Kurze Verständnisfrage zu TÜV (HU)

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Jim Panse, 25. Januar 2014 .

  1. 25. Januar 2014
    Hey,

    fahr ja jetzt doch schon 'ne geraume Zeit Auto, allerdings habe ich noch nie den TÜV (HU) verschwitzt. Jetzt ist's mir aber passiert und dazu zwei kurze Fragen:
    Ich hätte im November 2013 den nächsten Termin gehabt.
    Jetzt habe ich hier Bussgeld bei Überschreitung von Tüv, AU und beim Fahren ohne Zulassung (funktioniert der "Link einfügen Button iwie nicht, oder bin ich nur zu doof? ;D) gesehen, dass zwischen 2 und 4 Monaten ein Verwarngeld von 15€ fällig wird.

    Meine zwei Fragen:
    - Zählt der November mit? Sprich, ich habe bis Ende Februar Zeit das ganze machen zu lassen?
    - Ich lass das über meine Türk-Mechs machen, geh also nicht direkt selbst zum TÜV. Die 15€ müsste ich (in dem Fall also meine Werkstattfuzis) doch ansonsten direkt beim TÜV bezahlen, oder läuft das iwie anders?


    Sorry, wenn das ggfs. etwas doofe Fragen sind. beschäftigt mich gerade nur, da es mein erstes Mal ist.
     
  2. 25. Januar 2014
    AW: Kurze Verständnisfrage zu TÜV (HU)

    der november zählt natürlich mit und die 15 euro verwarngeld werden fällig wenn du in eine verkehrskontrolle kommst. das geld wandert in die staatskasse und nicht an die werkstatt^^
     
  3. 25. Januar 2014
    AW: Kurze Verständnisfrage zu TÜV (HU)

    D.h. auf mich kommt keine Strafe zu, obwohl ich ~3 Monate drüber bin? Seit wann lässt man sich bitte in Deutschland nichts bezahlen? oO
     
  4. 26. Januar 2014
    AW: Kurze Verständnisfrage zu TÜV (HU)

    Der November zählt nicht mit, da du ja bis zum 30. November zu TÜV gemusst hättest. Der erste Monat ist also der Dezember 2013, jetzt im Januar bist du im zweiten Monat.
    Allerdings hast du jetzt natürlich nicht Zeit bis Ende Februar, weil das bereits der dritte Monat wäre.
    Die 15,-€ sind das Bußgeld, falls du von der Rennleitung erwischt wirst. Beim TÜV wirst du auf jeden Fall wegen der Überziehung eine höhere Gebühr bezahlen müssen, dafür verschiebt sich der zukünftige HU-Termin z.B. auf den Januar (wenn du diesen Monat noch zum TÜV fährst.)

    Beim TÜV kann es allerdings auch sein, dass du nochmals abkassiert wirst. Auch hier gilt die Grenze von zwei Monaten. Wird die HU-Fälligkeit um mehr als zwei Monate überzogen, wird eine erweiterte HU durchgeführt, die 20% mehr als die normale HU kostet. Wie viel das ist, kannst du dir selber ausrechnen.
     
  5. 26. Januar 2014
    AW: Kurze Verständnisfrage zu TÜV (HU)

    Also... Diese Aussage ist falsch. Das hab selbst ich mitbekommen. Es gibt keine Rückdatierung mehr seit letzen Jahres. Zumindest meine ich das gelesen zu haben.

    Also statts ~70€ rund 85€? Das wäre ja verkraftbar und würde ungefähr dem Verwarngeld entsprechen.
     
  6. 28. Januar 2014
    AW: Kurze Verständnisfrage zu TÜV (HU)

    Die Aussage in dem Link ist falsch!

    Ein Verwarnungsgeld wird erst fällig wenn die HU um mehr als 2 Monate "überzogen" wird.
    Bußgeldkatalog: Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
    (gilt nur bei nicht SP-pflichtigen Fahrzeugen)

    Bei den Prüforganisationen zahlt man 20% auf die HU, wenn man mehr als 2 Monate "überzieht". Sind ~10€ mehr.
    Wenn du jetzt noch im Januar die HU durchführen lässt, dann hast du keine zusätzlichen Kosten zu befürchten. Erst ab Februar zahlst du dann die 20% Aufschlag und 15€ Verwarnungsgeld, wenn dich die Polizei erwischen sollte.


    Achja: Hab beim kurzen Überfliegen der Seite 3 falsche Aussagen gefunden.
    Such dir besser eine andere Quelle!

    mfg
    Jebedaia
     
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