Gez - Zahlungsaufforderung

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Vice City, 10. März 2014 .

  1. 10. März 2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
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    Da ich als Student jegliche Schreiben der Mafia ignoriert habe, wurde ich jetzt aufgefordert, rückwirkend den Betrag von knapp 300 Euro zu begleichen.
    Ich bin zwar Bafög Empfänger und auch befreit, habe allerdings meine Befreiiung nie eingereicht.
    Muss ich das jetzt zahlen ? Ich will den ****ern eigentlich keinen cent geben.
    Kann ich nachträglich meine Befreiung einreichen?

    Wie seid ihr immer vorgegangen?
     
  2. 10. März 2014
    AW: Gez - Zahlungsaufforderung

    Hab' mich in letzter Zeit mehr damit beschäftigt. Du kommst um die Zahlung leider Gottes nicht rum. Nachträglich kannst auch leider garnichts mehr erreichen falls du BAFöG bekommst, unter dem Existenzminimum lebst oder so...

    Wenn du Mitbewohner hast, frag' ob die das vllt gezahlt haben. Muss ja nur pro Haushalt bezahlt werden.
    Müsstest dich dann natürlich nachwirkend bei denen beteiligen ;D
    Ist halt ganz gut, wenn man sich das untereinander Teilen kann. Nur mega assi wenn einer dann sich raushält, kostet für die anderen dann mehr.
     
  3. 10. März 2014
    AW: Gez - Zahlungsaufforderung

    Heb´ dir den Brief auf, aber mache nichts. Das ist nur eine Erinnerung, dass du zahlen sollst.

    Solange du keinen Brief bekommst, der deutlich als Bescheid gekennzeichnet ist und auf der Rückseite eine Rechtsmittelbelehrung hat, musst du nichts unternehmen.

    Dann kannst du dagegen Widerspruch einlegen, etc. pp.
    Ist alles im Internet nachzulesen. ;-)
     
  4. 10. März 2014
    AW: Gez - Zahlungsaufforderung

    Dämlicher gehts nicht mehr oder?
    Wie der Vorposter bereits schrieb, ist eine nachträgliche Befreiung nicht möglich. Folglich kann man dir nur empfehlen, wenigstens JETZT deine Befreiung zu beantragen, damit du für die Zukunft nicht mehr zahlen musst. Aber natürlich "musst" du das nicht machen - geht ja nur um dein Geld.
    Zahlst du den Rundfunkbeitrag nicht, WIRD mit ziemlicher Sicherheit irgendwann ein Bescheid kommen. Bis dahin besteht in der Tat keine Zahlungspflicht!
    Eine Zahlungspflicht besteht erst mit Zustellung des Bescheids, diesem Bescheid kann widersprochen werden. Der Widerspruch hemmt allerdings nicht die Verpflichtung zur Zahlung. Du musst dann also trotz Widerspruch zahlen.

    Die Erfolgsaussichten für einen Widerspruch gegen den Bescheid sind allerdings gleich Null. Denn der Rundfunkbeitrag wird nach bisheriger Rechtslage vollkommen legitim erhoben und du hast eine mögliche Befreiung selber versäumt. Du würdest also einen Widerspruchsbescheid bekommen. Gegen den wäre dann nur noch die Klage möglich. Die Erfolgsaussichten dürften genau so gut sein, wie beim Widerspruch selbst. Richter müssen nunmal auch nach Gesetzeslage entscheiden.

    Sieh also zu, dass du deine Befreiung beantragst und warte dann ggf. auf den Bescheid. Wenn der Bescheid eingetrudelt ist, ist die geforderte Summe zu zahlen. Widerspruch und Klage stehen dir natürlich frei, allerdings zahlst du auch selber die Kosten.
    Auf gar keinen Fall solltest du dich auf so idiotische Tipps verlassen, in denen dir gesagt wird, du müsstest dich um gar nichts kümmern.

    PS: Empfohlen wird, deutlich "unter Vorbehalt" zu zahlen. Das verbessert deine Position, falls der Rundfunkbeitrag von einem Gericht als nicht rechtmäßig eingestuft werden sollte.
    Klagen sind ja tatsächlich bereits anhängig. Ich würde mich allerdings auch nicht blind darauf verlassen, dass irgendein Gericht den Rundfunkbeitrag abschmettert.
     
  5. 11. März 2014
    AW: Gez - Zahlungsaufforderung

    Wie genau soll das "unter Vorbehalt" denn aussehen? Brief schreiben in dem ich erkläre, dass ich den Betrag unter Vorbehalt überweise?
     
  6. 11. März 2014
    AW: Gez - Zahlungsaufforderung

    Was bedeuted eine Zahlung unter Vorbehalt?

    BGH: Beweislast bei Zahlungen unter Vorbehalt - Kanzlei Dr. Bahr

    Gestritten wird darüber, ob ein Zahlungsvorbehalt auch bei einem Bescheid möglich ist. Die Ex-GEZ wird behaupten, dass eine Zahlung unter Vorbehalt nicht möglich ist, andere Leute (speziell im Internet) werden sagen, dass es doch geht. Soweit ich weiß, ist eine Zahlung unter Vorbehalt tatsächlich bei öffentlich-rechtlichen Abgaben nicht möglich, als Konsequenz müsste eine Behörde schließlich beweisen, zu Unrecht Geld erhalten zu haben. Wo kämen wir da denn hin?
    Zu beachten ist hier, dass der Artikel bzw. das entsprechende BGH-Urteil von einem zivilrechtlichen Fall ausgehen, nämlich der Bezahlung einer Telefonrechnung (Dialer).
    Der Rundfunkbeitrag gehört allerdings in die Abteilung Verwaltungsrecht. Andererseits ist natürlich der Einwand richtig, dass die GEZ kein Richter ist. Es handelt sich dabei also allenfalls um einen Hinweis bzw. um einen Widerspruch gegen den Zahlungsvorbehalt.

    (Achtung - wieder Zivilrecht...)
    So heißt es in einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20.10.2005 heißt es auszugsweise:
    Wer die Beweislastumkehr, die sich aus einem Vorbehalt möglicherweise ergibt, vermeiden will, muss also dem Vorbehalt widersprechen. Das tut die GEZ hier und versucht, Zivilrecht auf Verwaltungsrecht zu übertragen. Andererseits soll ein Zahlungsvorbehalt aus dem Zivilrecht nicht auf Verwaltungsrecht übertragbar sein. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
    Fraglich ist hier aber natürlich, wieso denn "sicherheitshalber" einem Zahlungsvorbehalt widersprochen wird, wenn der sowieso keine Rechtsgültigkeit hat. Das ist aber nur eine persönliche Anmerkung von mir.

    Eine Zahlung unter Vorbehalt wird auf jeden Fall nicht schaden. Denn unabhängig von einem Vorbehalt bist du der Zahlungsverpflichtung mit der Zahlung ja nachgekommen.
     
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