#1 18. Juni 2014 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. April 2017 Ermittlungsverfahren eingestellt Im Zusammenhang des Verdachts auf Unfallflucht bekomme ich nun von der Staatsanwaltschaft die Mitteilung, dass das Verfahren (§153 Abs. 1 Satz 2 STPO) Eingestellt sei. (Informationen über Rechtsanwalt). Kann das für mich negative Auswirkungen zum Beispiel mit der Schadensregulierung haben? Kommt diese Mitteilung und vor allem wenn ich es dabei belasse einem Schuldbekenntnis gleich? Bisher scheint nur eine gewisse Wahrscheinlichkeit zu existieren, dass ich den Unfall verursacht habe. Die Schuldzuweisung „Fahrerflucht“ erscheint mir völlig überzogen zu sein, da mir der Vorfall zum Unfall fremd ist. Mein Rechtsanwalt hatte die Unterlagen von der Polizei angefordert (ca 2 monate her), diese wurden wahrscheinlich verweigert bzw. bislang nicht zugesendet! Mein Rechtsanwalt ist gerade nicht erreichbar... Gibt es denn wenigstens ein Recht auf Einsicht der Ermittlungsunterlagen bei der Strafermittlungsbehörde z.b. über den Rechtsanwalt? Oder soll ich Ironischerweise „meiner“ "guten" Polizei & Staatsanwaltschaft volles Vertrauen geben.... Die von mir beschriebene Sachlage dazu war diese: Vorladung wegen Verdacht auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - RR:Board Bruker + Multi-Zitat Zitieren
#2 19. Juni 2014 AW: Ermittlungsverfahren eingestellt Ist doch eingestellt, was willste mehr? Nen Freispruch kriegste nur vor Gericht. Warum denn Schuldbekenntnis? + Multi-Zitat Zitieren
#3 19. Juni 2014 AW: Ermittlungsverfahren eingestellt Eingestellt vom Staatsanwalt. Wahrscheinlich zu geringer Tatverdacht o.ä. whatever. Ich doch auch Wurst. Die Sache ist gegessen. Also musst wohl auch keine Schadensregulierung leisten. + Multi-Zitat Zitieren