Vorladung wegen Verdacht auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Bruker, 18. März 2014 .

  1. 18. März 2014
    Zuletzt bearbeitet: 23. März 2014
    Hallo,
    ich habe eine Vorladung wie oben beschrieben bekommen.
    Der komplette Inhalt siehe bitte am Ende meines Beitrages.

    Kurz zum Vorgang, den ich nach einem Telefonat mit dem Kripobeamten hier niederschreibe.

    Der Kripobeamte sagte zur Sache ungefähr folgendes.

    Eine Frau kommt in eine naheliegende Verkaufsladens und fragt dort, ob jemand eine rotes Auto gesehen hätte, da bei ihr rote Lackpünktchen an einem Schaden ihres Autos wären.
    Einer der Frauen dieses Geschäftes meinte, dass hier in der Gegend manchmal ein rotes Auto parkt. (ich wohne gleich hundert Meter weit um die Ecke)
    Die Polizei inspizierte darauf hin mein Auto (wahrscheinlich ein paar Tage später) und stellte einen Lackschaden an einer Stelle fest, der zu dem Schadprofil passen sollte.
    Angeblich wurden auch Lackspuren entnommen (und ich gehe davon aus, dass die Polizei sich sicher ist, das ich an den Unfall beteiligt war).
    Der Beamte meinte, dass die Frauen mich mit einem Wildparker (in der Art) betitelten.
    (Auf meinen letzen 10 jährigen Konto steht lediglich ein Parkverstoß mit 10 Euro und ein Parkverstoß im Kreuzungsbereich und in dem hier angegebenen Bereich sind die Politessen ultrascharf)
    So sagte dann der Beamte zu mir am Fon, wenn ich Wildparker sei, könnte er sich auch Vorstellen dass ich einen Verkehrsunfall mal verursache und dann abhauen würde.

    Ich fraget ihn, wie groß denn der Schaden sei.
    Er meinte sinngemäß großgenug, dass ich es hätte das hören müssen.

    (Der angebliche Schaden an meinem Auto ist in etwa 5 cm dünner Schnarzer mit ein paar Lackbeschädigungen alles am rechten Heckbereich)
    Allerdings war schon an der Stelle eine Lackbeschädigung und möglicherweise auch der Schnarzer. (((später soll sich rausstellen dass es sich um eine Lackschaden am Radkasten handeln soll, weniger als kleine Fingergröße))
    Es sind keine Beulen zu sehen.
    Dummerweise habe ich keine Fotos vom vorherigen Zustand.

    Andersrum sagte der Beamte, weil er der Meinung ist, ich hätte es hören müssen und ich das verneine, zog er in Erwägung dass ich kein Fahrzeug führen dürfte.

    Die Vorladung ist in 2 Tagen.

    Ich habe mir ein paar Gedanken zum Vorwurf aufgeschrieben, die mich betreff "Fahrerflucht" vielleicht entlasten könnten und ebenso ein paar Fragen.

    Ich hatte mit solchen Behörden in meinen Leben noch nie zu tun und bin ziemlich verunsichert, dass mir das Abhauen eingeredet wird und ich quasi über den Tisch gezogen werde.
    Ich habe im Monat wenig Geld und für mich wäre es eine Katastrophe z.B. an die Tausend Euro für eine Tat bezahlen zu müssen die mir übergestreift würde.
    Ich kann mich im wahrsten Sinne an einen Unfall weder erinnern noch an dieses "Schadensauto".


    Ich überlege ich ob ich paralel ein Einschreiben mit Rückantwort einer Stellungnahme mit 10 Punkten und Anfragen an den Polizeioberkommissar absende, weil ich Angst habe, dass während des "Verhörs" keine Zeit für meine Entlastung da ist.
    Ich kann mir vorstellen, dass ich in so einen Riesenpolizeihaus einfach eingeschüchtert bin.

    Ein Freund wäre bereit zur Vorladung mitzukommen.
    Ist so etwas möglich?


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    Hier der Inhalt vom Schreiben:

    Namen, Zeit und Ort geändert.

    "Vorladung

    Sehr geehrter Herr Bruker (namen geändert),
    Im Ermittlungsverfahren wegen dem Verdacht eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort, gemäß einer Anzeige zu einem Unfallschaden vom 7.02.14 in Schwerin, Müllerstraße Ecke Heinrich Heine Straße ist beabsichtigt, Sie als Beschuldigten zu vernehmen.

    Nach $ 163 a Strafprozessordnung ist Ihnen Gelegenheit zu geben, sich zu der Beschuldigung zu äußern, die vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen, zu Ihren Gunsten sprechende Tatsachen geltend zu machen und zu Iher Enlastung einezelne Beweiserhebungen zu beantragen.

    Aus diesem Grunde werden Sie gebeten, bei der oben geenannten Dienstelle am:
    Freitag, den 21.03.2014 um 13:00 UHr
    Polizeiinspektion Schwerin, Grunthalplatz, Hauptgebäude zu erscheinen.
    Ich bitte mitzubringen: Diese Vorladung, Ausweispapiere, Führerschein.

    Im Hinterungsfall wird um eine telofonische oder schrifliche Mitteilung gebeten. Fals Sie zu dem angegebenen Termin nicht erscheinen, wird angenommen, dass Sie von Ihrem Recht , zu der Beschuldigung Stellung zu nehmen , keinen Gebrauchuh machen wollen. Sie werden jedoch darauf hingewiesen, dass keine Verplichtung besteht, Ihnen in diesem Ermittlungsverfahruen nochmals Gelegenheit zu Äußerung zu geben. Instbesondere können Sie nicht damit rechnen, vom Staatsanwalt oder Richter vernommen zu werden."
     
  2. 19. März 2014
    AW: Vorladung wegen Verdacht auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Geh nicht hin. Ohne Ankündigung oder Entschuldigung.
     
  3. 19. März 2014
    AW: Vorladung wegen Verdacht auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    nicht hingehen -> anwalt..
     
  4. 19. März 2014
    AW: Vorladung wegen Verdacht auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Damit würde ich abwarten, bis irgendwas von Gericht oder StA kommt - dann kann er das noch immer machen.
     
  5. 19. März 2014
    AW: Vorladung wegen Verdacht auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    ihr empfehlt mir nicht hinzugehen, habt ihr Erfahrung damit?
     
  6. 19. März 2014
    AW: Vorladung wegen Verdacht auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Jeder wird dir das empfehlen und ja, ich habe auch persönlich Erfahrung damit gemacht. Mit jedem Wort, dass du gegenüber der Polizei verlierst, kannst du dich tiefer in die reiten.

    Nicht anrufen, nicht entschuldigen - einfach nicht hingehen und auf Meldung von Staatsanwaltschaft und/oder Gericht warten.
     
  7. 19. März 2014
    AW: Vorladung wegen Verdacht auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Du bist doch schon eingeschüchtert bevor du hingehst. Nimm dir nen Anwalt oder geht nicht hin. Sonst reitest dich nur tiefer rein.
     
  8. 19. März 2014
    AW: Vorladung wegen Verdacht auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    ja ich aber nicht mit fahrerflucht. sobald man nicht hin geht, sollte man schon einen anwalt zur seite haben. zumindesrt erstmal hingehen zum beratungsgespräch ( viele bieten es kostenlos an ). bei sowas würde ich nicht ahnungslos mich reinstürtzen. die bullen sind hier manchmal echt unfair und behandeln einen gleich als opfer, obwohl nur der verdacht besteht.
     
  9. 19. März 2014
    AW: Vorladung wegen Verdacht auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Ähhh, lässt sich anhand der lackspuren zu 100%ig klären, welches Auto den Schaden verursacht hat?

    Lackspuren aus Unfallfluchtfällen - DEKRA

    Wieso gibt der TE nicht preis, ob er das war oder nicht?

    Wenn er es nicht war, geh doch zur Polizei hin - da gibt es eigentlich nichts zu befürchten. Sie werden dir ein paar Worte im Mund umdrehen und versuchen ein Schuldgeständnis zu erhaschen, aber wer sich nichts zur Schuld lassen kommen hat, der brauch sich vor einem formalen Verhör nicht verstecken. Wo kommt ihr denn her und was hattet ihr denn mit der Polizei zu tun, dass ihr gleich einen Anwalt hinzuzieht?

    Wenn du den Schaden verursacht hast, hilft wahrscheinlich nur ein Anwalt.
     
  10. 19. März 2014
    AW: Vorladung wegen Verdacht auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Warst du schon mal bei der Polizei? Die Leute sind geschult, die richtigen Fragen zu stellen. Das hat nichts mit böser Cop/guter Cop zu tun...
     
  11. 19. März 2014
    AW: Vorladung wegen Verdacht auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    joa, war dort so ca. 4-5 mal - bisher.

    wie gesagt, sie versuchen dir die worte in mund umzudrehen. behaupten, "du seist es gewesen". es muss darauf geachtet werden, was die Polzisten in ihrem Diktiergerät dokumentieren. Immer wieder klarstellen, dass man es nicht gewesen ist. Soll die gute Frau doch den lack analysieren lassen. Gibt doch kein Trick der Polizisten, wenn man es tatsächlich nicht war, der einem ein Schuldgeständis zu entlocken. Wieso auch? Ist ein freundlichen Gespräch mit den Polizisten und manchmal gibt es dazu eine Tasse Kaffee.
     
  12. 19. März 2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. April 2017
    AW: Vorladung wegen Verdacht auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Der TE hat jetzt schon Schiss bis in den Nacken, du denkst wirklich, er lässt sich nicht einschüchtern und bleibt eiskalt? Haha... Schaut euch das Video an und lernt.

     
  13. 19. März 2014
    AW: Vorladung wegen Verdacht auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    vorallem beim erst kontakt mit der polizei reagieren viele verunsichert, was ja auch normal ist, und sind auch zum beginn eines verhörs nervös. na und? die polizisten kennen das - deren alltag. klar außer der sicht der polizei bist du quasi schon überführt, weil die indizien (schaden passt zu deinem wagen) zu dem fall passen. würde ich aus der sicht der frau auch denken, er war's. rote lackspuren am auto und schaden an seinem wagen, der zu dem sachverhalt passt. jedoch ist ein verhör bzw. die befragung doch genau der richtige augenblick, um das missverständnis auszuräumen. im zweifel soll die frau doch einen lacktest auf ihre kosten veranlassen, who cares?
     
  14. 19. März 2014
    AW: Vorladung wegen Verdacht auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    anwalt wäre schon wichtig, ihn mal zu fragen. vllt ist in deinem bekanntenkreis einer.. akteneinsicht wäre der richtige schritt.. erst recht wenn du den schaden wirklich gemacht hast.. fahrerflucht ist nicht ohne..
     
  15. 19. März 2014
    Zuletzt bearbeitet: 19. März 2014
    AW: Vorladung wegen Verdacht auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    vielleicht habe ich es zu wenig zum Ausdruck gebracht.
    Es gibt möglicherweise einen Kontakt des geschädigten Autos der Frau mit meinem Auto, was zu einem "Unfall" führte.
    Und ich denke schon, dass die Polizei sich da sicher ist.
    Der Schaden des Autos von der Frau ist mir unbekannt.
    Unbekannt ist mir auch der Unfall.

    Ein bisschen scheint logisch zu sein.
    Die Frau stellt an ihrem Wagen einen Schaden fest, sieht rote Punkte und sucht nach einem roten Auto.
    Ein Auto wird einige Tage später womöglich in gleicher Gegend gefunden was einen Kratzer hat, der dazu passt.
    Das kann alles sein. Ich habe auch Verständnis für die Frau und ihrem Verhalten.
    Ich würde es vielleicht genau so machen und erst mal vermuten, dass der "Übeltäter" das bemerkt hat und sich davon gemacht hat.

    Und es scheint so (Aussage des Polizeibeamten am Telefon letzte Woche), dass niemand diesen Vorfall gesehen oder gehört hat.

    Nun wollte ich schon den Beamten ein Schriftstück übergeben mit vielen Fragen, die zu dieser (für mich unrechtmäßigen) Verdächtigung (hier geht es um Fahrerflucht!) mich entlasten könnten.
    Gehe aber wahrscheinlich den Weg, dass ich mit einem Freund hingehe, mich sicher ausweise, ein paar wichtige Fragen mündlich stelle z.b. um welchen Schaden handelt es sich, wo stand das beklagte Auto und nach entsprechenden Fotos frage.

    Ich habe vor mich weder zu verteidigen, noch irgendetwas auf seine Fragen zu antworten.
    Bin aber unheimlich neugierig auf die Anschuldigung.
    Und wo soll ich sie sonst so bald wie möglich erfahren.
    Ob ich einen Rechtsanwalt nehme im weiteren Verlauf, hängt davon ab, ob mir einer für wenig Geld zusteht, da ich z.t. von Harz abhänge bzw. manchmal diesen Harzschein beantrage.

    Die Kernfrage könnte am Ende sein.
    Ich streite ein Wissen des Unfalles ab.
    Der Staatsanwalt ist der Meinung, ich hätte es hören müssen.
    Der Polizist sagte am Telefon sinngemäß:
    Wenn sie es verneinen es gehört zu haben, dann droht ihnen absoluter Entzug der Fahrerlaubnis! Allerdings hatte ich den Eindruck am Telefon, das er über meinen Anruf sehr überrascht war und eher bruchhafte Dinge über die Anschuldigung erzählte, wahrscheinlich vielmehr, als er hätte dürfen.


    Und wie gesagt, es gibt an meinem Auto einen Kratzer am hinteren Heckteil, der mir belegen könnte, dass es nur zu einer "leisen" Berührung gekommen ist.



    Danke auch für den Film oben, guck ich mir nachher noch an.


    Nachtrag; den Film finde ich sehr gut, ich konnte sogar machmal lachen.
     
  16. 19. März 2014
    AW: Vorladung wegen Verdacht auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    ehm pass auf, dass du nichts falsches sagst.. wnen die fragen ob du den knall gehört hast sagst du DAZU SAGE ICH NICHTS... ansonsten nehmen die dir vorläufig echt den lappen weg, hier bitte aufpassen!
     
  17. 19. März 2014
    AW: Vorladung wegen Verdacht auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Geh da nicht hin. Ein Freund nutzt Dir nichts, die sagen dem einfach, er muss draussen bleiben. Dann biste ja schon mal da, dann könntest Du ja auch kurz aussagen. So wie Du hier schreibst, machst Du Dir in die Hose und gehst mit dem ins Büro. Einen Freund mitbringen...das ist doch kein Kindergarten dort.
    Warte ab, was passiert, irgendwann kommt ein Brief der Staatsanwaltschaft oder eben nicht.
    Der Bulle wird Dich eventuell nochmal anrufen oder anschreiben und Dir irgendwelchen Quark erzählen, dass Du doch noch kommst, da sagste einfach: "mein Anwalt hat mir davon abgeraten, zu Ihnen zu kommen", dann ist meist Ruhe.
    Wenn Du da hin gehts, schadest Du Dir nur. Warum? Wenn Du nichts getan hast, kannst Du das am besten vor Gericht klären, sollte es soweit kommen. Der Bulle ist bestrebt, Dir was anzuhängen, der versucht alles gegen Dich zu verwenden. Wenn Du jetzt schon nervös bist, redest Du da nur Scheiss und reitest Dich rein. Glaub mir, denen kannst Du nicht trauen, die wollen nichts Gutes, der will nur Vorgangszahlen.
    Ich hab zwar schon Aussagen bei den Bullen gemacht, aber alle waren vorher mit den anderen abgesprochen und ich habe nichts weiter gesagt, mich macht das aber auch nicht nervös, so eine Vorladung. Aber in der Regel gehe ich nicht hin.
     
  18. 19. März 2014
    AW: Vorladung wegen Verdacht auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    heute schreibe ich nichts mehr dazu, ein Fahrplan habe ich.

    Es könnte ja sein, dass mein "Freund der Polizist" hier mit liest.....

    gute nacht für alle die eine angemessene Fairnis lieben.

    Ich lese noch ein bischen in der Bibel.
     
  19. 19. März 2014
    AW: Vorladung wegen Verdacht auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Ahja in der Bibel...
    Troll?
     
  20. 20. März 2014
    AW: Vorladung wegen Verdacht auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    so, die Zeit rückt näher, ich werde noch ein bischen auf meinen Instrument üben, da ich danach einen kleinen Auftritt habe.

    Was mich verunsichert ist, ob ich einen Besprächsbeistand mitnehmen kann.
    Wir werden sehen.

    Zur Bibel sage ich vielleicht später etwas in obigen Zusammenhang, ich fand da eine hochinteressante Stelle.
     
  21. 20. März 2014
    AW: Vorladung wegen Verdacht auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Wenn du mit der Einstellung dahin gehst, nehmen die dich hart ausseinander
     
  22. 20. März 2014
    AW: Vorladung wegen Verdacht auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Und das mit Recht - nach so einer Ignoranz für Tipps...
     
  23. 20. März 2014
    AW: Vorladung wegen Verdacht auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Ganz ehrlich: Die Sache stinkt.
    Schau dir mal den Schaden der Frau unbedingt an und überlege dir, ob es nicht sein kann, dass sie dich angefahren hat. Sollte der Verdacht deiner Meinung nach bestehen, erteile selber Anzeige wegen Fahrfluch gegen Sie.
     
  24. 20. März 2014
    AW: Vorladung wegen Verdacht auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    es bringt nichts sich den schaden anzuschauen, eine anzeige zumachen.. dann steht es aussage gegen aussage bei fahrerflucht. er braucht unbedingt einen anwalt.. wenn er sich bei den bullen verbabbelt, können sie ihm den lappen entziehen. aber gut.. soll er machen wie er will. da hilft ihm die bibel auch nicht..
     
  25. 20. März 2014
    AW: Vorladung wegen Verdacht auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Das will ich ja auch. Er soll selber Anzeige erstatten, damit er da auch besser raus kommt. Bei Aussage gegen Aussage ist es immer im Zweifel für den Angeklagten. Und damit wäre er aus dem Schneider.
     
  26. Video Script

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