Anzeige wegen spannen!?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Spihd, 21. Mai 2014 .

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  1. 21. Mai 2014
    Zuletzt bearbeitet: 21. Mai 2014
    Hallo Leute,

    ich weiß der Text ist lang aber bitte trotzdem lesen wer denkt er könne mir helfen. Mir ist nämlich grade was ziemlich Kurioses passiert und ich bräuchte mal einen Rat von euch.

    Zum Vorfall: Ich bin Zeitungsausträger für Gratiszeitungen und ab und zu habe ich ein paar übrig die ich dann auf einem Wohnkomplex entsorge.(Ich weiß, dass das nicht Ok ist aber darum geht´s hier nicht) Ich fahre also alle paar Wochen dorthin und das meistens in der Dämmerung/Nacht, damit ich nicht dabei beobachtet werde.

    Heute allerdings lief alles aus dem Ruder als mich 2 Frauen (ca. 22-26 Jahre) dort gesehen haben und eine von ihnen sagte: "Das ist der, da bin ich mir 100% sicher". Da wurde mir dann etwas mulmig und ich bin von den Tonnen weg (ich hatte zu dem Zeitpunkt noch keine Zeitungen entsorgt nur in die Tonnen geguckt, die Zeitungen waren noch im Auto) und bin eine Straße weiter als ich merkte das die Damen mich verfolgten. Ich hab dann ein bisschen dort gewartet aber die beiden standen weiter entfernt - jetzt mit noch einem Typen dabei - und haben mich beobachtet.

    Da ich keinen Schimmer hatte was eigentlich los ist, bin ich dann zurück und noch bevor ich bei den dreien war hielt ein Wagen neben mir an.

    Die Polizei!

    Daten kontrolliert, gefragt was ich an dem Ort mitten in der Nacht mache usw.. Nachdem mir erst die Worte fehlten und ich ein bisschen wirr geredet hab, hab denen die Situation geschildert und gefragt was los sei, bis mir dann gesagt wurde, dass eine Dame mich schon öfter da gesehen hätte und ich sie beobachten würde. Das hab ich natürlich nie gemacht! Ich war nur wegen den Zeitungen da!
    Die betroffene kam dann noch dazu und sagte mir sie habe seit Wochen Angst und schlaflose Nächte und das sie Stacheldraht an ihrer Fensterbank zum Schutz befestigt habe. Nachdem ich ihr sagte, dass mir das für sie leid tue, fing sie an mich zu beleidigen und ein Polizist ging dazwischen. Das war dann auch das letzte mal das ich mit ihr geredet und das erste mal das ich sie überhaupt gesehen habe. Wir sind dann alle zum Auto und den Mülltonnen und ich hab denen die Zeitungen gezeigt.

    Die Polizisten, die mir, wie sie sogar selbst sagten meine Erklärung für " *t" hielten, glaubten mir dann doch allmählich. Einer von ihnen war inzwischen mit den Mädels vor dem Fenster der betroffenen, welches ca. 15 m von den Tonnen entfernt ist und sie hat ihm erklärt wo und wie ich angeblich durch ihr Fenster geguckt hätte - was ich aber, wie gesagt nie getan habe, ich war nicht mal in der Nähe der Hauswand.

    Dann haben die Polizisten mir einen Platzverweis erteilt und mir gesagt, falls ich nochmal dort gesehen werde, das es dann richtig Probleme gibt. Ich zeigte mich kooperativ und hab das alles akzeptiert. Ein Polizist sagte mir dann das ich bald Post bekommen werde, weil die Dame Anzeige erstattet, ich mir aber wohl keine Sorgen machen müsse.


    Das klingt alles wie von Toto & Harry, ich weiß. Auch wenn ich noch etwas durcheinander deswegen bin kann ich jetzt schon ein bisschen darüber schmunzeln. Trotzdem mache ich mir, da ich auch vorher noch nie irgendetwas mit der Polizei zu tun hatte Sorgen, was mich jetzt erwarten könnte.

    Wie sollte ich mich jetzt am Besten verhalten? Wenn ich Post bekomme, sollte ich dann zur Vorladung etc. gehen und das alles nochmal zu erklären, weil ich ja wegen etwas angezeigt wurde, was ich nie gemacht habe, oder den Termin verfallen lassen? Muss ich damit rechnen das irgendwann jemand vor der Tür steht und meinen Rechner eventuell auf Fotos/Videos durschsuchen will um Beweise zu finden (hab natürlich nichts Belastendes darauf aber viele andere Sachen, die nicht unbedingt jemand von denen sehen muss)? Oder bin ich grad zu Paranoid?

    Ehrlich gesagt weiß ich nicht weswegen ich jetzt konkret angezeigt wurde. Google sagt mir nämlich, spannen sei nicht mal Strafbar, also für welches Vergehen eine Anzeige?

    Ich hoffe das sich jemand Zeit nehmen konnte und den Text gelesen hat und mir eventuell meine Fragen beantworten kann oder mir Tipp für richtige Verhaltensweisen geben kann.

    MfG
    Spihd
     
  2. 21. Mai 2014
    AW: Anzeige wegen spannen!?

    Wie die Polizei auch sagt die Anzeige geht gar nicht erst "durch", die wird gleich verworfen, weil sie keinen bestand hat. Die Beweise sind nicht vorhanden bzw sehr wage, zudem trägst du nachweislich Zeitungen aus und hast eben die Reste entsorgt (hoffentlich legal in einer zulässigen Tonne) es ist also legitim sich dort aufzuhalten. Selbst den Platzverweis könntest du deshalb anfechten.

    Wenn die gute Dame ohne Gardinen bei Prachtbeleuchtung vor dem Fenster steht und zufällig jemand rein schaut ist das kein spannen und auch nicht verboten.
     
  3. 21. Mai 2014
    AW: Anzeige wegen spannen!?

    Wenn du da regelmäßig lauerst und die Damen sich seit längerem belässtigt fühlen liegt m.E nach schon erstmal ein Verdacht nach §238 vor zumal deine Ausrede schon recht dubios klingt.

    Wie du vorgehen sollst beantwortet Dir ein Anwalt wohl besser als hier irgendjemand. Ich an Deiner Stelle würde mir einen nehmen, denn wenn du ehrlich bist und sagst was wirklich war, gibst du zu, dass du Deinen Arbeitgeber betrügst (mehr Zeitungen bestellen um mehr Geld zu kriegen obwohl kein Bedarf).
    Ganz so leicht würde ich das nicht sehen.

    Ich wünsche Dir auf jeden Fall "good look" - sorry
     
  4. 21. Mai 2014
    AW: Anzeige wegen spannen!?

    Ich würde zu keiner polizeilichen Vorladung gehen, falls überhaupt eine kommt. Die müssen dir ja irgendwas nachweisen und das können sie nicht. Und ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass irgendein Richter einen Durchsuchungsbefehl für deine Wohnung ausstellt, wegen einer Anschuldigung...
     
  5. 21. Mai 2014
    AW: Anzeige wegen spannen!?

    Glaube nicht dass er die Zeitungen bestellt, sondern die "Agentur" schickt dir einfach nen Haufen zu, die Anzahl stimmt dann meistens so pipapo. Nur mal dazu^^
    Zumindest war das bei mir damals so
     
  6. 21. Mai 2014
    AW: Anzeige wegen spannen!?

    ist übrigens nen super Anfang für nen Buch

    mal so nebenbei..
    § 164 StGB Falsche Verdächtigung - dejure.org
     
  7. 21. Mai 2014
    AW: Anzeige wegen spannen!?

    Also bei mir was es so nicht, ich musste melden, ob ich mehr oder weniger brauche.
     
  8. 21. Mai 2014
    AW: Anzeige wegen spannen!?

    Das würde ich mir natürlich Wünschen.
    Die Zeitungen wurden natürlich legal entsorgt aber das war den Beamten auch ziemlich egal. Das sei die Sache zwischen mir und dem Arbeitgeber.
    Das mit dem Platzverweis macht mir nichts aus, da ich mich ansonsten nie dort aufhalte.

    Na so wie sich das anhört glaubst du nicht das meine "Ausrede" wahr ist, aber ich hatte ja die Zeitungen als Beweis im Auto. Aber das einer der Polizisten sagte, dass ich zusätzlich ja noch ein wenig “gucken” könnte, konnte ich das natürlich nur Abstreiten ohne das ich dafür Beweise dafür hatte das es nicht so war. Das ich manchmal zu viele Zeitungen habe erklärt der Post von Burns ganz gut. Ist halt mal so, mal so.

    Und ich werde mir womöglich wirklich einen Anwalt dazuholen um Klarheit in die Situation zu bringen. Danke für den Tipp.

    Ist das denn so klug? Immerhin werde ich ja beschuldigt ein Perverser zu sein, der ich aber nicht bin. Macht es nicht Sinn dort nochmal alles zu erklären bzw. wirft es nicht ein schlechtes Licht auf mich, wenn ich dort nicht erscheine und eine mögliche Anzeige so hinnehme?

    Bringt mir das für meine Position was, wenn ich dagegen angehe und Gegenanzeige erstelle oder würde ich dem Mädel damit nur, plump gesagt, einen reindrücken können?
     
  9. 21. Mai 2014
    AW: Anzeige wegen spannen!?

    Die Damen werfen dir doch vor, dass du dort schon mehrmals gespannt haben sollst, oder? Für nen soliden Vorwurf haben die sicherlich notiert, wann das genau gewesen sein soll. Sowas lässt sich doch relativ leicht entkräften, indem man wenigstens an einem der Termine woanders war..
     
  10. 21. Mai 2014
    AW: Anzeige wegen spannen!?

    Ich würd einen Anwalt konsultieren und gegenanzeige erstatten, damit Sie auf den Kosten hängen bleibt und sich beim nächsten mal genau überlegt wen sie anzeigt. Wenn sie ne Brille braucht um den Täter zu identifizieren, dann soll sie das ruhig zugeben. Falscher Verdacht ist nicht ganz ohne.

    In zivilrechtlicher Hinsicht können Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche (Anwaltskosten, Aufwendungen, etc.) geltend gemacht werden. §§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 164 StGB und 823 Abs.1 BGB. § 164 StGB wird als sogenanntes Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs.2 BGB angesehen.

    Die Beweispflicht liegt immer beim Ankläger
     
  11. 21. Mai 2014
    AW: Anzeige wegen spannen!?

    steht da.... § 164 ist hier sowas von fehl am Platz... aber du wirkst souverän, immerhin etwas
     
  12. 21. Mai 2014
    AW: Anzeige wegen spannen!?

    Jetzt mal ohne hier mit zig Paragraphen um sich zu werfen...

    Ich würde keine Gegenanzeige stellen, da du ihr damit vorwirfst bewusst dich falsch beschuldigt zu haben. Scheint mir nicht beweisbar.

    Zur Vernehmung bei der Polizei musst du nicht gehen, kannst aber dort alles nochmal genau erläutern. Bis jetzt gibt es keine Beweise, die dich belasten würden. Es geht hier wie oben schon einmal beschrieben, um den Stalking Paragraphen des StGB: §238.

    Nach deiner Schilderung des Sachverhalts handelt es sich hier schlichtweg nur um ein Missverständnis. Wenn du bereits alles gesagt hast, dann gehe nicht zur Vernehmung. Wenn du noch etwas hinzufügen willst, geh hin. Wenn du das Geld hast, auch mir Anwalt.
     
  13. 21. Mai 2014
    AW: Anzeige wegen spannen!?

    Ja Plankton

    Und zur Nachstellung/Stalking mal ein Vorschlag für Leute, die nur den reinen Gesetzestext lesen und die Auslegung der Tatbestandsmerkmale nicht kennen. Verständlicherweise kann man das auch von uns Normalos nicht verlangen.

    http://www.stalking-nrw.de/index.php/recht/grundtatbestand/tatbestand

    Empfehlenswert die Auslegung der Beharrlichtkeit um nur ein Tatbestandsmerkmal herauszugreifen.

    Die Bewertung ob eine Straftat in Frage kommt obliegt der Staatsanwaltschaft, nicht der Polizei. Deshalb muss diese den Sachverhalt erforschen. Dazu gehört auch einem "Beschuldigten" die Möglichkeit zu einer Äußerung zu geben. Die könnte man sogar schriftlich abgeben. Einer polizeilichen Vorladung muss man nicht folgen.

    @Spihd:
    Ob du zum jetzigen Zeitpunkt einen Anwalt beiziehst und Kosten für dich entstehen, bleibt dir überlassen. Würde es nicht ausreichen, wenn es tatsächlich zu "Maßnahmen/Handlungen" gegen dich kommen sollte ? Ich halte es (nur nach deiner Schilderung zu urteilen) für sehr fraglich. In einen Strafprozess musst nicht du deine Unschuld beweisen (im Gegensatz zu einem Zivilprozess).

    Zum Platzverweis:
    Da sehen selbst die Polizisten, dass bei der Frau/Frauen was nicht stimmt. Um nichts ausufern zu lassen >>> Platzverweis, der übrigens keine aufschiebende Wirkung kennt.

    Sorry donjuan2007...ich brauchte für meinen Beitrag etwas länger.
     
  14. 21. Mai 2014
    AW: Anzeige wegen spannen!?

    Ganz ehrlich, warte ab, bis ein Brief kommt und wenn er da ist, gehe nicht hin und warte auf die Beweise.

    Wenn ich die Frau gewesen wäre, hätte ich erst eine Anzeige gemacht, wenn ich beweise hätte und die hat sie ja nicht.

    Dementsprechend mach dir keine Sorgen.
     
  15. 21. Mai 2014
    AW: Anzeige wegen spannen!?

    Und wer verschickt Briefe mit Beweisen? Klingt interessant...
     
  16. 21. Mai 2014
    AW: Anzeige wegen spannen!?

    da wird nicht viel passieren. der erste staatsanwalt welcher die akte auf den tisch bekommt stellts wegen geringfügigkeit ein. ist ja das erste mal... wie der semmelmann schon sagte: abwarten und dann ggf einen juristen hinzuziehen...ihr macht hier einen aufstand wegen nüscht.
    die frauenlogik mit dem stacheldraht versteh ich auch nicht so recht. wäre ein rollo nicht sinnvoller?
    und ganz wichtig: was wird jetzt aus den armen zeitungen? hast du denn schon einen adäquaten ersatzablegeplatz gefunden?
    in der zukunft wärst du gut beraten wenn du nachts nicht immer um fremde häuser oder gar mülltonnen schleichst. freundchen reiß dich mal bisl am riemen!
     
  17. 21. Mai 2014
    AW: Anzeige wegen spannen!?

    Ich weiß jetzt nicht ob ich gerade ihm in dem speziellen Fall genau jenes raten würde....
     
  18. 22. Mai 2014
    AW: Anzeige wegen spannen!?

    Keiner, aber wenn er nicht gespannt hat, welche beweise hat sie dann? Das er sich bei der Mülltone aufgehalten hat?
    Ich würde mir keine sorgen machen....
     
  19. 22. Mai 2014
    AW: Anzeige wegen spannen!?

    Nicht zu der Vorladung gehen, wenne Pech hast werden die versuchen dich da auf irg. was festzunageln und dir deiner Wörter im Mund umdrehen.
    Nicht hingehen, abwarten, es wird nix weiter passieren ^^
     
  20. 23. Mai 2014
    AW: Anzeige wegen spannen!?

    Man geht nicht zu Vorladungen.
    Kann mir auch nicht vorstellen, das groß was passiert. Dann kannst Du Dir immer noch einen Anwalt nehmen, jetzt ist erstmal nicht nötig.
     
  21. 23. Mai 2014
    AW: Anzeige wegen spannen!?

    Sie braucht keine Beweise zu haben, Strafrecht ist eine andere Baustelle als Zivilrecht.
     
  22. 23. Mai 2014
    AW: Anzeige wegen spannen!?

    würde mir ebenso keine großen Gedanken machen. Warte einfach ab. Wenn ein Brief kommt, kannste ja noch entscheiden ob du zur Vernehmung gehst oder nicht. Vielleicht hast du Glück und die Polizisten reden ihr die Anzeige aus, bzw sagen ihr, ob sie sich nicht doch geirrt hat usw.

    Bei Stalking braucht sie nämlich genaue Aufschriebe der Vorfälle. Wann was passiert ist. Kannst nicht einfach daher kommen und sagen der stalkt mich.
     
  23. 6. Juni 2014
    AW: Anzeige wegen spannen!?

    gibts was neues zu dem fall oder biste schon im kitchen?
     
  24. 7. Juli 2014
    AW: Anzeige wegen spannen!?

    stellt der StA ein. bzw. hat es schon.

    So eine riesen Rotze wenn ich les, nicht zur vorladung gehen usw. Selbst wahrscheinl. nie bei einer gewesen und dann so einen Stuss daherballern.

    Wer nich zur vorladung geht, macht automatisch nicht von seinem recht zur äußerung gebrauch und wer schon DASS nich tut ist einfach nur sau blöd...was für ein Bild vermittelt dass dem StA? denkt doch mal bitte nach!

    die nageln euch auf NIX fest. ihr unterschreibt für eure AUSSAGE und wenn die EUCH nicht passt, dann muss die polizei die nach euren wünschen ändern! und nein im nachhinein ändern die garantiert nichts

    Aber wer von vornerein nicht vom Aussagerecht gebrauch macht, weil ihn das irgend ein unterbelichteter internetheini eingeredet hat... na gute nacht.

    man geht nicht zu vorladungen..dass verbietet einem der anstand als linker ist das geil. daumen hoch und alle anderen finger auch, genial.

    ich lieb das pack - unterhaltsamer als die rechten.
     
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