Wildzelten: rechtliche Folgen

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von G33z4RR, 18. August 2014 .

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  1. 18. August 2014
    Hey liebes Forum,
    ich würde mich gerne über guten Ratschlag in folgender Sache freuen: Einige Freunde und ich wollten demnächst wäldlich zelten. Insgesamt sind wir 4/5 Mann und haben auch nicht vor die Umwelt zu verschmutzen oder der Natur Schaden zuzufügen. Wir wollen einfach nur eine Nacht im Wald verbringen und die Luft genießen, eventuell ein ungefährliches und sicheres Lagerfeuer entzünden. Folgende Fragen beschäftigen mich:

    1. Was kann uns im Worst-Case Szenario blühen? Wie wahrscheinlich ist dieser?
    2. Gibt es in der Nähe Köln/Bonn (oder auch NRW) schöne und auch ruhige Wälder (evtl. jemand, der damit schonmal Erfahrung gemacht hat?)
    3. Was sollte man am Besten noch beachten?

    Hoffe es gibt hier Leute, die sich auskennen, vielen Dank im voraus.
     
  2. 18. August 2014
    AW: Wildzelten: rechtliche Folgen

    hi, wildzelten ist nur eine ordnungswidrigkeit also keine straftat, wird im ungünstigsten fall mit 100 euro bestraft.
    es sei denn es ist extra gekennzeichnet das man hier nicht zelten darf da kann eine strafe dann 10000 euro kosten .

    hab selber schon ne woche jeden tag frei gezeltet normalerweise regt sich da keiner auf wenn man freundlich ist.
    man kann auch die leute fragen ob es für die ein problem ist das man nen tag hierbleibt. im wald ist es eig. auch kein problem, solange ihr nichts anstellt und ihr nichts verkehrt macht. ansonsten sachbeschädigung brandstiftung etc sind da kein pappenstiel . also immer schön feuer ausmachen.
    haben auch schonmal mitten in nem dorf auf einer freilichtbühne übernachtet, da hat sich auch kein mensche gestört gefühlt.
    ausserdem gibt es doch manchmal schutzhütten für wanderer etc einfach mal googlen war zumindest beim rennsteigweg damals so, da ist es sogar erwünscht.
     
  3. 19. August 2014
    AW: Wildzelten: rechtliche Folgen

    Wild zelten ist das eine, offenes Feuer im Wald hingegen zieht empfindliche Bußgelder nach sich, sofern man erwischt wird. Dazu zählen auch Gaskocher usw.
    Ohne Zelt nur mit Schlafsack ist es übrigens erlaubt, im Wald zu schlafen.
     
  4. 19. August 2014
    AW: Wildzelten: rechtliche Folgen

    Wenn man mal von der entstehenden Geruchs- und Geräuschkulisse absieht.
    Brutzeit etc. ist zwar mittlerweile vorbei, trotzdem könnten sich einige Tiere durchaus gestört fühlen.
    Irgendwie erschließt sich mir auch nicht, was daran so toll sein soll, in einem Wald zu zelten.
    Wesentlich besser und vor allen Dingen auch rechtlich sicherer wäre es, bspw. einen Bauern zu fragen, ob man bei ihm auf einem Feld oder einer Weide sein Zelt aufschlagen darf.
    Allerdings seid ihr dann natürlich ganz sicher in der Pflicht, keinen Müll zu hinterlassen.
     
  5. 19. August 2014
    AW: Wildzelten: rechtliche Folgen

    Wie kannst du denn dies gewährleisten?

    Zelten im Wald ist in NRW grundsätzlich verboten. Nach ner Genehmigung kannst beim Forstamt fragen, wirst aber nicht bekommen. Bei ner Übernachtung unter freiem Himmel drückt man normalerweise beide Augen zu. Aber mit Feuer verstehen die Herrschaften gar keinen Spaß. Da machst du dir überhaupt keine Freunde und wenn da irgendwer direkt die Feuerwehr ruft hast du ein gewaltiges Problem.
     
  6. 19. August 2014
    AW: Wildzelten: rechtliche Folgen

    Wegen zelten im Wald würde ich mir keine Sorgen machen, das wird (sollte der Förster euch finden) auf eine mündliche Verwarnung rauslaufen.
    Ein Feuer im Wald zu machen, das würde ich aber lieber sein lassen.

    Geht doch zu einer Grillstelle, und wenn ihr schlafen wollt fahrt ihr wieder zu eurem Zelt in den Wald.

    Irgend einen Wald jetzt vorzuschlagen finde ich übertrieben, jeder Wald ist gleich...
     
  7. 19. August 2014
    AW: Wildzelten: rechtliche Folgen

    Alles klar, ist mir dann doch eher zu bunt für den ganzen Spaß.
     
  8. 19. August 2014
    AW: Wildzelten: rechtliche Folgen

    normal macht man ja auch ne wanderung aus, der gesamte teil wäre in etwa dann so 128km um die 18km pro tag also, sieht dann so aus, das man am anfang so um die 16kg gepäck tragen muss, weil man ja essen auch dabeihat schlafsack und alles. so dann schafft man die erste etappe in ungefähr einen halben tag, merkt aber dann das man seine autoschlüssel im auto liegen hat lassen, dann muss ein typ also wieder eine tagesreise zurück wandern, der kommt dann mit dem auto angezischt, man sucht sich in der zeit einen ort wo man mal so richtig n kann, danach fährt man an einen baggersee und badet und vergisst den rest, zwischendurch hat man dann im wald gepennt und hat lagerfeuer geschürt...
     
  9. 19. August 2014
    AW: Wildzelten: rechtliche Folgen

    Du hast eine tolle Phantasie (naja, eigentlich eher mäßig), kannst aber leider nicht rechnen.
    Wenn man die erste Etappe in ungefähr einem halben Tag absolviert, muss "der Typ" keine Tagesreise zurück zum Auto wandern, sondern ur eine halbe Tagesreise.
    Das ergibt dann insgesamt eine Tagesreise. Anschließend fährt er ja mit dem Auto.

    Btw. Lutscher...
    16 kg Gepäck und dann nur 18 km pro Tag ist was für Weicheier. Da reißt man bei der Bundeswehr aber mehr ab - mit mehr Gepäck.
     
  10. 19. August 2014
    AW: Wildzelten: rechtliche Folgen

    nope er hats erst um ca 23 uhr gemerkt, er ist natürlich ohne gepäck dann zurück und irgendwann um 3:00 wieder aufgetaucht und wer zum geier geht schon freiwillig zur bundeswehr...
     
  11. 20. August 2014
    AW: Wildzelten: rechtliche Folgen

    Im Wald kannste nicht nur wegen Lagerfeuer oder wild zelten Probleme kriegen. Gibt auch zig andere Sachen für die du zahlen musst. Schau mal hier: http://www.bussgeldkatalog.net/umweltschutzordnungswidrigkeiten/lfog/

    Ich weiß jetzt zwar nicht, wie aktuell das ist, aber wann streicht der Staat schon mal Bußgelder?
     
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