Frage wegen Vorgehensweise von Anzeige !?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von El Torrro, 10. November 2013 .

  1. 10. November 2013
    Hallo


    Ich hab mal eine Frage bezüglich einer Art Anzeige.

    Geht darum das der Ex-Freund meiner frischen Freundin seit Anfang an dauernd Gerüchte über sie / mich / Freunde von Ihr verbreitet. Der Typ ist meines Erachtens nach irrational und psychisch gestört (das mein ich tot ernst und nicht aus Wut hinaus)

    Meint dauernd ich hätte sie Ihm ausgespannt, das ich sein bester Freund gewesen sei ?
    Für mich ziemlich Kindergarten mäßig und nervend, vorallem die Tatsache das er jetzt erzählt ich hätte ihn bei meinem Arbeitsplatz vor die Füße gespuckt, was mich bis jetzt am meisten ärgert, da ich keine Lust habe mit meinem Chef ärger oder sonstwas zu bekommen.

    Unterm Strich regen mich diese dauernden Gerüchte auf und ich habe Ihm schon einmal persönlich gedroht, dass wenn diese Erzählungen über mich oder sonst wen nicht aufhören, ich zur Polizei gehen werde / eine Anzeige gegen Ihn einleiten werde.

    Jetzt ist meine Frage eigentlich nur wie ich da am besten vorgehe, da er ja anscheinend nicht auf meine wohl möglich viel zu sanfte Drohung nicht eingeganngen ist !?

    Sollte ich mich direkt erst einmal an die Polizei wenden oder direkt eine Anzeige über Anwalt aufgeben ? Ich würde es ihm ja zu gerne anders vermitteln, nach dem Motto "wer nicht hören will, muss fühlen" dennoch denk ich da weiter und wenn er damit dann zur Polizei geht, hat er gewonnen und für mich ist das nicht so die Lösung...

    Was würdet Ihr machen bzw mir raten ?

    Lieben Gruß
    E.T
     
  2. 10. November 2013
    AW: Frage wegen Vorgehensweise von Anzeige !?

    Mit den Kindereien auf jeden Fall keinen Anwalt nerven. Wenns überhand nimmt zur Polizei.
     
  3. 10. November 2013
    AW: Frage wegen Vorgehensweise von Anzeige !?

    das ist doch genau was er möchte-aufmerksamkeit. wozu da noch zeit und energie investieren?
    weiß nicht mal ob es den strafbestand der üblen nachrede überhaupt erfüllt, selbst die polizei wird sich einen ast lachen.
    genieß dein leben und lass in labern.
     
  4. 10. November 2013
    AW: Frage wegen Vorgehensweise von Anzeige !?

    könntest ihm auch mal was nettes schenken wie sowas
    SchenkScheisse
     
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