Toilette undicht, Pfütze unter Toillette, Mieter oder Vermietersache?

Dieses Thema im Forum "Haus, Garten, Tiere & Pflanzen" wurde erstellt von Mazine, 19. Februar 2014 .

  1. 19. Februar 2014
    Hallo.
    Ich muss mich mal an euch wenden
    Ich bin vor 3 Monaten umgezogen und neuerdings suppt es aus dem Abflussrohr der Toilette.
    Die Vermieterin meinte nur frech das fällt unter die Kleinreparaturklausel, was ich aber nicht glauben kann und will.
    Die Toilette hat mehrere Risse, die Schrauben sind übertrieben am rosten und die Toilette wackelt. Und neuerdings habe ich halt eine fette Pfütze unter der Toilette.
    Wer muss da nun für haften? Ich oder meine werte Vermieterin?
    Danke schonmal für eure Hilfe.

    Mfg
     
  2. 19. Februar 2014
    AW: Toilette undicht, Pfütze unter Toillette, Mieter oder Vermietersache?

    Je nachdem wie teuer die Reperatur ist...in der Klausel müsste ein Höchstbetrag stehen.
    Wenn die Kosten für die Reperatur diese übersteigen, muss der Vermieter das zahlen. Normalerweise liegt diese bei ca. 70-100 €

    Soll deine Vermieterin halt nen Handwerker vorbeischicken, vllt. haste Glück und der sagt wie du es beschreibst, dass die Toilette total am ***** ist... das würde dann definitiv die Kosten übersteigen.
    Guck im Mietvertrag mal nach.

    Hier kannste mal vergleichen wie wirksam deine Klausel ist...
    Spoiler
    1. Durch eine formularmäßige Klausel kann der Mieter nur dann verpflichtet werden, die Kosten für die Reparaturen zu tragen, wenn diese

    a) eine Beschränkung auf Gegenstände enthält, die dem häufigen und unmittelbaren Zugriff des Mieters ausgesetzt sind,

    b) eine Obergrenze für jede Einzelreparatur enthält, die einen Betrag von EUR 100,00 zzgl. Mehrwertsteuer nicht überschreitet und

    c) (mit Ausnahme von Wartungsklauseln) eine Obergrenze für die jährliche Gesamtbelastung des Mieters vorsieht, die 8 % der Jahresnettokaltmiete nicht überschreitet.

    2. Liegt eine diesen Anforderungen entsprechende Kleinreparaturklausel vor, ist der Mieter im Einzelfall nur dann zur Kostentragung verpflichtet,

    a) wenn die Reparaturkosten die vereinbarte Höchstgrenze für die Einzelreparatur nicht überschreiten,

    b) wenn bzw. soweit die zulässige jährliche Höchstgrenze im konkreten Fall noch nicht auf Grund anderweitigen Reparaturbedarfs erreicht ist,

    c) wenn die Reparatur erfolgreich verläuft,

    d) wenn der zu behebende Schaden nicht bereits bei Beginn des Mietverhältnisses vorhanden war und

    e) wenn der Reparaturbedarf nicht durch Einwirkung des Vermieters oder durch Dritte, die nicht der Sphäre des Mieters zuzurechnen sind, entstanden oder durch höhere Gewalt verursacht worden ist.

    3. Eine Beteiligungsklausel, nach der sich der Mieter auch an den Kosten für Reparaturen größeren Ausmaßes in Höhe der zulässig festgelegten Höchstgrenze für die Einzelreparatur zu beteiligen hat, ist unwirksam.

    4. Ebenso wird einer Klausel die Wirksamkeit versagt, die den Mieter verpflichtet, die Reparatur selbst durchzuführen bzw. selbst einen Handwerker zu beauftragen.

    5. Liegt eine wirksame Kleinreparaturklausel vor und greift auch keine der beschriebenen Ausnahmen, ist der Mieter

    a) nur verpflichtet, dem vorleistungspflichtigen Vermieter die Kosten zu erstatten, nicht jedoch diese gegenüber einem Handwerker direkt zu begleichen,

    b) dennoch berechtigt, die Miete wegen verminderter Gebrauchstauglichkeit zu mindern.

    6. Ist die Kleinreparaturklausel hingegen unwirksam, kann

    a) der Vermieter, der die Reparaturkosten zu tragen hat, keinen Ausgleich durch eine Mieterhöhung über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus herbeiführen,

    b) der Mieter den in Unkenntnis der Unwirksamkeit an seinen Vermieter gezahlten Betrag (spätestens) bis zu sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückverlangen.
     
  3. 19. Februar 2014
    AW: Toilette undicht, Pfütze unter Toillette, Mieter oder Vermietersache?

    Es gibt son betrag der vom mieter zu tragen ist. Glaube der geht sogar bis 120euro.
    Ich wuerde mir anschauen was mich ne neue schuessel im bauhaus kostet plus reperaturzeugs und wenn es fast die selbstbeteiligung ausschöpft, wuerde ich nen handwerker rufen, denn die verbauen keine billig bauhausware, sondern meist markenprodukte, zudem sparst du dir die arbeit. Wirst dann zwar deinen eigenanteil zahlen muessen, aber denrest dievermieterin. Das wuerdeich ihr auch sagen.


    Weiß halt nicht wie das ist, ob du bis 100 euro zahlen musst und alles was drueber geht, sie, oder ob, wenn dergesamtbetrag ueber deinen eigenanteil geht, ob siealles zahlen muss.

    Ruf ne sanitärfirma an und frag sie mal was sowas kosten würde
     
  4. 19. Februar 2014
    AW: Toilette undicht, Pfütze unter Toillette, Mieter oder Vermietersache?

    Wohl eher 75,- bis 100,-€ pro Reparaturfall.
    Kleinreparaturklausel – Wikipedia
    Deutscher Mieterbund e.V.: kleinreparatur

    Fraglich ist, ob es sich hier wirklich um eine Kleinreparatur handelt. Siehe DMB.
    Die Sanitärinstallation einer Toilette gehört meiner Ansicht nach nicht dazu. Anders sähe die Sache aus, wenn z.B. die Spülung (Ventil oder Dichtung) defekt wäre und die Kosten den Maximalsatz nicht überschreiten.
     
  5. 19. Februar 2014
    AW: Toilette undicht, Pfütze unter Toillette, Mieter oder Vermietersache?

    Hey.
    Danke für die prompten Antworten.
    Habe beschlossen damit zu einen Anwalt zu gehen um mich zukünftig gegen solche Sachen abzusichern. Es ist ja nicht nur die Toilette, Heizung spinnt, Elektrik, etc. Und ich habe von anderen Mietern hier schon mitbekommen das es wohl nicht die besten Vermieter sind, schade eigentlich die waren so nett.
     
  6. 19. Februar 2014
    AW: Toilette undicht, Pfütze unter Toillette, Mieter oder Vermietersache?

    Hättest gleich beanstanden sollen. Ansonsten fällt das denke ich wirklich unter Kleinreparaturen. Kaufst son WC-Anschlussbogen im Baumarkt für max 10 EUR + paar neue Schrauben, ziehst die ordentlich fest und gut. Biste mit max. 15 EUR dabei und die Toilette ist wieder heil.

    Heizung und Elektrik ist natürlich was anderes, da ist der Mieter sehr wohl für zuständig. Aber mit dem Klo ist ja wohl ne Lapalie...
     
  7. 19. Februar 2014
    AW: Toilette undicht, Pfütze unter Toillette, Mieter oder Vermietersache?

    Hey Spectrum.
    Hast schon recht. Ich habe mich da gestern ziemlich reingesteigert mit der Toilette, das war der Berühmte Tropfen der das Fass zum überlaufen gebracht hat.
    Die Antwort-Email von meiner Vermieterin war ziemlich dreist geschrieben was mich echt sauer gemacht hat (denke ma bin auch etwas übersensibel,höre gerade mit dem Rauchen auf). Finde es nur schade ich tue hier so viel, habe die ganze Wohnung komplett auf Vordermann gebracht (teilweise Wände neu verputzt, neuen Teppich verlegt weil der alte echt unter aller Sau war, aber nach Meinung meiner Vermieterin noch begehbar...frage mich manchmal wie die gute Frau lebt). Habe in Eigenregie eine neue EBK verbaut, obwohl mir versprochen wurde das ich einen neuen Herd bekomme, Tapete etc.
    Ich wäre hier nie eingezogen, glaube ich, unter normalen Umständen, doch leider musste mein alter Vermieter das Haus verkaufen und somit musste ich leider auch gehen.Ich wohne in einer kleinen Uni-Stadt und somit sind erschwingliche Wohnungen mangelware. Ich habe die Wohnung 3 Wochen bevor ich aus meiner alten Wohnung ausziehen musste gefunden und sie halt unter Zeitdruck genommen. Ich weiss, ist nicht das Problem meines neuen Vermieters. Dadurch das ich 1 Jahr an die Wohnung gebunden bin (steht im Vertrag das ich hier mindestens 1 Jahr wohnen muss) fühle ich mich gefangen. Normalerweise hätte ich bei der Vermieterin schon längst wieder gekündigt. Muss aber dazu sagen im Übergabeprotokoll steht das die Toilette einen Riss hat und die Schrauben echt am gammeln sind. Aber ist ja noch funktionell (Aussage der Vermieterin). Werde mir jetzt einfach nen neuen Spülkasten kaufen,denn der hier hängt spinnt auch, sobald der Deckel drauf ist läuft das Wasser immer minimal weiter. Fällt halt unter Kleinreparaturen. Nur so langsam läppert sich das. Und dann noch der freche Spruch wenn man bescheid sagt, mensch ihre Liste der Beanstandungen werden ja länger und länger und länger. Finde ich nicht ok, zu mal ich ja auch verpflichtet bin Schäden zu melden.
    Sorry für den langen Text, der Frust muss einfach wo hin

    Mfg
     
  8. 19. Februar 2014
    AW: Toilette undicht, Pfütze unter Toillette, Mieter oder Vermietersache?

    Ganz einfache Sache. Zahl weniger Miete und fertig. Wenn Sie sich dann nicht kümmert sparst du Geld und kannst das einfach nutzen um das Klo etc. zu reparieren.

    Ansonsten hast du eventuell Glück und Sie kündigt das Mietverhältnis und schon bist du aus diesem Vertrag raus Ansonsten würde ich zum Anwalt gehen es gibt in fast jedem Vertrag irgendwelche Lücken. Ich habe zum Glück einen ordentlichen Vermieter. Bevor wir eingezogen sind hat er das Haus gekauft und alle 3 Wohnungen komplett saniert sprich neuer Bode, neues Bad, neue Küche etc. ist halt wirklich ne Traumwohnung und das fast direkt in der Stadt war wirklich mega Glück da sie eigentlich schon vermietet war die Leute dann aber warum auch immer abgesagt haben. Als wir eingezogen sind war meiner Freundin die Duschabtrennung in der Badewanne zu kurz Frauenprobleme halt Wir haben ihm dann gesagt das wir eine neue kaufen werden die Antwort war dann "Ich überweise 300€ fahren sie in den Baumarkt und suchen sie sich eine neue aus und legen sie die alte einfach in den Abstellraum."

    Wie gesagt ist halt wirklich mega Glück. Vor 2 Wochen habe ich Tesamoll unter die Türen geklebt und die Eingangsttür am Griff angehoben wobei irgendwas gebrochen ist und wir nicht mehr aus der Wohnung kamen. Haben dann einen Schlüsseldienst angerufen der hat die Tür geöffnet und ein neues Schloß verbaut. Danach haben wir ihn angerufen und gesagt das es getauscht wurde wegen Schlüssel etc. er hat uns dann einfach so die Kosten überwiesen. Aber naja genug von unserem Glück erzählt

    Ich würde einfach die Miete kürzen und deiner Vermieterin das mitteilen. Ansonsten schaust du in den Mietvertrag bis zu welchem Betrag du die Kosten tragen musst. Ich meine man kann sich ja selber denken wie teuer eine neue Toilette inkl. Handwerker ist. Wenn es also über den Betrag für Kleinreperaturen hinaus geht legst du das Geld aus und schickst ihr die Rechnung. Wenn sie die dann nicht zahlst hälst du nach vorheriger Frist den Betrag bei der nächsten Miete ein und fertig.

    Wie gesagt entweder merkt sie das etwas falsch läuft oder sie kündigt das Mietverhältnis und du kannst dir einen neuen und vorallem ordentlichen Vermieter suchen.


    PS: Rechtschreibung fail da Smartphone
     
  9. 19. Februar 2014
    AW: Toilette undicht, Pfütze unter Toillette, Mieter oder Vermietersache?

    Hey Rome, habe nachgeguckt. Im Vertrag ist vermerkt das die Kleinreparatur allein bis 54 Euro zu verrichten sind und max. 154 Euro im Jahr.
    Werde mir jetzt einfach den neuen Spülkasten holen und alles ordentlich abdichten, sollte das Problem weiter bestehen muss nen Fachmann ran.
    Herzlichen Glückwunsch zu so einen Topvermieter. Mein alter war fast genauso top, aber naja.

    Ihr habt mir alle sehr geholfen und das auskotzen hier hat mich auch ein wenig runter geholt
     
  10. 19. Februar 2014
    AW: Toilette undicht, Pfütze unter Toillette, Mieter oder Vermietersache?

    Würde ich nicht machen. Ich würde ihr mitteilen das der Spülkasten defekt ist und auch die Gefahr besteht das das Wasser eventuell in den Boden zieht und somit auch andere Wohnungen eventuell betroffen werden. Wenn Sie dann nicht reagiert dann würde ich einen Handwerker kommen lassen und ihr die Rechnung schicken. Wenn sie das nicht erstattet droh ihr mit einem Anwalt und wenn das nicht hilft behalt den Betrag von der Miete ein.

    Wenn du dich wieder klein machst wird es nie etwas mit einer solchen Vermieterin
     
  11. 22. April 2016
    AW: Toilette undicht, Pfütze unter Toillette, Mieter oder Vermietersache?

    Hi komme etwas spät aber hatte so ein ähnliches Problem -.- Es kommt drauf an was in der Klausel vereinbart wurde. Ich hatte zum Glück ein Recht auf Mietminderung allerdings kommt es von Fall zu Fall an wie hoch der Schaden ist. Am besten hier nochmal schlau lesen http://mietminderung.net
     
  12. 24. April 2016
    AW: Toilette undicht, Pfütze unter Toillette, Mieter oder Vermietersache?

    Liest sich wie der Post einer Werbehure...
    Ich wäre ohnehin vorsichtig, einem Berater zu glauben, der meint, man könne oder müsse eine Mietminderung bei Gericht beantragen.
    Das ist genau so wenig der Fall wie ein automatisches Inkrafttreten einer Mietminderung per Gesetz.
    Eine Mietminderung nimmt der Mieter selbst vor, indem er den Zahlbetrag für seine Miete verringert. Anhand von Gesetzen entscheiden Gerichte dann, wenn überhaupt, ob eine Mietminderung in der jeweiligen Höhe gerechtfertigt war.
     
  13. 17. Mai 2016
    AW: Toilette undicht, Pfütze unter Toillette, Mieter oder Vermietersache?

    Also ich bin der Meinung, dass es nicht mehr zu den Kleinreparaturen gehört! Wenn das ganze Ding schon wackelt und undicht ist muss es ausgetauscht werden und das wird so oder so teurer als 100€ deswegen würde ich nochmals zur Vermieterin gehen und wenn es gar nicht klappt, dann würde ich mich an ein Mietverein richten.
     
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