vllt etwas komische Überschrift aber wusste nicht wie ich es besser defenieren soll.
    Arbeite in einem Betrieb als Praktikant und habe natürlich hierfür unterschrieben
    "betriebsinterne Angelegenheiten auch nach dem Ende des Praktikums Stillschweigen zu bewahren" - Ihr wisst was ich meine.

    Wie sieht das aber mit folgendem aus :
    Mein Chef ist in der Politik und erhält über die Firmenadresse E-Mails über Politisch wichtige Themen, diese kann ich ohne Probleme einsehen , soll die ausdrucken etc.

    Wenn mich nun jmd nach diesen politischen Kram fragt bzw mir dafür Geld anbietet - fällt es unter die Schweigepflicht die ich unterschrieben habe ?

    Ist nur mal so ein Interessen Ding weil da ziemlich pikante Sachen in den Mails stehen.

    MfG
     
  2. 21. August 2013
    AW: Schweigepflicht - Nebeninfos zählen ?

    freu dich, dass du pikante infos einsehen kannst.. aber was bist du denn fürn geier gut das du nie was mit drogenpolitik zu tun hattest.. du hast etwas ziemlich snitchiges in dir, wer mag denn schon snitches die irgendwelche infos verkaufen wollen?

    erzähls deinen freunden und unterhaltet euch drüber, so machen wir es auch, aber infos an 3. weiterreichen - niemals.

    außerdem machst du dich damit strafbar, wer soll dich denn nach dem politischen kram fragen und dir dafür geld anbieten, träum ma weiter dikka
     
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  3. 21. August 2013
    AW: Schweigepflicht - Nebeninfos zählen ?

    Haha ich muss richtig lachen bei dem was du schreibst Klar mache ich sowas nicht und würde es auch nicht tun. Ging mir nur mal aos aus interesse drum wie das ist

    Just nice to know ob ich mich halt Strafbar machen würde Und die Sache mit der Drogenpolitik Du kennst mich nicht und ich dich nicht und wissen nicht was wir getan haben

    Klar fragt mich danach auch keiner :lol:
    Ich bin so am feiern über diese "snitchiges" "snitches" haha alter du machst mich fertig echt
     
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  4. 21. August 2013
    AW: Schweigepflicht - Nebeninfos zählen ?

    Das politische Engagement deines Chefs hat mit dem Betrieb nichts zu tun.

    Um was für Infos handelt es sich denn z.B. ?
     
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  5. 21. August 2013
    AW: Schweigepflicht - Nebeninfos zählen ?

    Geschickte Falle.

    Private Mails sind wie private Briefe zu behandeln.
    Und da haben wir ja doch "eigentlich" nen paar Gesetze. Ich kenne mich dazu aber zu wenig darin aus, werfe aber mal trotzdem Begriffe wie "Briefgeheimnis", "Telekommunikationsgesetz", "Telemediengesetz", "Fernmeldegeheimnisses" in den Raum.
     
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  6. 21. August 2013
    AW: Schweigepflicht - Nebeninfos zählen ?

    Danke für eure Infos dazu ;D
    Damit ist das Thema gegessen

    MfG / Bw´s raus
     
  7. 21. August 2013
    AW: Schweigepflicht - Nebeninfos zählen ?

    Und es gibt eine Treuepflicht gegenüber dem Arbeitsgeber. Von daher lass es.
     
  8. 21. August 2013
    AW: Schweigepflicht - Nebeninfos zählen ?

    Nicht wenn er in den E-Mails Hinweise auf Straftaten (z.B. Korruption) findet, aber ehrenwerte Motive scheint er ja nicht zu haben.

    Man kann es ja mal versuchen. :lol:
     
  9. 21. August 2013
    AW: Schweigepflicht - Nebeninfos zählen ?

    So isses.

    Zudem hat ein ganz anderer Punkt hier Relevanz: würde er die Daten verticken fiele das unter den Punkt Helerei und wäre somit prinzipiell strafbar.
     
  10. 21. August 2013
    AW: Schweigepflicht - Nebeninfos zählen ?

    Wenn er den Chef anzeigt, hat der Chef das Recht, den Arbeitnehmer zu kündigen. Außnahmen sind eigentlich nur schwere Straftaten.

    Und dazu kommt der ganze andere Kram. Mal davon abgesehen, dass es hier wohl nicht um Straftaten ging, deshalb gilt auch hier die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber.
     
  11. 21. August 2013
    AW: Schweigepflicht - Nebeninfos zählen ?

    Natürlich kann er ihm kündigen, er muß aber erst mal nachweisen, daß es der Arbeitnehmer (einen Praktikanten kann man zudem wohl kaum als vollen Arbeitnehmer bezeichnen) war.

    So? Wo steht das? Straftat bleibt Straftat!
     
  12. 21. August 2013
    AW: Schweigepflicht - Nebeninfos zählen ?

    2. Teil Kündigung

    Vom Bundesarbeitsgericht so festgelegt. Ich glaube das Beispiel war damals ein Verkehrsdelikt.
     
  13. 21. August 2013
    AW: Schweigepflicht - Nebeninfos zählen ?

    Man könnte auch so Argumentiere das durch auftretende Schädigung des Chefs auch der Firma geschadet wird.
    Aus meiner Sicht wird dir dabei nur ein Jurist helfen können.

    Da er erlaubten Zugang hat dürfte das eigentlich keine Rolle spielen.
     
  14. 21. August 2013
    AW: Schweigepflicht - Nebeninfos zählen ?

    Nun gut, es bleibt aber die Nachweispflicht, daß es der Praktikant war. Anzeige kann man auch anonym erstatten.
     
  15. Video Script

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