Kleinunternehmen und Gehalt von Festanstellung

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von CeZa, 6. Februar 2014 .

  1. 6. Februar 2014
    Hallo,

    ich bin gerade an einem Online shop dran wo ich nebenbei etwas verdienen möchte..
    Allerdings habe ich einen festenjob als Teilzeit(27h Woche) 1000 Netoo € ca 1400 Brutto oder so.

    Es ist so das man ja bis 17.500€ keine steuer zahlen muss.
    Wie sieht es eigentlichaus zählt in dem fall mein Arbeitsgehalt dazu ?
    Also ich mache sagen wir mal im Monat 300 € online shop + mein gehalt ?

    Oder wie läuft das ab verstehe es nicht habe den überblick verloren.

    Und noch eine Frage möchte mein Steuererklärung abgeben da kommt was bei raus. Ist es so das wenn ich jetz gewerbe anmelde keine steuern zurück kriege ? Nur weil ich ein schein habe wobei ich noch nichts damit verdient habe ?

    Bitte um hilfe und wenn es geht ausführliche erklärung..
    Danke
     
  2. 6. Februar 2014
    AW: Kleinunternehmen und Gehalt von Festanstellung

    Dein normales Einkommen wird mit angerechnet. Du bringst auch was durcheinander: der Steuerfreibetrag ist niedriger, ab 8000 Euro plus paar zerquetschte zahlt man Steuern. Ab 17500 verfällt die Kleinunternehmerregelung, darauf bezieht sich diese Grenze, also musst Du dann auf Deine Preise die Steuer draufschlagen. Ich weiss aber nicht, ob das Festgehalt in dem Sinne dazu zählt, ich denke mal nicht. Aber für die Einkommenssteuer auf jeden Fall, da zählen auch andere Sachen mit rein, jegliches Einkommen, was noch nicht versteuert wurde.
     
  3. 6. Februar 2014
    AW: Kleinunternehmen und Gehalt von Festanstellung

    Danke also habe ich etwas falsch mitbekommen :/
    Das heißt ab 8000 paar zerquetchte müsste ich steuer drauf schlagen bis dahin ist es frei also beim verkauf.
    Und dann wäre es sinnvoll erst die steuererklärung zu machen und dann anfangen oder ?
    Würd sich denn da was tun wenn ich heute steuerklärung mache und ende des monats den gewerbeschein hole ?
    bis ich etwas verkauft kriege würde ja auch wochen nehmen.

    Was sagt ihr ?
     
  4. 6. Februar 2014
    AW: Kleinunternehmen und Gehalt von Festanstellung

    + Du musst deinem Arbeitgeber soweit ich weiss von deinem Gewerbe erzählen bzw sogar "genehmigen lassen" wenn es überschneidungen im tätigkeitsfeld gegeben sind.
    oft steht das auch im arbeitsvertrag.
     
  5. 6. Februar 2014
    AW: Kleinunternehmen und Gehalt von Festanstellung

    Bei deinem Onlineshop bist du umsatzsteuerbefreit bis zu einer Grenze von jährlich 17.500 EUR.
    Du musst also keine Umsatzsteuervoranmeldung bei deinem zuständigen Finanzamt einreichen.

    Der Gewerbeschein muss beim Start deines Onlineshops vorliegen!
    Du musst auch im Impressum die dir zugewiesene Steuernummer angeben.

    Bei der Einkommenssteuererklärung werden deine Einkünfte aus der Festanstellung und des Onlineshops zusammen angegeben.
    Für deine Einkommenssteuererklärung 2013 spielt der Onlineshop also noch keine Rolle, für 2014 aber.

    Wenn dein Shop profitabel läuft, wirst du dann vom Finanzamt aufgefordert, ab 2015 vierteljährlich Lohnsteuervorauszahlungen zu leisten.
    Die werden dann am Ende des Jahres über die Einkommenssteuer verrechnet.
     
  6. 6. Februar 2014
    AW: Kleinunternehmen und Gehalt von Festanstellung

    Also von meinem Festjob klappt alles.

    Das ist ja kein Problem.

    Kann es sein das sich sogesehen dann mein netto lohn sich verändert ?

    Also kann ich beides durchlaufen lassen ?!
    Wie viel zahlt man den da ? Bekomme ich post von denen alles läuft von selber ab ? oder muss ich mich bei denen melden ?

    Vielen dank für die Infos
     
  7. 6. Februar 2014
    AW: Kleinunternehmen und Gehalt von Festanstellung

    Dein Nettolohn steigt logischerweise auch, wenn dein Brutto sich erhöht.
    Der Bruttolohn ist aber nur für das Finanzamt interessant, da dieser ja als Grundlage für die Besteuerung herangezogen wird.

    Was meinst du mit durchlaufen lassen? Bis Mai 2015 hast du Zeit, die Einkommenssteuererklärung 2014 abzugeben, die Festanstellung + Onlineshop enthalten muss.
    Als Anhang muss eine Einnahme-Überschuss-Rechnung gesendet werden. Da das Finanzamt nachvollziehen möchte, wie sich deine Unternehmenssituation darstellt.

    Du bekommst Post vom Finanzamt mit den dazugehörigen Zahlungsterminen, die auch unbedingt eingehalten werden müssen, da ansonsten Säumniszuschläge und Kontopfändung anstehen.
     
  8. 6. Februar 2014
    AW: Kleinunternehmen und Gehalt von Festanstellung

    Nein! Ab 8000 Euro wird Dein Einkommen für Dich steuerpflichtig. Darunter zahlst Du darauf keine Steuern. Dachte, dass wäre die Frage gewesen. Ab 17500 musst Du die Umsatzsteuer erheben, aber die zahlst Du ja nicht selbst, sondern die Kunden.
    Das Finanzamt meldet sich schon bei Dir, wenn es Geld will, keine Sorge. Nur wenn Du welches zurück willst, dann musst Du selbst dort anrufen.
     
  9. 6. Februar 2014
    AW: Kleinunternehmen und Gehalt von Festanstellung

    Am besten du besuchst mal deinen örtlichen Steuerberater. Ist nicht böse gemeint, aber mal eben selbständig machen in Deutschland ist nicht. Es gibt dort viele bürokratische Hürden.
    Irgendwann kommt auch die IHk auf dich zu und möchte Geld sehen. Sind dann bei Kleinunternehmer auch wieder 50 EUR im Jahr. Über eine Betriebs-Haftpflichtversicherung solltest du dir auch Gedanken machen.
     
  10. 7. Februar 2014
    AW: Kleinunternehmen und Gehalt von Festanstellung

    Vielen dank an alle ..

    wofür eine Betriebs-Haftpflichtversicherung ? was kann ich damit anfangen ?
    meinte eigentlich die von 2013 jetz machen und dabei jetz halt noch mit dem shop anfangen ohne das die da was machen aber würden die ja nicht da es ya das vom letzten jahr ist.

    und was meint ihr wie viel es ca. ist mit den kosten die man viertel jährlich zahlen muss wenn man sag ich mal ca 300-500 euro umsatz macht ?

    Da kommt noch eine fragezu:
    Mein vater bekommt Hilfe vom staat der kriegt die Miete bezahlt. Die meinten mal ihr sohn muss was abgeben zh da ich zh wohne.
    Wann würde die bei ihm etwas kürzen vom gehalt ? wenn ich wie viel verdiene noch zusätzlich mit dem shop ?
    Weil im endeffekt wenn die es kürzen muss ich die kosten übernehmen...
     
  11. 7. Februar 2014
    AW: Kleinunternehmen und Gehalt von Festanstellung

    So ein Quark, das ist alles nicht kompliziert. Finanzamt git auch Hilfe im Falle das Fragen sind, wozu einen Berater bezahlen. Und was soll er mit einer Haftpflicht, der verkauft Sachen online.
     
  12. 7. Februar 2014
    AW: Kleinunternehmen und Gehalt von Festanstellung

    Kann ich zum FInanzamt hin und fragen stellen ? Infos holen ?
     
  13. 7. Februar 2014
    AW: Kleinunternehmen und Gehalt von Festanstellung

    Es geht ja bei den 17500 um Umsatz nicht um Gewinn. Sprich du kannst 17500€ Umsatz haben aber nur 500€ gewinn dann werden auch nur die 500€ angerechnet als Brutto gehalt. Der Vorteil den du gerade beim Onlineshop hast du kannst allen möglichen schieß den du dir kaufst als Betriebliche Aufwendungen absetzen. Seis nen Ipad oder was auch immer... Da kann man durchaus sehr kreativ sein. Hab nen Kumpel der hat sein Ipad sein Laptop sämtliche sonstigen Technischen Geräte als gewinnmindernd über die Firma abgerechnet (als DJ relativ easy zu begründen^^) Am Schluss hat er fast keinen Gewinn und muss deshalb auch wenig abdrücken.

    Es gibt hier übrigens 3 verschiedene Sachen
    Dein Brutto Lohn von deinem ARbeitgeber.
    Den Umsatz deines Onlineshops.
    Den Gewinn deines Onlineshops.

    Der Umsatz deines Onlineshops darf als Kleingewerbe max 17500€ betragen.
    Der Gewinn kann so hoch oder so niedrig sein wie du willst der wird dir auf deinen Lohn angerechnet und versteuert.


    Hoffe hab das jetzt alles richtig im Kopf
     
  14. 7. Februar 2014
    AW: Kleinunternehmen und Gehalt von Festanstellung

    Klar kann man sich das Geld für den Steuerberater sparen, aber das war nur ein gut gemeinter Rat, weil der TE trotz Erklärung noch vieles durcheinander wirft. Klar kann man auch mal vereinzelte Sachen beim Finanzamt nachfragen, aber die haben auch Besseres zu tun, als sich da ewig Zeit für einen zu nehmen, so zumindest meine Erfahrung. Das fällt dann auch oft eher knapp und oberflächlich aus.

    Ich meine das jetzt nicht nur bezüglich Rechtsberatung, sondern auch mal jemand drüber schauen lassen, der das Ganze betriebswirtschaftlich versteht. Finanzierung des Shops, Preiskalkulation der Artikel, Retourenkosten etc. pp.
     
  15. 7. Februar 2014
    AW: Kleinunternehmen und Gehalt von Festanstellung

    Halte ich trotzdem für überflüssig, er hat ja so gut wie keine Investitionen. Und bei den geringen Umsätzen ist auch mit der Steuer nicht viel rauszuholen. Das er wenig Ahnung hat, ist offensichtlich, hatte ich aber auch nicht, kriegt man schnell raus. Arbeitsamt bietet meines Wissens nach auch Beratung für ExistenzgründerInnen an.
     
  16. 8. Februar 2014
    AW: Kleinunternehmen und Gehalt von Festanstellung

    danke für eure hilfe.

    also buchhaltung wollte ich erstmal selber machen kann ja nicht also schwer sein.
    übrigens habe ich ne verkäufer ausbildung wo ich eigentlich in der schule auch was gelernt habe.
    Und auserdem finde ich eig. nicht das es so schwer sein wird...
    nur halt das problem mit meinem dad und dem staat...
     
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