Vorbestraft durch Fahren ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Siebenstein, 22. Oktober 2013 .

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  1. 22. Oktober 2013
    Hallo,

    ich bin vor ca. 5 Jahren unter einmal Alkoholeinfluss Auto gefahren, ein zweites Mal ohne Führerschein und ein drittes Mal mit Alkohol + Fahrrad.


    Ich musste auch zur MPU und habe mittlerweile meinen Führerschein wieder. Damals war ich halt noch dumm und jung und habe mich auch in komischen Kreisen aufgehalten. Heute ist Alkohol + Auto oder Fahrrad Tabu.


    Meine Frage ist:

    ich würde gern ein Studium bei der Polizei beginnen und wollte mal nachfragen ob ich nun Vorbestraft bin ? Hatte deswegen 2 Gerichtsverhandlungen, welche aber schon ca. 5 Jahre her sein müssten.
     
  2. 22. Oktober 2013
    AW: Vorbestraft durch Fahren ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss `?

    solche bullen hat man doch gern

    Vorbestraft: Verjährung und Löschung – Wissenswertes zu Tilgungsbestimmungen

     
  3. 22. Oktober 2013
    AW: Vorbestraft durch Fahren ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss `?

    beantrage ein Polizeiliches Führungszeugniss beim Amt für 12€ oder so, dort steht es schwarz auf Grun
     
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  4. 22. Oktober 2013
    AW: Vorbestraft durch Fahren ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss `?

    Nein, da Jugendstrafe (schätze mal du warst 21 rum oder jünger)... Jugendstrafen verschwinden nach 3 Jahren.

    e:// insofern du überhaupt irgendne "größere" Verurteilung bekommen hast
     
  5. 22. Oktober 2013
    AW: Vorbestraft durch Fahren ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss `?

    Nope. Verkehrsdelikte werden da nicht aufgeführt
     
  6. 22. Oktober 2013
    AW: Vorbestraft durch Fahren ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss `?

    wird im öffentlichen dienst, insbesondere beim tragen einer schusswaffe, nicht ein bundeszentralregisterauszug verlangt?
     
  7. 22. Oktober 2013
    AW: Vorbestraft durch Fahren ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss `?

    MH soweit ich weiß, war es nur das führungszeunis.. Was damals lustig war, dass man zum Rathaus geht damit die es von der Polizei beantragen und hinterher zur Polizei schicken
     
  8. 22. Oktober 2013
    AW: Vorbestraft durch Fahren ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss `?

    polizisten sind auch keine engel ;-) ... auch ein kfz-ler hat schonmal ein auto kaputt geschraubt ;-)



    .... und ja, ich war damals 19...als ich im öffentlichen dienst gearbeitet hatte, musste ich beim rathaus irgend ne art führungszeugnis holen und da stand nichts drauf....ist es das selbige, welches auch die polizei sehen kann ?
     
  9. 22. Oktober 2013
    AW: Vorbestraft durch Fahren ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss `?

    Nope, die Polizei hat auch Kontakt mit der Führerscheinstelle. Und dort wirst du wohl vermerkt sein.


    Und btw.: Ein Auto Kaputt schrauben in seiner Hobbygarage ist wohl was anderes als Betäubt Auto zu fahren. Und das nicht nur ein Mal, sondern drei Mal.
    Werd lieber Kellner, wenn du deinem Land dienen willst.
     
  10. 22. Oktober 2013
    AW: Vorbestraft durch Fahren ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss `?

    das war ja eben meine frage ob führungszeugnis oder bundeszentralregisterauszug^^. wenn letzters verlangt wird siehts ggf ä bisl blöde für dich aus.
    wie viele tagessätze wurden denn vom gericht festgelegt?
     
  11. 22. Oktober 2013
    Zuletzt bearbeitet: 22. Oktober 2013
    AW: Vorbestraft durch Fahren ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss `?

    da sieht man mal dass du keine ahnung hast. du weißt garnicht wieviele polizisten dreck am stecken haben, oder in ihrer jugend mist gebaut haben...zudem habe ich so einen mist gemacht, BEVOR ich polizist war.....ich denke mal es ist einfach nur wichtig, dass man WÄHREND man dem staat dient, sich vorbildlich verhält und sich an alle gepflogenheiten hält.



    aber dank so leuten wie dir, werde ich mich jetzt erst recht dort bewerben ;-)


    wenn ich mich recht erinnere 2x 30 tagessätze
     
  12. 22. Oktober 2013
    AW: Vorbestraft durch Fahren ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss `?

    Nur mal so, schreib einfach Deine Bewerbung und sende die ab. Wenn die da was wissen, wirst du abgelehnt sonst halt nicht. Trail and error
    Hoffe aber das klappt für Dich
     
  13. 22. Oktober 2013
    AW: Vorbestraft durch Fahren ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss `?

    Es gibt ein "einfach Führungszeugnis" und das erweitere Führungszeugnis soweit ich weiß, im Erweiterten steht jeder noch so kleine Scheiss drin, auch Sachen die nach 4-5 Jahren wieder gestrichen werden stehen da auf ewig drin, und ich glaube das muss man bei den Cops vorzeigen. Warum du zu diesem Drecksverein willst weiß ich auch nicht, aber viel spaß
     
  14. 22. Oktober 2013
    AW: Vorbestraft durch Fahren ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss `?

    du brauchst dein verhalten gar nicht zu rechtfertigen. ohne fahrerlaubnis fahren und auch noch dabei saufen ist nicht gerade clever und spricht nicht unbedingt für deine geistige eignung

    dann bewirb dich mal. du wirst eh nicht weit kommen. ich wette du wirst nicht mal zum auswahlverfahren zugelassen

    wenn du dir schon selbst nicht die frage beantworten kannst, hast du bei dem verein nix verloren. gibt schon genug verwirrte seelen in den reihen

    Polizei Nordrhein-Westfalen

    das ist ja wohl eine mehr als eindeutige ansage, oder?
    so wie ich es verstanden habe, ist es in der gerichtsverhandlung zu einem urteil gekommen, also bist du auch vorbestraft.

    kannst es ja dank leuten wie analprolaps trotzdem versuchen und dich nach der ganzen lauferei wegen den bewerbungsunterlagen enttäuschen lassen

    so isset! das hat auch einen namen, der fällt mir jedoch nicht ein
    ... du brauchst dir keine hoffnung machen, dass deine taten in vergessenheit geraten sind
     
  15. 22. Oktober 2013
    Zuletzt bearbeitet: 22. Oktober 2013
    AW: Vorbestraft durch Fahren ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss `?

    versteh ich nicht. mit 2x30 tagessätzen bist du nicht vorbestraft.
    es stellt doch niemand in abrede, dass du zur bewerbung ein normales führungszeugnis benötigst.
    mir gehts lediglich darum, ob die behörde nicht auch noch einen bundeszentralregisterauszug(das "erweiterte führungszeugnis") anfordert, da dieser, zum tragen einer schusswaffe, gesetzlich vorgeschrieben ist.
    kein grund gleich den clown zu geben. ich will dir deinen traum nicht zerstören^^
     
  16. 22. Oktober 2013
    Zuletzt bearbeitet: 22. Oktober 2013
    AW: Vorbestraft durch Fahren ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss `?

    habe mit dem polizisten gesprochen der für die bewerbungsberatung zuständig ist....ich habe ihm gesagt, dass ich schonmal meinen führerschein wegen sowas weg hatte. er hat gesagt ich soll morgen mal kommen, dann will er nachschauen...


    mal sehen was dabei raus kommt.


    habe eben nochmal gestöbert....mit eintragungen im BZR geht das einfach nicht...also frag ich mich warum der von bulle mich dann antanzen lässt...man man...der hatte nur keine lust zu telefonieren....


    dann bleibe ich halt bei meinem e-technik-studium
     
  17. 22. Oktober 2013
    AW: Vorbestraft durch Fahren ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss `?

    das ist das problem bei ergoogelten themen. wenn sollten diese wenigstens stimmig sein.ich frag mich auch wie du nach abgebrochenen abi auf den trichter kommst einen gehobenen dienst bei der polizei anzustreben
     
  18. 22. Oktober 2013
    AW: Vorbestraft durch Fahren ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss `?

    Wollen wir tauschen?

    Zwar kein Studium gemacht, aber Mittlerer Dienst geht ja auch^^
     
  19. 22. Oktober 2013
    Zuletzt bearbeitet: 22. Oktober 2013
    AW: Vorbestraft durch Fahren ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss `?

    ich weiß nicht was du dir zusammenreimst, ich studiere derzeit noch erfolgreich e-technik....wie kommst du also darauf, dass ich mein abi abgebrochen habe ?!?
    zudem WARUM und WIE ich auf die idee komme, das überlass mal mir. das sollte eingentlich eher nur so ein trumpf sein...sprich, ich wollte mich einfach mal bewerben und gucken obs klappt und mir später mehr gedanken über alles machen....ich habe mich aber schon damit abgefunden dass es nichts wird .. in meinem fall liegt die tilgungsfrist bei 10 jahren...das würde heißen, noch 5 jahre warten. also wayne



    @ HiGh-FlY:

    wie meinst du das? weshalb tauschen ?!? bist du bei der polizei ?!? und willst lieber e-technik studieren, als in diesem beruf zu beliben ? weshalb das?
     
  20. 22. Oktober 2013
    AW: Vorbestraft durch Fahren ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss `?

    Jup, aber im Mittleren Dienst.^^

    Ne wollen nicht unbedingt, aber studieren wäre denke ich nice. Da wird man weningstens gefordert. Bzw. das Gehirn. Im Polizeiberuf eher nicht. In der Ausbildung auch nicht. Nur stupides auswendig lernen
     
  21. 22. Oktober 2013
    Zuletzt bearbeitet: 22. Oktober 2013
    AW: Vorbestraft durch Fahren ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss `?

    im e-technik-studium wirst du gefordert...manchmal auch mehr als dir lieb ist =)


    du musst halt zahlen lieben =) =)=) tag für tag =) am besten mit dem mathebuch/physikbuch unterm kopfkissen schlafen gehen =)....sofern du nicht ein einstein bist.....
     
  22. 22. Oktober 2013
    Zuletzt bearbeitet: 22. Oktober 2013
    AW: Vorbestraft durch Fahren ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss `?

    Schade, dass das nun doch nichts wird. Den Polizei O-Ton hast du ja schon fleißig vor dem Spiegel geübt.

    Der Job des Cops ist total beschissen, Siebenstein. Meistens gehen die Leute nämlich wirklich zur Polizei, damit sie auch mal was zu sagen haben.
    Du hast mit rechtsübertretenden, machtgeilen Kollegen zu tun. Das natürlich im denkbar dämlichsten Beschäftigungsverhältnisses. Der Schichtdienst.
    Das erste Jahr in der Ausbildung ist vielleicht noch aufregend. Danach ärgerst du dich nur noch über dich selbst. Du bekommst einen Dienstplan, mit dem du dir ausrechnen kannst, was für eine Standardschicht du in 5 Jahren haben wirst. Unbezahlte Sonderdienste exklusive.
    Und dann kommen Verkehrsunfälle & Ruhestörungen... Jede Menge Verkehrsunfälle & Ruhestörungen. (Und dann nicht mal die mit Leichen? Aber die hättest du eh zu genüge zu sehen bekommen.)

    Also wer darauf steht, Zellen auszuwischen - weil sich dort gerade einer umgebracht hat, oder eigentlich nur der EDV-Affe zu sein, der alle Daten zu einem Unfall aufnimmt, oder sich mit tendenziös veraltetem konservativen Stammtischpalaver auseinandersetzen möchte, politische- und somit wirtschaftliche Interessen zu verteidigen, langsam zu verblöden und den eigenen Körper niederzuwirtschaften - yooo, viel Spaß.

    Und jetzt labert mich nicht voll: Ihr habt sowieso keine Ahnung.

    Hockst halt jetzt im Beamtenverhältnis fest. Ist halt sehr sehr angenehm, deswegen traut sich auch kein Bulle den Mund aufzumachen. Zumindest unter Vorgesetzten und Kollegen.

    Und natürlich gibt's auch nette Polizisten
     
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  23. 23. Oktober 2013
    AW: Vorbestraft durch Fahren ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss `?


    Dann hast du als Siebenstein ja sicher keine Probleme

    Spoiler
    höhö der kam flach


    Mach lieber dein E-Technik Studium weiter.
    Du wirst bei der Polizei nicht glücklich (sofern du irgendwie hinkommst).

    //
    5 Threads von dir auf der ersten Seite im Alltagsprobleme-Bereich, Respekt
     
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  24. 23. Oktober 2013
    AW: Vorbestraft durch Fahren ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss `?

    mach ich wohl auch, hab beim kba (bundeszentralregister) angerufen. mein zeug ist noch 8 jahre dort gespeichert. also egal, muss halt jemand anderes die "*******rbeit" machen ;-)


    trotzdem danke
     
  25. 26. Oktober 2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 4. November 2013
    AW: Vorbestraft durch Fahren ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss?

    Selbst wenn der Kram nicht mehr drin steht, musst Du es bei der Bewerbung angeben und dann kann es schnell heissen: Nein danke.
     
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