#1 18. Februar 2014 Servus Leute, an Personen mit mehr Erfahrung in Sachen Kfz-Versicherung - im Internet habe ich dazu nichts eindeutiges gefunden, folgende Situation: Vater A möchte Sohn B nun, (da er bereits ein Jahr mit dem Auto von A unfallfrei seit seinem neuen Führerschein regelmäßig gefahren ist) dass B anfängt seine Schadenfreiheitsklasse zu verbessern aber trotzdem die Schäden des Sohnes zu bezahlen. Dazu sollte - Vater A Versicherungsnehmer und Sohn B Fahrzeughalter sein? - Vater A Fahrzeughalter und Sohn B Versicherungsnehmer sein? Grüßle. + Multi-Zitat Zitieren
#2 18. Februar 2014 AW: Schadenfreiheitsklasse bei abweichender Halterschaft What? Vater A, Sohn B, was´n das für´n Blödsinn? Sag doch einfach mein Vater und ich! Du willst deine Schadenfreiheitsklasse erhöhen? Dann musst du natürlich auch Versicherungsnehmer sein! Ansonsten steht hier eigentlich alles was du wissen musst: Kfz-Haftpflichtversicherung – Wikipedia Kfz Versicherung - Schadenfreiheitsrabatt http://www.kfzversicherung-infos.de/schadenfreiheitsklasse-uebertragen Melde und versichere ein Fahrzeug auf dich und gebe die Rechnung deinem Vater! Und noch ein Geheimtipp: Die Versicherer können und wollen hierzu Auskunft geben. Grüße... + Multi-Zitat Zitieren
#3 18. Februar 2014 AW: Schadenfreiheitsklasse bei abweichender Halterschaft A und B sollten mal mit der versicherung sprechen. + Multi-Zitat Zitieren
#4 18. Februar 2014 AW: Schadenfreiheitsklasse bei abweichender Halterschaft Des Weiteren geht es auch wenn B dauerhaft Zugriff auf das Auto von A hatte einen gewissen Rabatt angerechnet bekommt ohne das B davon etwas abgeben oder übertragen muss. Bei einem Jahr halte ich dies für unwahrscheinlich aber wie der größte Geheimtipp hier sowieso, frag die Versicherung. + Multi-Zitat Zitieren