Wahlrecht für Kinder

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von dungeonlight, 7. September 2014 .

Schlagworte:
  1. 7. September 2014
    Ich weiß ja nicht, ob ihr das schon aus den Medien mitbekommen habt, aber
    momentan sind 15 Kinder und Jugendliche vor's Bundesverfassungsgericht
    gezogen; der Grund:
    Sie halten es für verfassungswidrig, dass alle Minderjährigen bei der
    Bundestagswahl 2013 nicht wählen durften – damit wurden immerhin
    14 Millionen Menschen von insgesamt 80 Millionen Menschen in Deutschland
    von der Wahl ausgeschlossen.
    Sie halten diesen Umstand, der sich aus Artikel 38 des Grundgesetzes ergibt,
    für unvereinbar mit dem Grundgesetz, weil es ja im Artikel 1 heißt "Die Würde
    des Menschen ist unantastbar." – damit ist ja Altersdiskriminierung verboten – und
    im Artikel 20 heißt „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ – da gehört die
    Jugend ja wohl dazu.

    Die Nummer hat gewaltigen politischen Sprengstoff, denn falls das
    Bundesverfassungsgericht den Kindern Recht geben würde – kein Wortspiel
    beabsichtigt ;D – dann müsste die Bundesregierung eine grundlegende
    Wahlrechts-Reform durchführen. Heißt das dann Wahlalter ab 0 ? Das wär'
    durchaus möglich, denn wenn die Altersbeschränkung grundsätzlich
    umgeworfen wird, was will die Bundesregierung dann machen ? Noch eine
    Altersbeschränkung einführen, bloß niedriger ?

    Die Initiatoren wollen damit jedenfalls erreichen, dass jeder Mensch sein
    Wahlrecht ausüben darf, sobald er selbst es kann und möchte – unabhängig
    vom Geburtstag. Konkret schwebt ihnen vor, dass man ab 14 oder 16
    wahlberechtigt ist – damit dann auch 4 Wochen vor einer Wahl Post bekommt
    und Briefwahl machen kann – aber auch früher wählen darf, wenn man sich
    selbst im Rathaus in's Wählerverzeichnis eingetragen hat.

    Zur Wahlrechts-Initiative der Kinder gibt's auch eine eigene Internet-Seite,
    wo man erfährt, wie man die Kinder unterstützen kann und wer überhaupt
    diese Kinder sind:

    was wollen wir?

    ... ja, was sagt ihr denn zu der Sache ?
    Jugend an die Wahlurnen – YAY oder NEY ? Und vor allem: Warum seht ihr das so ?
     
  2. 7. September 2014
    AW: Wahlalter ab Null ?

    Bisken Kurzsichtig, dann fällt auch in der Nachfolge der Kinder und Jugendschutz weg, was heißt:
    Kein Unterschied mehr bei der Strafverfolgung, was wiederum heißt, das die Jungchen die mal nen Fehltritt hatten direkt mit den Profis zusammen eingeknastet werden.

    Ich denke mal gerade die "Würde" vor allem aber das Recht auf Entwicklung und Bildung wird durch die jetzige Gesetzgebung recht gut Abgedeckt, wenn ich auch bei der Gleichstellung sogenannter Sozialschwacher immer noch Nachholbedarf sehe.

    Bei der obigen Argumentation (Altersdiskriminierung) jedenfalls könnte dieses alles mit ins Wanken gebracht werden,
    einschließlich, daß Kinder und Jugendliche als Sexualobjekte einzustufen sind.
    Und nein man kann jetzt nicht als Argument Bringen, das es ja nur um das Wahlrecht ginge, denn kommt Altersdiskriminierung als Argument durch vor dem Verfassungsgericht, dann weitet sich das automatisch auf alle Bereiche des Öffentlichen Lebens aus.

    Nur mal so als Denkemalliebernachbevorduredestanstoß. <--- Und nochmal NEIN - das is nicht persönlich gemeint.

    grüz
    KK
     
  3. 7. September 2014
    AW: Wahlalter ab Null ?

    Generell kein schlechter Gedanke Kinder frühzeitig in der Entwicklung schon mit in das Wahlsystem einzubeziehen. Nach Umfragen und "Tests" zeigt sich doch auch schon bei Kindern und Jugendlichen die wählen würden ein ähnliches Ergebnis wie bei Erwachsenen.

    Eine herabsetzen des Wahlalters könnte also durchaus ein positiven Effekt haben auf die politischen Fähigkeiten der Jugend.

    Also eine Wahlberechtigung ab 14 könnte durchaus realistisch werden.

    Müsste man eben die Studien genauer ansehen oder neue beauftragen ob das wirklich sinnvoll ist.
     
  4. 7. September 2014
    AW: Wahlalter ab Null ?

    also wenn ich daran denke was ich in dem betroffenen alter so von mir gegeben habe und dementsprechend gewählt hätte bin ich ganz froh, dass ich nicht zur urne gebeten wurde.

    ich glaube auch, dass man kinder und jugendliche mit den richtigen versprechen, geschenken und einem guten "image" der partei (noch leichter als erwachsene) locken kann.
     
  5. 7. September 2014
    Zuletzt bearbeitet: 8. September 2014
    AW: Wahlalter ab Null ?



    Rentner die meine Zukunft versaufen *hust*

    Zumal es doch gerade der extreme demographischen Wandel ist der den schritt notwendig macht, die zahl Menschen ab 18 entsprechen doch schon längst nichtmehr dem Rentner aufkommen

    zumal Ehrlich, beschissener als Oma Elsa die nach dem Motto "ICh wähle CDU, weil Merkel immer so toll aussieht" kann es nicht werden
     
  6. 8. September 2014
    AW: Wahlalter ab Null ?

    Nee, Wahlrecht und Altersgrenzen sind doch nicht das Gleiche. Du musst Jugendliche nicht vor'm Wählen schützen, wohl aber vor entwicklungsschädigenden Einflüssen wie Drogen, Sex mit anderen im frühen Alter, und Strafrecht; deshalb gibt's Altersgrenzen.

    Aber keine Sorge, ich nehm' das Kontra nicht persönlich ... der Thread dient der Debatte; da ist dein Beitrag gern gesehen ...
     
  7. 9. September 2014
    AW: Wahlalter ab Null ?

    Ist es nicht.
    Kinder und Jugendliche sind u.U nicht voll deliktsfähig (Haftung im Zivilrecht) und nicht voll strafmündig. Nach Jugendstrafrecht kann sogar noch geurteilt werden, wenn der Angeklagt das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
    Wer die Tragweite seiner Handlungen nicht vollständig abschätzen kann - und genau aus diesem Grund werden Jugendliche ja per Jugendstrafrecht in Schutz genommen - der sollte eben auch nicht von einem Recht Gebrauch machen dürfen, welches er in seiner Tragweite vermutlich nicht überblicken kann.
    Wenn ich mir manchmal so etwas wie den Erstwähler-Check bei TV total ansehe, wäre es mir sogar lieber, wenn manche Leute trotz Volljährigkeit nicht wählen dürften.

    Tja - stell dir mal vor, selbst unser Grundgesetz ist nicht allmächtig. So können verschiedene Vorschriften Menschen bzw. Menschengruppen in ihren Rechten durchaus einschränken.
    Zum Beispiel widersprechen Haftstrafen dem Recht auf Freiheit (Art. 2) und Freizügigkeit (hat nichts mit nackig machen zu tun) (Art. 11). Und trotzdem wird manchen Menschen das Recht auf Freiheit entzogen.
    Im Übrigen wird das Wahlrecht für Minderjährige ja auch durch das GG selbst in Artikel 38 eingeschränkt. Hier müsste man abwägen, welches Interesse stärker wiegt. In Anbetracht dessen, was ich weiter oben bereits schrieb, sehe ich die Einschränkung des Wahlrechts allerdings vorrangig und vor allen Dingen sinnvoll.

    Wobei deine Argumentation ohnehin ganz einfach abzuschmettern ist.
    Punkt 1: Alter ist keine Behinderung. Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 greift hier also nicht.

    Richtig wäre in der Argumentation ansonsten übrigens ebenfalls der Artikel 3, diesmal aber Abs. 1. "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Allerdings ist das ja ebenfalls zutreffend. Denn die gesetzliche Regelung, dass erst ab Volljährigkeit gewählt werden darf, gilt ja schließlich für alle Menschen.

    Bliebe noch die Frage, was die Menschenwürde mit dem Wahlrecht zu tun haben soll. Ich verstoße doch nicht gegen die Menschenwürde, wenn ich einem Kind/Jugendlichen nicht gestatte, wählen zu gehen.
     
  8. 9. September 2014
    AW: Wahlalter ab Null ?

    Wenn ich mir überlege wie viele "extreme" Phasen Jugendliche während ihrer Pubertät durchlaufen finde ich es schon angebracht, dass diese nicht wählen dürfen.
     
  9. 9. September 2014
    AW: Wahlalter ab Null ?

    Ist das der einzige offizielle Grund? Grenzen austesten, Verbote ignorieren,.. gehört alles zum Aufwachsen dazu und kann auch mal ins Illegale abdriften.

    Mit der Argumentation kannst du auch anderen das Wahlrecht entziehen, denn nur weil man 18 ist heißt das nicht, dass man den Durchblick hat. Beim Strafrecht gibt es deshalb ja auch einen gewissen Ermessensspielraum, wenn ich nicht falsch informiert bin. Die ganzen alten Leute, die absolut gar nichts mehr verstehen dürfen übrigens auch wählen.
    Aber davon abgesehen fände ich es gut Jugendliche früher einzubeziehen. Es gibt genug Jugendliche, die sich ernsthaft Gedanken machen und beteiligt werden wollen und das sollte man ihnen nicht verwehren - voll pädagogisch und so. Dann haben sie auch einen Grund sich mal intensiver mit Politik zu beschäftigen, weil es sie direkt betrifft.

    Die nehmen halt den absoluten Bodensatz von allem was gedreht wird und stellen diese Personen bloß. Da ärgere ich mich lieber über die Politik, die an Bildung spart, weil es ja reicht, wenn die Leute genug wissen um 40 Stunden zu malochen. Ich weiß du meinst das eher scherzhaft, aber das will ich nicht unkommentiert lassen.
     
  10. 9. September 2014
    AW: Wahlalter ab Null ?

    Im Gegenteil, das Bildungsetat gehört gekürzt und schlichtweg nur effektiver eingesetz.

    70% aller deutschen kannste nach der 5. Klasse entlassen. Sie werden auch mit dem Alter weder Reifer noch Klüger. Grundlagen Mathe, bisschen Schreiben und Lesen sowie Geschichte + Profamilie besuch, damit sie verhüten können - reicht doch zur Mallorche. Die Wahrheit ist, die meisten haben doch gar kein Bock auf Bildung. Wieso noch mehr Gelder unnütz verschwenden. Dann lieber denjenigen geben, die es bildungstechnisch benötigen und auch möchten.

    Ich kenne 11 jährige, die ein besseres politisches Verständnis haben als 50 jährige, weil sie einfach in der Lage sind ihr Hirn zu benutzen.
     
  11. 9. September 2014
    AW: Wahlalter ab Null ?

    dein gesellschaftsbild macht mich fast schon traurig.

    das problem ist nicht, dass die leute "kein bock auf bildung" haben, sondern das unser bildungssystem kein stück individuell ist. das gilt sowohl für methoden als auch für inhalte.

    ich kenne selbst natürlich auch nur teile unseres bildungsystems aber diese sind größtenteils mist. wenn man den sinn hinter 90% des unterrichteten stoff nicht erkennen kann schalten einige halt einfach ab und schmeißen hin bzw. finden keine motivation zu lernen. andere fressen einfach und machen. wieder andere haben glück und können sich mit dem stoff anfreunden.

    entweder du findest dich damit ab oder du bleibst auf der strecke. so sehe ich das und so kann es eigentlich nicht weitergehen.
     
  12. 9. September 2014
    AW: Wahlalter ab Null ?

    Das stimmt, aber das recht auf Wahlbeteiligung muss und hat nicht zwangsweise etwas mit der Strafmündigkeit zu tun, denn das wählen von Dummen oder Geisteskranken ist auch nicht Strafbar obwohl sie nicht Zurechnungsfähig oder Strafmündig sein könnten, sonst müssten wir diverse Wähler schon jetzt ausschließen.

    Außerdem ist es nicht verpflichtend zu wählen, deshalb wählen auch nur die, die interessiert sind. Bei bisherigen Umfragen schnitten die Jugendlichen und Kinder teilweise vernünftiger ab als Erwachsene.

    Der Anteil an Intellektuellen in der Gesellschaft ist zwar unter 20% aber von denen ist die Wahlbeteiligung auch höher.

    Von mir aus soll jeder vor der Wahl einen Eignungstest machen oder IQ-Test. Würde mich wirklich interessieren ob das was bringt, momentan bin ich davon überzeugt das es gut wäre.

    Das lässt sich mit einer Wahl auch so durchsetzen, ich bin mir sicher die Mehrheit ist dafür das die Intellektuellen der Gesellschaft die Verantwortung übernehmen.

    Das Alter spielt dann keine Rolle, Demokratie muss ja jeden Vertreten also warum nicht auch Kinder ab 14?

    Q: was wollen wir?
     
  13. 9. September 2014
    AW: Wahlalter ab Null ?

    es ist also möglich vernünftig bzw unvernünftig zu wählen? heisst das dann, dass ich parteien wählen kann, deren teilnahme an der demokratie unvernünftig ist?
    wirft das nich den ganzen gedanken der demokratie um?
     
  14. 9. September 2014
    AW: Wahlalter ab Null ?

    Doch - natürlich hat das auch was mit der Strafmündigkeit zu tun.
    In gewisser Weise sind Strafmündigkeit und Wahlrecht miteinander verknüpft. Denn wie ich bereits schrieb, geht es darum, Verantwortung für sein Handeln (analog seine Wahl) und die möglichen Auswirkungen zu übernehmen. Und da weder Jugendliche, geschweige denn Kinder in der Lage sind, die Tragweite ihres Handelns gänzlich zu überblicken, entzieht man ihnen das grundgesetzlich gewährte Recht auf Gleichbehandlung (Erwachsenenknast) und das Wahlrecht.
    Gut - das "Recht auf Gleichbehandlung" war jetzt vielleicht etwas sarkastisch formuliert.
    Beide Sachverhalte haben aber gemein, dass man Kindern und Jugendlichen nicht die selbe Fähigkeit zur Verantwortung und Einsicht zutraut, wie dies bei einem Erwachsenen der Fall ist.
    Es ist aber natürlich auch nicht so, dass der Erwachsene dadurch nur Vorteile hätte. Denn der ist selbstverständlich, von Ausnahmefällen abgesehen, immer voll für sein Handeln verantwortlich.
    Das ist reichlich doppeldeutig. Meinst du die Wahl eines Geisteskranken oder meinst du das Wahlrecht eines Geisteskranken?
    Letzteres gibt es nämlich nicht. Wer in der Klapse sitzt, ist weder geschäftsfähig, noch hat er ein Wahlrecht.

    Die Wahl eines eines Dummen, Kriminellen oder Geisteskranken ist natürlich tatsächlich nicht strafbar. Wäre es anders, wären unsere Gefängnisse überfüllt - mit CDU/CSU- und SPD-Wählern.

    Nein, eigentlich nicht. Denn die Wahl ist nach wie vor eine Mehrheitsentscheidung und somit demokratisch.
    Würde man in Deutschland für eine Monarchie abstimmen, wäre das also durchaus demokratisch, auch wenn nach Machtübernahme die Demokratie abgeschafft wäre.
    Idealerweise sollte man so eine Wahl vielleicht per Volksabtimmung durchführen. Aber da wir ja eine konstitutionelle Demokratie haben, in der unsere Volksverräter "in unserem Auftrag handeln", wäre auch eine Wahl durch Abgeordnete legitim - nur vielleicht nicht der tatsächliche Wille der Mehrheit der Deutschen.
     
  15. 9. September 2014
    AW: Wahlalter ab Null ?

    Hier berufe ich mich aber auch auf das angeführte Argument :
    Altersdiskrimienierung und alleine dieses Argument zu Nutzen
    zeugt nunmal v. Kurzsichtigkeit, denn würde das BuVerfG dieses Argument annehmen, würde
    ein Präzedenzfall geschaffen und eine höhere Instanz gibt es nicht.

    Und genau dieses Argument bezieht dann -Alle Bereiche mit ein-
    Ich hab mir mal dem Link folgend die Argumentation angesehen und da lese ich eher Vernunft
    und einen Grund zum Nachdenken heraus, als mit dem Schlachtruf Grungesetz u. Disk -
    ach ich wills nich nochmal wiederholen jetzt.

    Aber bedenke auch wie die Würde der Wahlberechtigten immer wieder unterminiert wird.
    Du krichst was versprochen, gehst Wählen und bist unwürdigerweise wieder mal voll reingefallen,
    denn kaum an der "Macht" geht es im gleichen Kontext weiter wie vorher.

    Steuer - Diäten (eine Verar... sonderfeinsten in sich) - Strafe - Gesetzwälzer ohne Ende

    Echt Würdelos ---
    Hmmm warum solls den jungchen eigentlich besser gehen als uns ?
    Also ran da an Armanda und sehn wie die dann frühzeitig die Enttäuschung ins Gesicht geschrieben bekommen.

    Sehe ich da mehr Wutpotenzial und Demos auf uns zukommen oder schweif ich einfach zu sehr ab ?

    mit einem grinsen ...
    grütz
    KK
     
  16. 13. September 2014
    AW: Wahlrecht für Kinder

    My 2 cents:
    Ich find', dass zur Wahl zu gehen ein Bürgerrecht ist und somit jeder Person mit deutscher
    Staatsbürgerschaft zuzustehen hat – für Kommunalebene bin ich sogar für Wahlrecht für
    Menschen, die hier lange leben, aber keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, aber ich
    schweif' jetzt ab... zurück zur Sache: Bzw, wenn Wahlrecht nach unten hin – also bei
    Minderjährigen – beschnitten wird, dann hat's gefälligst auch nach oben hin – Vorschlag:
    Ab 75 Jahren – beschnitten zu werden.
    Vor allem muss man sich bei der Sache auch mal eines vor Augen halten:
    Die junge Generation hat am stärksten die Konsequenzen unserer heutigen Politik
    auszubaden – nämlich ein ganzes Leben lang, mehr als 70 Jahre, und das sollte man mal vor
    dem Hintergrund unserer Rentenpolitik, unserem Umgang mit Atommüll, oder unserer Politik
    bezüglich Klimawandel reflektieren. Wenn man diesen Gedanken in aller Konsequenz
    weiterverfolgt, würd' man sogar bei einem Wahlrecht landen, das mit zunehmendem Alter
    immer weniger wird bis es im ganz hohem Alter fast verschwunden ist, aber diese
    Konsequenz ist nicht meine Position, weil wie gesagt:
    Für mich ist Wahlrecht = Grundrecht/Bürgerrecht.
     
  17. 13. September 2014
    AW: Wahlrecht für Kinder

    Ausländische EU-Mitglieder dürfen doch in Deutschland auf Kommunalebene wählen, nur nicht auf Landes-/Bundesebene
     
  18. 24. November 2014
    AW: Wahlrecht für Kinder

    Da haste Recht. Ich meinte das ja auch grundsätzlich in Bezug auf meine Haltung zum
    Wahlrecht ...

    Kommenden Donnerstag, den 27.11.2014, um 19 Uhr findet übrigens im Mumble
    ein Online-Diskussionsabend mit dem Thema "Abschaffung des Mindestwahlalters?"
    statt – da kann man sich mit einklinken und zuhören oder mitdiskutieren.
    Mumble-Raum-Direktlink: http://bit.do/UNSV [Pfad: Nordrhein-Westfalen/Fraktion/Zuhörer]

    Mumble ist ein freies, offenes, kostenloses Programm, mit dem man
    online quasi sowas wie Telefon-Konferenzen bzw. Audio-Chats abhalten
    kann; wie man es installiert und verwendet, ist hier erklärt.
     
  19. 4. Dezember 2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. April 2017
    AW: Wahlrecht für Kinder

    Falls ihr's verpasst habt: Hier ist übrigens die Aufnahme des Online-Diskussionsabends:

     
  20. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.