Gegen Kinder wehren

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von teiger, 2. Februar 2014 .

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  1. 2. Februar 2014
    Hab gerade eine Folge "The Office" angeschaut (S08E17) und da hab ich mich mal gefragt, wie es hier denn von der Rechtslage ausschauen würde. Angenommen es kommen ein paar Kinder auf einen zu und schlagen einen Erwachsenen, dann kann ich als Erwachsener kaum alle Kinder zusammen schlagen und sagen "es war Notwehr". Ich muss mich doch aber auch nicht von Kinder verschlagen lassen, oder? Wegrennen und die Polizei rufen wäre etwas ... .
    Was denkt ihr, bzw weiß jemand was Handfestes?
     
  2. 2. Februar 2014
    AW: Gegen Kinder wehren

    stellt sich die frage, was du unter Kind verstehst. Glaub vor so paar zwölfjährigen hätte ich jetzt nicht angst
     
  3. 2. Februar 2014
    AW: Gegen Kinder wehren

    du darfst auch einen 2m großen und 3m breiten kerl nicht "zusammen" schlagen denn das wird von der notwehr nicht gedeckt ... stichwort notwehrexzess Notwehrexzess: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de

    ansonsten solltest du über google alles notwendige zur notwehr und nothilfe finden
     
  4. 2. Februar 2014
    AW: Gegen Kinder wehren

    jo hätte auch so einen fall ist hierzulande ähnlich vorgekommen.
    im gasthaus sitzt ein kind neben dir und zappelt rum, sticht mit der gabel dir fast ins auge und durch reflex brichst du ihm aus versehen die nase, notwehr oder?
     
  5. 2. Februar 2014
    AW: Gegen Kinder wehren

    Eher ein Unfall, aus Reflex ist kein selbstbestimmtes Handeln
     
  6. 2. Februar 2014
    AW: Gegen Kinder wehren

    Man darf sich durchaus gegen "Kinder" (unter 14 Jahren) verteidigen. Die Handlung muss nur im Rahmen bleiben.

    Es geht darum, was nötig ist, um den Angriff eines Kindes zu verhindern und das sollte im Normalfall deutlich weniger sein, als das, was nötig wäre, um einen Erwachsenen aufzuhalten.
     
  7. 3. Februar 2014
    AW: Gegen Kinder wehren

    Es geht nicht um's Angst haben. Geh einfach davon aus fünf Kinder kommen her und werfen mit Steinen auf dich (Kopf,..), können dir auch gern versuchen in die Weichteile zu schlagen. Dann kannst du ja nicht allen fünf eine mitgeben dass sie nicht mehr schlagen.

    ich denke donjuan2007 triffts da am besten. Ist aber immer noch etwas schwammig ^^"
     
  8. 3. Februar 2014
    AW: Gegen Kinder wehren

    Doch, kannst Du. Die Notwehr muss nur den Angreifern angemessen sein. Du kannst nicht zwei 8 jährigen, mit nem Highkick den Kopf absäbeln. Du musst weder wegrennen, noch Polizei rufen.
     
  9. 3. Februar 2014
    AW: Gegen Kinder wehren

    Müsste halt eine Notwehrlage vorliegen. Das ist gegeben, wenn ein rechtwidriger, gegenwärtiger Angriff vorliegt. Dann halt eine Notwehrhandlung, also jede Handlung zur ABWEHR des Angriff. Diese Handlung muss dazu geeignet, erforderlich und angemessen sein.
    Wenn da nen 10 Jähriger dahergelaufen kommt und dir die ganze Zeit gegen das Schienbein tritt, ist es natürlich eine Notwehrlage. Jedoch solltest du nun nicht ausholen und dem Kind mit der bloßen Faust ins Gesicht schlagen. Bspw. ne leichte Ohrfeige oder so, oder das Kind wegschubsen könnte hier ausreichend sein. halt alles unter dem Deckmantel der Verhältnismäßigkeit.

    Zu Doofys Aussage bzgl des Notwehrexzess: Falsch. Wenn ich nen 2m Kerl in einer Notwehrsituation zerlege, muss es nicht unbedingt ein Notwehrexzess sein. Der Notwehrexzess greift halt, wenn der Täter aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken die Grenzen der Notwehr überschreitet. Ob und wann eine solche Situation gegeben ist, muss immer im Einzelfall betrachtet werden.
     
  10. 3. Februar 2014
    AW: Gegen Kinder wehren

    Das liegt daran dass die ganze Notwehrgeschichte sehr schwammig ist. Notwehr muss immer angemessen sein. Wenn dich einer mit ner Gabel piekst darfst du ihn nicht Krankenhausreif schlagen.
    Da macht es prinzipiell keinen Unterschied ob das nun ein Kind oder ein Erwachsener ist. Natürlich weiß auch ein gericht, dass sich ein Erwachsener oft leichter gegen ein Kind wehren kann. Dennoch haben Kinder keinen Freifahrtschein. Wenn also ein Erwachsener von einer Gruppe Halbstarker Jugendlicher attackiert wird darf er sich natürlich wehren und zwar in der Form, die angemessen ist unter Vermeidung von möglichst viel Schaden Verletzungen der eigenen Person abzuwenden
     
  11. 3. Februar 2014
    AW: Gegen Kinder wehren

    § 32 Notwehr

    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


    Diese Form welche Geboten ist, richtet sich nach Art eines Angriffes, auch nach persönlichem Empfinden, wie auch einer relativen Reaktion in seiner Verhältnismäßigkeit.

    An Altersklassifikationen ist derlei nicht gebunden, vielmehr auf die Angriffshandlung welcher sich erwehren musste und deren Umstände.
     
  12. 5. Februar 2014
    AW: Gegen Kinder wehren

    Vielleicht noch ein Beispiel, um das Ganze zu verdeutlichen:

    Ein Kind (sagen wir 13 Jahre alt), dass dich mit einem Messer angreift, kannst du ohne Strafe gegen den Brustkorb treten, damit es zurückweicht. Wenn es sich dabei eine Rippe bricht, dann ist das eben so.

    Wenn du das Kind aber nach dem Tritt, obwohl es das Messer fallen gelassen hat, mit deiner Faust im Gesicht triffst, hast du die Grenzen der Notwehr überschritten.
     
  13. 5. Februar 2014
    AW: Gegen Kinder wehren

    Doch. Gegen Kinder, besoffene und sonstige Behinderte ist dein Notwehrrecht eingeschränkt.
     
  14. 7. Februar 2014
    AW: Gegen Kinder wehren

    Es gilt immer, dass mildeste Mittel zu wählen, was erfolgreich ist um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Gegenüber Kindern, Behinderten oder Betrunkenen Personen gilt es nur in soweit besondere Rücksicht wallten zu lassen (von "eingeschränkt" ist im Gesetz nirgendwo die Rede...), als das man vorher genauer prüfen sollte inwieweit wirklich eine Gefahr von diesen Personen ausgeht. Wenn bspw. jemand der offensichtlich körperlich und geistig behindert ist auf dich zukommt und sagt "ich mach dich platt", zeigt dir seine Faust und holt aus... Da kannst du den natürlich nicht gleich mit der Faust abwehren obwohl der dir mit seinen Schlägen offensichtlich gar keinen Schaden hätte zufügen können. Genauso wäre es in gleicher Situation mit einem Kind. Kommt nun ein Kind, Behinderter oder Betrunkener mit 'ner Axt und holt in offensichtlicher Angriffsabsicht aus, kannst du den Angriff sogar mit äußerster Gewalt abwehren. Dann gilt im Zweifel sogar Rechtsgut Leben gegen Rechtsgut Leben...

    Es kommt also letztendlich IMMER auf die Angriffshandlung welcher man sich erwehren muss an und auf deren Umstände.
     
  15. 8. Februar 2014
    AW: Gegen Kinder wehren

    Hier gehts es nicht um den Extremfall mit der Waffe, der ist für mich eindeutig, hier gehts eher darum wenn kleine Kinder herkommen und dich schlagen wollen, Steine auf dich schmeißen wollen, ...
    Sind Sachen wo man zB nicht richtig verletzt wird (Kinder können ja noch nicht so stark schlagen), aber man müsste sich von Kinder ja auch nicht anpöpeln lassen, oder?

    Sagen wir einfach mal: Eine Gruppe 10 Jähriger (die genau weiß dass es von der Rechtslage schwierig ist) kommt zu dir und tritt dir ins Schienbein was einen blauen Fleck geben wird. Du drückst es von dir weg, aber die anderen kommen auch. Wegrennen wollt ihr nich, was würdet ihr in so einer Situation machen? Jedem einen "blauen" Fleck verpassen und dann der Polizei sagen dass ich keine andere Wahl hattet?
     
  16. 8. Februar 2014
    AW: Gegen Kinder wehren

    Die Polizei rufen und für die Zeit bis die kommen die "Schläge" oder Steine abwehren oder sich zurück ziehen. Kann nicht sein, dass du jedem eine mitgibst. Hast also garnichts von den oben aufgeführten Antworten verstanden, oder?

    Und um Unterstützung rufen, wenn andere Leute in der Nähe sind kann sicher auch nicht schaden.
     
  17. 8. Februar 2014
    AW: Gegen Kinder wehren

    Doch - kann durchaus sein. Zumindest in der Hinsicht ist die Sachlage ziemlich eindeutig. Du hast das Recht, einen physischen Angriff auf dich oder jemand anderen abzuwehren. Dazu gehört auch, den Angreifer handlungsunfähig (im Sinne von kampfunfähig) zu machen.

    Auch hier liegst du falsch. Schaden wird es zwar vermutlich nicht. Du musst aber nicht warten, bis (oder vermutlich treffender) ob jemand hinzukommt und dir Hilfe leistet. Was ja gerade in unserer Gesellschaft ohnehin viel zu selten vorkommt, nicht nur bei Schlägereien.
     
  18. 9. Februar 2014
    AW: Gegen Kinder wehren

    Bei einem "Anpöbeln" solltest du dich in der Tat zurückziehen und die besagte "besondere Rücksichtnahme auf Kinder" wallten lassen.

    Bei einem Angriff einer Gruppe von 10-Jährigen gilt dasselbe. Was droht dir denn in so einem Szenario im schlimmsten Fall? ^^ Geh der Situation aus dem Weg und wenn das nicht möglich ist kannst du sie max. wegschubsen oder den Fuß entgegenstellen sodass der Tritt dich nicht verletzt. Alles andere wäre imho überzogen.

    In diesem Kontext sicher nicht. Was ist denn am "Mildesten Mittel" und "besonderer Rücksichtnahme auf Kinder" nicht zu verstehen? In diesem Angriffsszenario bist du mit Abwehrmaßnahmen wie Faustschlägen und "kampfunfähig machen" ganz schnell bei der Notwehrüberschreitung. Handlungsunfähig könntest du die Kinder hier aller höchstens im Sinne von Festhalten machen. Aber auch nur solange wie der Angriff andauert, sonst sind wir schon wieder bei der Freiheitsberaubung. Denn das Jedermannrecht vorl. Festnahme setzt Strafmündigkeit voraus. ^^
     
  19. 9. Februar 2014
    AW: Gegen Kinder wehren

    Solche beschriebenen Kinder brauchen dann einfach nen paar heisse Ohren. Ansonsten machen sie es immer und immerwieder, weil sie das Gefühl haben zu gewinnen. Dem muss man einhalt gebieten (Und nein da wartet mal nicht erst 30 Minuten auf die Polizei und schleicht den Blagen hinterher, nachdem man weg gelaufen ist.) und solche brauchen halt mal was auf die .Ich finde es erschreckend was hier gesagt wird und wie die Rechtslage vielleicht auch wirklich ist. Ich bekomme lieber von der Justiz ne Strafe als das die lagen da die Leute schlagen und anspucken. So weit kommts noch.
     
  20. 9. Februar 2014
    AW: Gegen Kinder wehren

    Gut, deine Meinung. Aber nicht zur Nachahmung empfohlen und rechtswidrig.
     
  21. 9. Februar 2014
    AW: Gegen Kinder wehren

    kommt ja auch immer darauf an ob man als opfer gesehn wird wenn du da so introvertiert da herkommst greifen die dich viel leichter an als ob du nen normalen wenn nicht gar aggressiven eindruck machst durch kleidung gesichtsausdruck. nichts desto troz würde ich da ne schlägerei mit denen anfangen bis die von selbst auf die idee kommen abzuhaun, kann ja nicht immer den angsthasen spielen .
    meinste da kommt einer an und sagt mama mama wir waren zu 10. und da hat uns einer verhaun . Das nennt man auch grenzen setzen und ist ganz legitim. ein kind das mich mitm messer angreift würde ich gleich ins gesicht treten . da hört der spaß auf.
    btw hätte ich ne gute idee bei gruppen, man schnappt sich einen und hält ihn wie nen schild vor sich dann hat man es ja nicht selbst verursacht oder man schleudert ihn im kreis um die angreifen abzuwehren.
     
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