Anzeige wegen Beamtenbeleidigung

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von ShitHappens:(, 11. Oktober 2014 .

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  1. 11. Oktober 2014
    Ich habe Post von der Polizei bekommen, da ich mich an einem Wochenende etwas stark betrunken habe und es daraufhin zu unnötigen Problemen gekommen ist.

    Hier die Situation:
    Ich wurde aus der Diskothek rausgeworfen da ich mich mit meinem Cousin gerauft habe. Aus Spaß.
    Draußen habe ich noch etwas rumgestänkert und bin dann schließlich weggegangen. Warum auch immer musste ich dann gegen ein fahrendes Auto treten(leicht) und stark am Fenster geschlagen habe, da ich eben Provozieren wollte. Die Insassen stiegen aus und liefen mir hinter her. Ich gab dann irgendwann auf und blieb stehen. Dann haben sich die Leute um mich gestellt und auf mich eingeredet dabei fielen eben auch Beleidigungen beider Seiten. Die Polizei wurde dann gerufen weil welche Angst hatten das ich gleich voll auf die bekomme. Als die Polizei dann da war habe ich weiterhin rumgestänkert und wollte das alle weggehen und mich in Frieden lassen. Dabei habe ich auch meine Leute weg geschubst und Beleidigt, dass mich dann der eine Beamte zu Boden gedrückt hat (wirklich sehr stark hatte die folgenden Tage noch leichte schmerzen davon) und mir dann Handschellen anlegte. Daraufhin habe ich ihn dann als Hu*nsohn beschimpft. In der Zeit an der ich auf dem Boden lag habe ich noch weiter Hu*nsöhne geschrien. Mein Cousin der mich versuchte immer wieder zu beruhigen der hat zum Glück ausgehandelt das mein Vater mich abholt und ich nicht in die Ausnüchterungszelle komme. Ich habe mich als mein Vater da war nochmal entschuldigt bei allen Beteiligten und gepustet hatte zu dem Zeitpunkt 2,2 Promille.
    Ich bin 3 Tage danach noch zur Dienststelle gefahren und habe ich dort entschuldigt die Polizistin meinte, dass sie es in den Bericht mit reinschreiben wird.

    Herausgestellt hat sich, dass nichts am Auto beschädigt ist und das ich nun 2 Anzeigen wegen Beleidigung vorliegen habe, einmal wegen der Beleidigung an dem Fahrer des Autos und einmal an den Beamten der mich zu Boden gedrückt hat. Die Beleidigungen mit H*söhne gingen ins leere da ich in der Mehrzahl gesprochen habe. Ich habe nächste Woche eine Vorladung dazu.

    Jetzt würde es mich interessieren was ich als Strafe zu erwarten habe. Ich bin Schüler und habe kein Einkommen.
    Können diese Anzeigen überhaupt in voller Härte einschlagen, da mich die Gegenseite ja auch beleidigt hat und unter druck setzte und der Beamte mich ja zuvor in Handschellen gesteckt hat und ich ihm deshalb beleidigt habe?

    Mir ist klar das ich mich falsch verhalten habe und es meine Schuld ist. Es ist mir auch wirklich unangenehm die ganze Geschichte. Ich will nur langsam Gewissheit damit ich damit abschließen kann und es als Lektion sehen kann.
     
  2. 11. Oktober 2014
    AW: Anzeige wegen Beamtenbeleidigung

    den tatbestand der beamtenbeleidigung gibt es in deutschland nicht.

    tatbestand der beleidigung ist in §185 stgb (StGB - Einzelnorm) geregelt.

    gehst also höchstwahrscheinlich in knast
     
  3. 11. Oktober 2014
    AW: Anzeige wegen Beamtenbeleidigung

    kann man nicht pauschal sagen denn die richter entscheiden immer nach sachlage bzw den umständen des einzelfalls. wenns keine sozialstunden geben sollte kannst mit einer strafe zwischen 150- 1000 euro rechnen was ich aber nicht glaube da noch schüler
     
  4. 11. Oktober 2014
    AW: Anzeige wegen Beamtenbeleidigung

    Wenn de peh hast geht der Beamte noch zivilrechtlich gegen dich vor. D.h. Privatklage im Prinzip weil er sich in der Ehre gekränkt fühlt usw..

    Ist dann Geld was in seine eigene Tasche gehen würde. Und die du natürlich bezahlst
     
  5. 11. Oktober 2014
    AW: Anzeige wegen Beamtenbeleidigung

    Tja, das nächste Mal anders handeln...
     
  6. 11. Oktober 2014
    AW: Anzeige wegen Beamtenbeleidigung

    ich bin ja positiv überrascht. Nicht deine Aktion sondern das du hier ganz offen und ehrlich sagst was du für ne gebaut hast.
    In den anderen Threads dieser Art wird immer mindestens die Hälfte verschwiegen bis man alles nach Tagen aus der Nase herausgezogen hat. Wenn überhaupt.

    Viel Glück
     
  7. 12. Oktober 2014
    AW: Anzeige wegen Beamtenbeleidigung

    offen und ehrlich .. bis der Pegel wieder am anschlag ist.


    Ich liebe euch ja so ..
     
  8. 15. Oktober 2014
    AW: Anzeige wegen Beamtenbeleidigung

    Du wirst eine Vorladung bekommen, aber vor Gericht wird es vermutlich nicht kommen. Also seit einiger Zeit ist es ja so, dass die Polizei auch gleich den Richter spielt und dir einen Brief mit einem X Beliebigen Betrag zukommen lässt. Schalte deine Rechtsschutzversicherung ein - sofern du eine hast - . Ansonsten versuch einfach nicht zu viel, bis gar nichts bei deiner Vorladung / Anhörung zu erzählen. Du weißt ja , die werden dir die Wörter ggf. im Mund umdrehen

    Have Fun
     
  9. 15. Oktober 2014
    AW: Anzeige wegen Beamtenbeleidigung

    #halbwissen..

    Das tut nicht die Polizei sondern der Staatsanwalt und ist so üblich. Er haut den Strafbefehl raus und da bekommst eben ne Geldstrafe.. Legat da Widerspruch ein, kommts vor Gericht
     
  10. 15. Oktober 2014
    AW: Anzeige wegen Beamtenbeleidigung

    #Idiotisches Fullquote

    Der Staatsanwalt haut den Strafbefehl nicht raus, er beantragt den. "Raus haut" ihn dann das Gericht.

    Möglich ist hier alles, von Bewährung bis Freiheitsentzug, wahrscheinlich wird es aber auf eine Geldstrafe hinauslaufen.
    Immerhin dürfte auch die potentielle Sachbeschädigung aktenkundig sein, auch wenn da scheinbar kein konkreter Schaden und keine Anzeige vorliegt.
    Kann auch nicht schaden, so als Warnschuss vor den Bug. Wer den Alk nicht verträgt, sollte halt nicht saufen.
     
  11. 15. Oktober 2014
    AW: Anzeige wegen Beamtenbeleidigung

     
  12. 15. Oktober 2014
    AW: Anzeige wegen Beamtenbeleidigung

    Eine Geldstrafe würde ich einfach zahlen, schließlich ist die Angelegenheit schon unangenehm genug. Eine Rechtsschutzversicherung ist in so einem Fall sicher hilfreich aber wenn sich herausstellt dass die Anschuldigung gerechtfertigt ist, bringt die auch nichts.
     
  13. 15. Oktober 2014
    AW: Anzeige wegen Beamtenbeleidigung


    nun ja, schau seinen nick an...1post...das ist irgendwer hier ausm board, der sich extra für diesen post einen neuen username angelegt hat...

    mit nem fakeaccount würde ich mich auch trauen jede einzelheit zu posten =)



    @ TE was soll denn groß passieren, du hast kein einkommen, bist schüler und jung und hattest 2,2 promille intus...

    sagst einfach sorry, der alkohol war nicht gut für dich und du kannst dich auch nicht mehr erinnern. wirst versuchen in zukunft nicht mehr so viel zu trinken...dann wirste paar arbeitsstunden bekommen....ODER vorher wird der kram schon fallen gelassen und es passiert garnichts...
     
  14. 15. Oktober 2014
    Zuletzt bearbeitet: 13. April 2017
    AW: Anzeige wegen Beamtenbeleidigung

    Die sehen aha der kommt von der Schule ist ggf unter 18, auffälliges verhalten... der wird später schwer genug im Leben haben: Du bekommst Sozialstunden oder falls du älter bist, eine Geldstrafe (Einkommensabhängig) und damit ist der Fall erledigt.

    (vgl. § 5 des Jugendgerichtsgesetzes).

    Bevor noch weitere Spekulationen aufkommen und eine weiterer Offtopic Diskussion daraus wird.
    Gab ja schon ähnliche Themen: wegen Beleidigung ?
     
  15. Video Script

    Videos zum Themenbereich

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