#1 2. September 2013 Moin moin, ich habe ein kleines Problem in Rechnungswesen. Ich verstehe nicht ganz was es mit den Beföderungskosten innerhalb der EU auf Sich hat. + Zoll + Verbrauchsteuern + Beförderungskosten (bis zum ersten Bestimmungsort innerhalb der EU) = EUSt-Bemessungsgrundlage mir gehts um das fettgedruckte. In meiner Aufgabe steht: Handelswaren kommen an CIF Duisburg an. und ich lasse Sie von einen Spediteur für 2.800 € + 19 USt. abholen. muss ich diese Kosten auf die Beföderungskosten drauf rechnen oder nicht??? Weil das ding ist ja nun schon in Deutschland. Bräuchte dringend Hilfe. Danke schonmal. Ach ja und wie lautet dann der dazugehörige Buchungssatz nach normalen IKR? Danke! + Multi-Zitat Zitieren