Kündigung bei Lärm

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von KillerKarnickel, 11. Oktober 2013 .

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  1. 11. Oktober 2013
    Hallo zusammen,

    ich wohne in einer 3er WG in einem 5 stöckigen Haus. Über mir sind noch 3 WGs und unter uns wohnt noch eine Person (um die es hier geht)

    Es sind eig alles Studenten, außer die Person unter uns.. da kann es schon mal vorkommen, dass es etwas lauter ist. (Aber immer vor 22 Uhr und meistens ist eh niemand zu Hause) Diese Person beschwert sich permanent über uns bei der Hausverwaltung.. diese hat uns schon mitgeteilt, dass die Person unter uns jetzt ein "Lärmprotokoll" führen wird. (mündliche Mitteilung)

    Morgen haben wir jetzt ein Treffen mit der Hausverwaltung und diese hat mit der Kündigung gedroht.
    Jetzt meine Frage: Ohne schriftliche Abmahnung kann man uns doch gar nicht direkt kündigen, oder doch?

    Außerdem übertreibt die Person unter uns maßlos.. wie siehts da rechtlich aus? Kennt sich jemand von euch mit dem Mietrecht genauer aus??

    Wäre cool, wenn mir jemand weiterhelfen kann

    Grüße
    Kaniggl
     
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  2. 11. Oktober 2013
    Zuletzt bearbeitet: 11. Oktober 2013
    AW: Kündigung bei Lärm

    Naja jeder vermeidbare Lärm ist eine Ruhestörung. D.h. außer Waschmaschine, handwerkeln, Möbel rücken etc. ist IMMER Zimmerlautstärke einzuhalten. Bei Störungen der Mittags- oder Nachtruhe kann Ruhestörung sogar auf dem Privatklageweg als Körperverletzung verhandelt werden. Lautes Radio z.B. ist, außer mit vorheriger Anmeldung 2x jährlich, grundsätzlich verboten.

    Ohne Abmahnung kann euch der Vermieter, nach einem halben jahr, natürlich nicht mehr kündigen. Aber derer 3 sind ja schnell gesammelt wenn euer Nachbar 3 Ruhestörungen beweisen kann...

    Also wenn jemand auf seine Ruhe besteht ist man schnell raus als lärmender Nachbar. Selbst wenn der Vermieter auf eurer Seite wäre, kann derjenige Mieter der sich gestört fühlt ihn zwingen die Hausordnung durchzusetzen.
     
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  3. 11. Oktober 2013
    AW: Kündigung bei Lärm

    L
    Was alles unter Ruhestörung fällt: Viel Lärm um den Lärm
    http://www.mieterbund.de/pressemitteilung.9.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=20310

    Ich mein ihr dreht ja keine Mucke so auf, dass bei dem da alles vibriert oder?

    Die Ruhezeiten sind halt von 13-15 und von 22 ( oder 20? ) bis 7 Uhr.

    Wenn euer Haus halt so schlecht isoliert ist, dass er euch reden und rumlaufen hören kann ist es sein Problem. Auch wenn er ein wenig Musik oder TV mitbekommt außerhalb der Ruhezeiten, muss er das hinnehmen ( sofern ihr es nicht übertreibt damit ).

    Kann mir gut vorstellen, dass es an schlechter Isolierung liegt bei euch.

    Wär halt interessant zu wissen was für ein Lärm ihn stört?

    Und steht dazu evtl. etwas spezielles im Mietvertrag? Habt ihr besondere Abmachungen getroffen?
     
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  4. 11. Oktober 2013
    AW: Kündigung bei Lärm

    Das ist Haus zu Haus verschieden, mindestens aber von 22:00 - 06:00 Uhr...

    Das stimmt defintiv nicht. Musik und TV sind immer auf Zimmerlautstärke einzustellen. D.h. für den Nachbarn nicht hörbar. Außer wenn die Wohnung so schlecht isoliert ist, dass den Nachbarn keine Schuld trifft. Dann kann man solange die Miete mindern bis der Vermieter dem Abhilfe verschafft.
     
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  5. 11. Oktober 2013
    AW: Kündigung bei Lärm

    Danke schonmal für eure Antworten!

    Also das Haus ist wirklich extrem schlecht isoliert.. wir hören manchmal etwas lauter Musik, meistens aber nur Samstags abends oder vor Feiertagen, wenn man mit Kumpels bisschen vorglüht... Aber dann auch nicht krass laut.. er ist auch der einzige, der sich beschwert.

    Grüße
    Kaniggl
     
  6. 11. Oktober 2013
    Zuletzt bearbeitet: 11. Oktober 2013
    AW: Kündigung bei Lärm

    Naja Zimmerlautstärke ist immer sone Sache, wenn ich ganz ruhig bin kann ich auch mal Fernsehgeräusche meines Nachbarn aufschnappen, aber solang es nicht so laut ist, dass ich dadurch z.B nicht schlafen kann, sollte es eigl. kein Problem sein.


    Schonmal versucht mit dem Typen zu reden? Ich mein kann doch jeder mal verstehen, das Jugendliche am Wochenende mal kurz etwas lauter sein können, oder ist das son alter Opa der eh nichts anderes im Leben zu tun hat als andere anzuschwärzen?
     
  7. 11. Oktober 2013
    AW: Kündigung bei Lärm

    Klar ist auch normal denke ich. Aber wenn du jetzt so einen neben dir hausen hast der sich anstellt kann der sich wegen so was schon beschweren. Es ist ja hörbar. ^^ Rein rechtlich hat er dann sogar recht. Auch wenn ihm da wohl jeder normale Mensch den Vogel zeigen würde.
     
  8. 11. Oktober 2013
    AW: Kündigung bei Lärm

    Er will nicht mit uns reden.. er geht immer direkt zur Hausverwaltung.. wir sind ja keine Unmenschen Alles Studenten die älter als 23 sind und mit denen man eig reden kann...

    Naja mal sehen, was jetzt morgen dabei rauskommt..
     
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