Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von P!$$!, 2. September 2013 .

  1. 2. September 2013
    Moin moin,

    ich habe ein kleines Problem in Rechnungswesen.
    Ich verstehe nicht ganz was es mit den Beföderungskosten innerhalb der EU auf Sich hat.


    + Zoll
    + Verbrauchsteuern
    + Beförderungskosten (bis zum ersten
    Bestimmungsort innerhalb der EU)

    = EUSt-Bemessungsgrundlage

    mir gehts um das fettgedruckte.
    In meiner Aufgabe steht: Handelswaren kommen an CIF Duisburg an.
    und ich lasse Sie von einen Spediteur für 2.800 € + 19 USt. abholen. muss ich diese Kosten auf die Beföderungskosten drauf rechnen oder nicht??? Weil das ding ist ja nun schon in Deutschland.
    Bräuchte dringend Hilfe.
    Danke schonmal.
    Ach ja und wie lautet dann der dazugehörige Buchungssatz nach normalen IKR?

    Danke!
     
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