Unterscheidung der Arten eines Sachmangels

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Rheowen, 31. Mai 2015 .

Schlagworte:
  1. 31. Mai 2015
    Ich kann die beiden sachmangel nicht ganz unterscheiden. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
    Ist die nachfolgende Aufgabe ein "Mangel in der montage" oder ein "Mangel in der montageanleitung"?

    Aufgabe: 10 Schreibtische wurden laut montageanleitung zusammengebaut, dabei wurde jeweils eine Schublade zerkratzt.


    Und das ganze ist nebenbei dann noch ein versteckter Mangel,richtig?
     
  2. 31. Mai 2015
    AW: kurze Frage bzgl. eines sachmangels

    Mangel in der montageanleitung
    ja verstärkter mangel
     
  3. 31. Mai 2015
    AW: kurze Frage bzgl. eines sachmangels

    Es geht um einen versteckten Mangel - nicht "verstärkte".

    Gar nichts davon. Zumindest kann man das mit den spärlichen Informationen nicht sicher sagen. Sicher sagen kann man nur, dass es keinen "versteckten Mangel" gibt.
    Ein versteckter Mangel ist ein Mangel, der mindestens einer Vertragspartei vor Vertragsabschluss nicht bekannt war. Das ist aber nur umgangssprachlich, juristisch gibt es keine versteckten Mängel und auch keine besonderen Rechtsansprüche daraus. Ein Mangel ist einfach ein Mangel.

    Nicht zu verwechseln ist das mit dem arglistigen Verschweigen eines (logischerweise bekannten) Mangels. Das kann dazu führen, dass ein Verkäufer eine Sachmängelhaftung nicht wirksam ausschließen können (§ 444 BGB) Privatverkäufer können das normalerweise. Die Beweislast liegt dann natürlich beim Käufer.
    Müssen bspw. bei einem Auto die Bremsscheiben erneuert werden, wäre das evtl. ein arglistig verschwiegener Mangel. Müssen die Bremsscheiben erst in 5000 km gemacht werden, wäre das kein Mangel, es sei denn, der Verkäufer hätte ausdrücklich bestätigt, dass die Bremsscheiben neu sind.

    Eine mangelhafte Montageanleitung wäre übrigens auch ein Sachmangel des Produkts, z.B. eines Schreibtisches.
    Zur Frage der Mängel:
    Ist die Montageanleitung so, dass ein durchschnittlich denk- und handwerklich begabter Käufer den Artikel sachgerecht zusammenbauen kann, liegt keine mangelhafte Montageanleitung vor. Ist schwammig formuliert und im Zweifel ein Fall für den Richter. Anhaltspunkte könnten z.B. eine fremde Sprache oder zu kleiner oder unvollständiger Ausdruck sein.

    Ob ein Mangel der Montage vorliegt, entscheidet sich natürlich dadurch, ob eine vereinbarte Montage nach § 434 Abs. 2 BGB vorliegt. Wenn die Schreibtische also gekauft und vom Hersteller, Händler, Lieferanten zusammengebaut werden sollten bzw. wurden, liegt ein Montagefehler vor, der einem Sachmangel gleichgestellt ist.
    Wurden die Schreibtische vom Kunden selbst aufgebaut, würde ich das als "selbst schuld" einstufen. Ansonsten wäre die Frage, wo die Schubladen zerkratzt worden sind und ob sich das auf eine unsachgemäße Montage auf Grund einer mangelhaften Anleitung zurückführen lässt.
     
  4. 31. Mai 2015
    AW: kurze Frage bzgl. eines sachmangels

    Ist ne Aufgabe aus der Klausur. Schonmal vielen dank euch beiden. Tische wurden laut Aufgabe vom Käufer selbst eingebaut und die Anleitung haargenau beachtet und trotzdem sind an jeder Schublade Kratzer.

    Ich bin auch der Meinung es ist ne Mangel in der Anleitung wenn man das ganze mal oberflächlich schulisch betrachtet
     
  5. 31. Mai 2015
    AW: kurze Frage bzgl. eines sachmangels

    Oder Blödheit des Käufers. Denkbar wäre ein Kratzer vielleicht, wenn bspw. eine falsche Schraube eingedreht würde und dann hervorsteht. Als normalbegabter Bastler sollte man dann aber auf die Idee kommen und eine anderen Schraube nehmen.
    Ein Sachmangel wegen falscher Montage durch den Verkäufer/Händler etc. fällt aber auf jeden Fall schon mal aus. Also kann es nur die mangelhafte Anleitung sein, wenn man nur die zwei Auswahlmöglichkeiten hat.
     
  6. 31. Mai 2015
    AW: kurze Frage bzgl. eines sachmangels

    achsoo, von einem mangel in der Montage redet man, in der Richtung nur, wenn der verkäufer/beauftrage des verkäufers die Sache montiert haben und dabei ein Fehler/mangel entstanden ist? Danke!
     
  7. 31. Mai 2015
    AW: kurze Frage bzgl. eines sachmangels

    Richtig. Wenn ich mich nicht ganz schwer irre, stellt das zwar im Prinzip zwei einzelne Verträge dar (Kaufvertrag und Werkvertrag), wenn die Montage Bestandteil des Kaufvertrags ist, entsteht aber ein verbundener Vertrag. Hier greift dann § 434 Abs. 2 S. 1 BGB.
    Siehe auch hier: Montagemangel

    In deiner Aufgabe ist das offensichtlich nicht der Fall, weil der Schreibtisch ja ausdrücklich selbst zusammengebaut wird. Bleibt also nur gar kein Mangel oder aber eine mangelhafte Anleitung als Sachmangel.
     
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