Anzeige wegen Sachbeschädigung

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von schupfnudel, 4. Dezember 2013 .

  1. 4. Dezember 2013
    Hallo ich habe mal eine Frage,
    und zwar war vor ca. 3 Wochen eine Party auf der es ziemlich zuging und es würden reihenweise Getränke verschüttet über die Leute und im Endeffekt war ich komplett durchnässt weil eine Person mir gleich einen kompletten Becher über den Kopf geleert hat.
    Fakt ist , mein Handy ist nach dieser Party am nächsten morgen am Sack gewesen. Der Powerbutton (HTC Sensation) geht nichtmehr und das Display geht im 10 Sekundentakt an und aus da der Powerbutton durchgehend gedrückt wird.
    Selbst reparieren ist nicht wirklich möglich und will ich auch nicht. Natürlich habe ich sofort 1 Tag danach per Facebook Kontakt mit der Person aufgenommen und ihm dies geschildert und ihn gefragt ob er das evtl. seiner Haftplficht melden könnte. Er sagt ja er wird sich drum kümmern und seitdem renne ich ihm seit über 3 Wochen hinterher und werde nur vertröstet und es kommt absolut nichts vorran. Seit 3 Tagen kriege ich jetzt auch keine Rückmeldungen mehr per Facebook von ihm und er ignoriert mich quasi.

    Es war eine Geburtstagspary ich war eher ein entfernter Gast , ich kannte zwar viele auf der Party aber fast alle auf der Party sind gute Freunde von dem "Täter" und ich denke es wäre schwer überhaupt jemand zu finden der die Sache bestätigen würde , v.a jetzt nach über 3 Wochen und v.a waren viele sehr betrunken.

    Bin ich jetzt geliefert oder wie soll ich vorgehen?
     
  2. 4. Dezember 2013
    AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

    Geh zum Anwalt. Der erklärt dir dann warum das keine Sachbeschädigung ist und du maximal zivilrechtliche Ansprüche hast.

    P.S. Soviel Mist wie hier verzapft wird würde ich eher ein Orakel befragen als hier mir eine Meinung abzuholen
     
  3. 4. Dezember 2013
    AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

    Sorry für die falsche Wortwahl bin wie gesagt kein Profi.
    Aber es kann doch nicht sein das mir jemand ein Getränk quasi über die Hose schüttet und mein Handy danach am Sack ist und ich dann einfach geliefert bin?
    Dann könnte ich ja reintheoretisch nächste Woche in der Disco zu ihm hin , stolpern und über sein hübsches iPhone mein komplettes Getränk verschütten^^

    Und zum Anwalt gehen wäre wohl etwas teuer , da kann ich mir gleich einfach ein neues Handy kaufen.
     
  4. 4. Dezember 2013
    AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

    Der Unterschied ob dir ein besoffener Trottel ein Bier über den Kopf schüttet oder du ihm rein theoretisch zufällig ohne Absicht liegt im Vorsatz
    Sachbeschädigung kann man nämlich nicht fahrlässig begehen.
    Dein Freund ist der hier : § 823 BGB Schadensersatzpflicht - dejure.org
    ICH würde wenn mir das einer macht das Handy reparieren lassen, ihm die Rechnung schicken, ihm ne Frist setzten und das ganze hiermit www.Online-Mahnantrag.de - Ihr Online Mahnbescheid-Antrag beenden.
     
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  5. 7. Dezember 2013
    Zuletzt bearbeitet: 7. Dezember 2013
    AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

    Da hat Plankton recht, der Haken liegt an der Fahrlässigkeit. Heißt, eine Strafbarkeit setzt immer Vorsatz vorraus, außer im jeweiligen § ist die Fahrlässigkeit ausdrücklich mit Strafe bedroht.

    Im §303 Sachbesch. STGB ist glaube ich bedingter Vorsatz die Vorraussetzung. Also ist der Tatbestand der Sachbeschädigung auch nicht erfüllt.

    Selbst wenn du deine Handy in der Hand gehalten hast, während er dir das Getränk über den Kopf geschüttet hat, hat er nur "bewusst Fahrlässig" gehandelt.

    Kannst also nur übers Zivilrecht gehen, da könnt ich dir nur §276 BGB "Vertretenmüssen" (Stichwort Schadenersatz: BGB - Einzelnorm) an die Hand geben, aber im groben hab ich da kein Plan von.


    Hoffe ich konnte dir halbwegs erklären wieso du da strafrechtlich nichts machen kannst.


    alle angaben ohne gewähr , nicht dass mich gleich irgend ein Juraheini verkloppt.
     
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  6. 7. Dezember 2013
    Zuletzt bearbeitet: 7. Dezember 2013
    AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

    Stell Strafanzeige.

    Das Gequassel im Thread von wegen Vorsatz kannst du getrost ignorieren.
    Er hatte mindestens einen Eventualvorsatz, somit handelte er strafbar.
    Valance hat leider Unrecht, aber er hat sich bei seinem Beitrag Mühe gegeben.
    Daher verkloppe ich ihn nicht.
    Der Unterschied liegt darin, dass der Täter im Eventualvorsatz die Schädigung für Möglich und nicht ganz fernliegend hält. Somit ist die intellektuelle Komponente des Vorsatzes gegeben, als auch die voluntative Kompenente, weil man es zumindest billigend in Kauf nimmt etwas zu beschädigen, wenn man jemanden ein Bier über den Kopf schüttet.

    Bewusste Fahrlässigkeit: "wird schon gut gehen"
    Eventualvorsatz "na wenn schon"

    So kann man es sich merken.Somit kannst du dich auf §303 StGB berufen.

    Alles weitere erfährst du bei der nächsten Polizeiwache.


    Gruß

    Whip

    PS : Vergiss die anderen Post. Dort verstecken sich größtenteils Halbwahrheiten bzw. Wahrheiten die falsch interpretiert sind.
     
  7. 7. Dezember 2013
    Zuletzt bearbeitet: 7. Dezember 2013
    AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

    Hmm,

    finde dass sich da drüber streiten lässt, ob Eventualvorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit.

    Eventualvorsatz, wie bereits erwähnt: "Ich hoffe mal ich mache dein Handy oder andere Dinge, die dabei kaputt gehen könnten NICHT kaputt. Aber falls doch, dann ist das so."
    bewusste Fahrlässigkeit: "Passiert schon nix, so schnell geht das Handy oder was auch immer schon nicht kaputt".

    Nach meinem persönlichen Empfinden trifft die bewusste Fahrl. hier eher zu, aber:

    1. die Abgrenzung zwischen beiden ist eh nicht ganz einfach.
    2. Ich bin kein Richter

    Da müsste man die genaue innere Haltung des Täters kennen, selbst der Richter/StA/wer auch immer kann hier auch nur aufgrund von äußeren Umständen auf die evtl. innere Haltung des Täters schließen, das macht das ganze so schwierig.

    Evtl. dann dochmal zur Polizei gehen, dass soll dann notfalls der StA entscheiden (insofern sie das weitergeben, aber da kann ich bewusst behaupten, dass die sich auch nicht sicher währen, kommt wohl dann darauf an wie der TE das schildert.)

    aber nicht dass wir den TE noch komplett durcheinander bringen. Eventualvorsatz und bedingter Vorsatz meinen das gleiche (da ich bereits was in meinem 1.ten Post erwähnt habe).
     
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  8. 8. Dezember 2013
    Zuletzt bearbeitet: 8. Dezember 2013
    AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

    Entschuldige meine harten Worte, aber was du sagst ist leider falsch.
    (Wenn schupfnudel die Tat richtig beschrieben hat)
    Wer jemandem ein Glas Bier über den Kopf schüttet nimmt eine Sachbeschädigung in Kauf.
    Genau das meint der Eventualvorsatz. Er nimmt eine Schädigung durch seine Handlung billigend in Kauf.
    Bewusst fahrlässig hätte er gehandelt, wenn er das Bierglas über seinem Kopf jongliert hätte und dann was über seinen Schädel getropft wäre.

    Es wird definitiv für eine Anzeige reichen.
    Recht haben und Recht zugesprochen kriegen ist nochmal eine andere Schiene, da es zum Eventualvorsatz diverse Theorien gibt.
    ( Möglichkeitstheorie / Wahrscheinlichkeitstheorie / Gleichgültigkeitstheorie / Billigungstheorie )

    Richtig, aber wie der TE die Umstände beschreibt ist die Kiste relativ klar.
     
  9. 8. Dezember 2013
    AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

    Tolle Aussage.... Ich glaube, du denkst, dass ein Anwalt nix kostet, oder? Die machen das ja alle nur zum Spaß
     
  10. 8. Dezember 2013
    AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

    Plankton hat recht. Brauchst den vorsatz bei sachbeschädigung.

    Versuche es noch so zu regeln, falls nix hilft geh zum anwalt wenns dir wert is. Zivilrechtliche schadensersatzforderung oderso
     
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  11. 9. Dezember 2013
    AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

    Anwälte sind viel zu billig im Vergleich zum Aufwand des Studiums. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, sollten nicht allzu hoch sein in diesem Fall.

    Besser allemal als den Mist der hier in jedem (!) Rechtsberatung Thread gepostet wird zu glauben. Wenn ich lese, wie mancher Nutzer Theorien um sich wirft, die ein Richter das letzte mal in seinem Studium gehört hat und absolut praxisfernes theoretisches Klausurwissen ablädt, kriegste nen Vogel. Studenten in den Anfanssemestern, so wie Whip es wohl ist, sehen leider noch nicht, dass ihr Bücherwissen außerhalb des akademischen Elfenbeinturms nicht mehr zählt.

    Vorsatz besteht nur, wenn der Täter den Erfolg ernsthaft (!!!) für möglich hält und ihn billigt, also "gut heißt"). Eindeutigere Fälle von Fahrlässigkeit, als auf einer Party in heiterer Stimmung wenn sich alle mit Bier besudeln, jemanden Alk über die Rübe zu kippen gibt es wohl kaum. Im Studium ist alles Vorsatz. Der Staatsanwalt wird sich über den Mist nicht mal Gedanken machen und einstellen.

    Mein letztes Wort zu Themen dieser Art. Peace and I´m out.
     
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  12. 9. Dezember 2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. Dezember 2013
    AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

    ich verstehe nicht ganz warum ihr euch jetzt über die sachbeschädigung streitet?

    dem TE geht es offensichtlich lediglich um den zivilrechtlichen anspruch und nicht um die strafverfolgung

    seine personalien wird er ja wohl haben, also ab zum fachanwalt und eine abmahnung formulieren lassen

    zum thema vorsatz schließe ich mich jedoch plankton an
     
  13. 9. Dezember 2013
    AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

    Zum Glück regelt Angebot und Nachfrage diesen Markt
     
  14. 9. Dezember 2013
    AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

    Ich habe mich aus Neugierde mal kundig gemacht, da es mich selbst interessierte und ich mir die Frage doch liebend gern beantworten lassen wollte. Gefragt habe ich zwei Bekannte, ein Hauptkommissar mit AZ bei der LaPo und einen Anwalt für Strafrecht, wovon letzterer aus dem näheren Umfeld kommt, aber denke dass tut nichts zur Sache. Aus meiner Schilderung des Sachverhaltes folgerten beide bewusste Fahrlässigkeit.

    Damit ist die Frage für mich persönlich geklärt, muss jedoch keiner für bare Münze nehmen und kann weiter fachsimpeln , ich Machs wie Plankton: Peace, I'm out.
     
  15. 9. Dezember 2013
    Zuletzt bearbeitet: 9. Dezember 2013
    AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

    Tssss, nun reihen sich auch noch ein Hauptkommissar und ein Fachanwalt für Strafrecht in die Reihe der Unwissenden ein...
    Ist es denn wirklich so schwer
    richtig anzuwenden? Lernt man doch schon im 1. Semester!

    So, nun aber Peace and I´m out
     
  16. 9. Dezember 2013
    AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

    Habe ihn jetzt dazu gebracht dass er es seiner Versicherung meldet und jetzt warten wir mal ab! Danke auf jedenfall für all die Antworten
     
  17. 13. Dezember 2013
    Zuletzt bearbeitet: 13. Dezember 2013
    AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

    Das war eine beiläufig gestellte Frage. Da sprach ich viel mehr deren Rechtsempfinden an! Dachte das kam in meinem Post heraus, geh da doch nicht zur Rechtsberatung hin.

    Ob der Fachanwalt/PHK unwissend ist, lass ich mal dahingestellt.
     
  18. 13. Dezember 2013
    AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

    Ok.. ich dachte die Ironie in meinem Beitrag ist unübersichtlich
     
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