Ausnüchterungszelle zu hohe Kosten?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von coke, 20. Februar 2014 .

Schlagworte:
  1. 20. Februar 2014
    Hi leute,
    ich wurde vor ca 2 Monaten beim feiern von der Polizei aufgegriffen und mit 2,66 Promille in die Ausnüchterungszelle gesteckt.
    Heute kam ein Brief vom Amtsgericht zur Kenntnissnahme und so weiter, in dem stand der Verfahrenswert wird auch 1.500 € festgelegt.
    Jetzt frage ich mich ob ich diese 1.500 € Strafe zahlen muss??
    Bisher habe ich immer nur gelesen dass die Strafe zwischen 80-180 € liegt ?!
    ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen

    mfg
     
  2. 20. Februar 2014
    AW: Ausnüchterungszelle zu hohe Kosten?

    nein, du musst die 1500 euro nicht bezahlen^^ der verfahrenswert bildet die grundlage der berechnung.der tatsächlich zu bezahlende betrag ist viel niedriger und wird sich wir du schon geschrieben hast bei 100 euro einpegeln.
    das ist zumindest mein kenntnisstand
     
  3. 20. Februar 2014
    AW: Ausnüchterungszelle zu hohe Kosten?

    Wenn man das sicher sagen sollte, müsstest du erst mal die Karten auf den Tisch legen.
    Ein einfacher Aufenthalt zur Ausnüchterung dürfte vermutlich nicht vorliegen, denn der kostet in der Tat nur bis ca. 200,-€
    Wenn du von einer Strafe sprichst, wird vermutlich etwas mehr vorgefallen sein, was dann "Extra-Service" in Anspruch nimmt.
    Ansonsten handelt es sich nämlich lediglich um eine Kostenerstattung und keine Strafe.
     
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