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Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von alexgold, 9. Oktober 2014 .

  1. 9. Oktober 2014
    AW: Falsche aussage von TÜV wegen Felgen ABE

    A02)
    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
    Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

    Steht die Reifengröße im Schein ? Evtl. ist das gemeint ..
     
  2. 9. Oktober 2014
    Zuletzt bearbeitet: 10. Dezember 2014
    AW: Falsche aussage von TÜV wegen Felgen ABE

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