Darlehnesvertrag: Inkasso bei Arbeitslosen?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von idontcare, 9. Mai 2014 .

Schlagworte:
  1. 9. Mai 2014
    Und zwar..

    Kann mir jemand genau erklären ,wie das mit Inkasso funktioniert?

    Bzw ist da ne Person die mir Geld schuldet ,hab damals ein Darlehnesvertrag gemacht weils um 700 Euro geht.
    Wie ist das nun, wenn die Person angibt das sie kein Einkommen hat (Arbeitslos, kein Arbeitslosengeld) oder Vermögen besitzt, bekomm ich trotzdem irgendwie mein Geld?

    Vielen Dank schonmal.

    Mit freundlichen Grüßen :]
     
  2. 9. Mai 2014
    AW: Darlehnesvertrag: Inkasso bei Arbeitslosen?

    du kannst ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Die hierfür notwendigen Formulare findest du auf Mahnbescheid-Mahnverfahren
    Sonst kannst du auch als Privatperson einen Gerichtsvollzieher beauftragen, dauert aber ne Weile und kosten auch etwas. Ist aber sinnig, da du dein Geld wiederbekommst und der Schuldner hier auch einen Teil der Kosten trägt.
    Wenn du das über einen Anwalt machst, kommst du wahrscheinlich viel günstiger weg. Informier dich mal auf der Website
     
  3. 10. Mai 2014
    AW: Darlehnesvertrag: Inkasso bei Arbeitslosen?

    Mit solchen Ratschlägen wäre ich erst mal etwas vorsichtiger.
    Wenn der Schuldner angibt, kein Einkommen und kein (pfändbares) Vermögen zu haben, nutzt der beste Gerichtsvollzieher nichts.
    Ganz im Gegenteil... der lässt sich eine Vermögensauskunft geben (früher eidesstattliche Versicherung bzw. Offenbarungseid) und dann kriegt der Gläubiger nix. Auf den Kosten für den Gerichtsvollzieher, Mahnverfahren etc. bleibt er aber erst mal sitzen, weil er die nämlich vorstrecken muss.
    Der Schuldner hat übrigens nicht nur einen Teil, sondern die gesamten Kosten zu tragen. Aber eben auch nur, wenn er dann irgend wann mal zahlungswillig und zahlungsfähig ist.

    Das selbe dürfte übrigens für die Anwaltskosten gelten. Der wird sicher nicht warten, bis der Schuldner endlich mal zahlt, sondern sie auch vom Gläubiger fordern. Der kann sie im Rahmen des Schadensersatzes ja ebenfalls vom Schuldner einfordern.
     
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