Runkfunkgebühren über Freundin anmelden oder als Mitbenutzer?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von tMoe, 9. Oktober 2013 .

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  1. 9. Oktober 2013
    Hallo Freunde,

    also kurz zu meiner/unsere Situation.
    Ich hatte eigentlich die GEZ gebühren bezahlt. Nach dem sich der Laden ja jetzt anders schimpf habe ich bis heute noch nie wieder was von denen gehört.

    Meine Freunding lief natürlich über mioch bzw. ihre Sachen gehörten mir.

    Jetzt hat meine Dame heute ein Brief von den Rundfunkeintreibern bekommen.
    Wir wissen jetzt ehrlich gesagt nicht wie wir uns verhalten sollen.

    -Brief ignorieren?

    -Soll sie sich jetzt anmelden? Da gibts dann ja zwei Möglichkeiten, einmal ab dem 01.01.2013. Da muss man bestimmt rückwirkend nachzahlen oder?
    Oder sagen wir dass wir erst ab 10.2013 anmelden, aber die sehen doch seit wann wir hier gemeldet sind oder?

    - Kann sie sich einfach jetzt zum 10.2013 anmelden und sagen sie hatte vorher nichts angemeldet, weil sich keins der genannten Geräte besitzt?

    - Oder sollen wir sagen dass sie über mich gemeldet ist, und geben meine ehemalige GEZ Nummer an. Aber da löhnen wir socherlich auch so einges nach oder?


    Ihr seht es ist nicht so leicht und es gibt viele Möglichkeiten.
    Wie sieht dass eigentlich mit der Gesetzeslage um die neuen Gebüren aus? War da nicht mal was in der Schwebe.

    Danke schon mal für jede hilfreiche Antwort
    Euer tMoe
     
  2. 9. Oktober 2013
    AW: Runkfunkgebühren, wie vorgehen?

    da du ja die gez bezahlst, sind damit alle personen die in deinem haushalt mit wohnen mit eingegriffen.

    also normal gibst du denen die nummer von dem der zahlt an und sagst das du in dem haushalt wohnst. dafür gibt es auch irgend ein formular, mit dem sich der mitbewohner dort anmeldet als "mitnutzer".
     
  3. 9. Oktober 2013
    AW: Runkfunkgebühren, wie vorgehen?

    ich habe ja die gez gezahlt, aber jetzt die neue rundfunk gebühr bis jetzt noch nie, da die sich bei mir seit dem nie mehr gemeldet haben.

    sonst hat man ja immer den überweisungsträger zugeschickt bekommen.
    den hab ich seit letzten jahr nie wieder bekommen.
     
  4. 9. Oktober 2013
    AW: Runkfunkgebühren, wie vorgehen?

    ahso, du müchtest eine nachzahlung vermeiden.

    wenn deine freundin bei dir gemeldet ist, kannst du das auch über sie machen. allerdings muss sie auch nachzahlen ab dem zeitpunkt wo sie dort gemeldet wurde.

    wenn sie jetzt schon vor dem 1.1.2013 bei dir gemeldet ist, spielt es keine rolle - weil er jeweils bis dahin dann nachzahlen müstest.

    außer ihr könnt nachweisen das ihr vorher zb noch bei den eltern gewohnt habt.

    ihr könnt es ja ausprobieren mit etwas glück wird nichts geprüft wenn alles plausibel erscheint.

    wenn sie dich dann fragen kannst du immer noch sagen das du bei deiner freundin mit dabei bist, seit dem sie es halt angemeldet hat.

    im schlimmsten fall müsstest du dann noch den differenzzeitraum nachzahlen.
     
  5. 9. Oktober 2013
    Zuletzt bearbeitet: 9. Oktober 2013
    AW: Runkfunkgebühren, wie vorgehen?

    also meinste um die nachzahlung kommen wir nicht rum?

    wir haben vorher schon zusammen gewohnt, und meine freundin hat damals gesagt sie hat nichts. also war ich derjenige der gezahlt hat.

    können die denn einsehen seit wann wir zusammen wohnen? ja oder? also bringt es ja nichts zu sagen. wir wohnen jetzt erst zusammen und waren vorher bei den eltern.

    edit//
    also was ich so lese, muss man eh rückwirkend zum 1.1.13 zahlen. kein wenn und aber.

    aber dann wäre es ja jetzt das schlauste wenn meie freundin das jetzt macht, und falls ichd ann irgedwann mal post von denen bekomme. lass ich es über sie laufen.
     
  6. 11. Oktober 2013
    AW: Runkfunkgebühren, wie vorgehen?

    also meine freundin hat sich nun zum 1.1.1013 rückwirkend angemeldet. wenn die mich anschreiben zahlt ja schon jemand in der wohnung.

    soweit ich was rausfinden konnte, ist es quasi unmöglih die nachzahlung zu umgehen
     
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