Wirtschaftsprivatrecht Prüfung Fälle Bearbeitung

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von ^AnD!, 1. Juli 2015 .

  1. 1. Juli 2015
    Hallo,

    habe in 2 Wochen durch mein BWL Studium eine Prüfung in Wirtschaftsprivatrecht.

    Meine Frage wäre jetzt ob denn irgendwer eine Sammlung (einfacher) Fälle mit Lösung und §-Angabe hat.

    Beispielsweise ein 6 Jähriger kauft Schokolade und isst sie --> Rechtslage...

    solche Fälle in diesem Umfang etwa also eher einfache aus dem Alltagsleben


    habe auch bei Google schon gesucht, aber irgendwie nix gescheides gefunden.

    Vll kann mir ja einer helfen, tu mir da noch etwas schwer mit der §-Angabe und der prüfung der einzelnen Sachverhalte

    Danke schonmal
     
  2. 1. Juli 2015
    AW: Wirtschaftsprivatrecht Prüfung Fälle Bearbeitung

    Gibt es nicht. Es sei denn, du kannst irgendwo abschreiben. Aber du studierst ja nur und versuchst dich nicht an einem Doktortitel:
    Beim 6-Jährigen wäre die Sache eindeutig. § 106 BGB:
    Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass er mit seinen 6 Jahren gar nicht geschäftsfähig ist. Es ist also kein Kaufvertrag zustande gekommen, du guckst blöd aus der Wäsche, weil du gar keinen Anspruch auf das Geld hast.
    Und da Kinder unter 7 Jahren grundsätzlich auch nicht deliktfähig sind, also nicht für angerichtete Schäden haften (§ 828 BGB), kannst du auch keinen Schadensersatz geltend machen. Wenn überhaupt, wären die Eltern haftbar zu machen, wenn/weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Aber geh mal wegen einer Tafel Schokolade vor Gericht.

    Grundsätzlich hätten die Eltern bei Kindern u. Jugendlichen u.U. auch noch die Möglichkeit, einem Kaufvertrag zu widersprechen. Und zwar entgegen und nicht, wie häufig fälschlicherweise behauptet, wegen dem "Taschengeldparagraf". Der besagt nämlich, dass Kaufverträge von Anfang an wirksam (und eben nicht unwirksam) sind, wenn die Leistung aus eigenen Mitteln bewirkt wird, wenn die Mittel für diesen Zweck überlassen worden sind (§ 110 BGB).
     
  3. 1. Juli 2015
    Zuletzt bearbeitet: 13. Juli 2015
    AW: Wirtschaftsprivatrecht Prüfung Fälle Bearbeitung

    Man sollte dazu sagen, dass es leute gibt die hier teleologisch reduzieren wollen.

    gibt aber auch leute die das für quatsch halten. den streit musst du in deiner klausur aber wohl kaum entscheiden.

    geht es in deiner klausur rein darum ob ein wirksamer vertrag zustandegekommen ist oder auch um sowas wie vertretung etc?

    wenn du die wirklichen basics lernen willst und ein paar einfache fälle suchst empfehle ich dir dieses buch: Anleitung zur Lösung von Zivilrechtsfällen: Methodische Hinweise und 22 Musterklausuren: Amazon.de: Rainer Wörlen, Sven Schindler: Bücher ist sehr einfach und verständlich geschrieben und innerhalb eines tages hast du die basics wirklich drauf.
     
  4. 1. Juli 2015
    AW: Wirtschaftsprivatrecht Prüfung Fälle Bearbeitung

    hi danke für eure antworten!

    also dieser fall mit dem 6 jährigen war einfach nur als beispiel gedacht damit ihr wisst in welchem umfang ich eigentlich fälle bearbeiten muss

    das buch das du gepostet hast, mr.knut, sieht sehr gut aus ich glaube das bestelle ich gleich mal.

    über weitere hilfe freue ich mich natürlich auch!
     
  5. 2. Juli 2015
    AW: Wirtschaftsprivatrecht Prüfung Fälle Bearbeitung

    ich hab mal gekramt und diese herrlichen fälle gefunden :-D

    viel spaß damit
     
  6. 2. Juli 2015
    AW: Wirtschaftsprivatrecht Prüfung Fälle Bearbeitung

    Was allerdings absoluter Blödsinn ist. Vermutlich stammt so etwas von Leuten, die meinen, sie müssten keine "GEZ" zahlen und Deutschland wäre eine GmbH.

    Schließlich geht es in § 105a ausdrücklich um Volljährige - die zudem auch noch geschäftsunfähig sind. Also z.B. Entmündigte. Das ist auf Kinder und Jugendliche ja (hoffentlich) im Regelfall nicht zutreffend. Obwohl ich mir da manchmal nicht sicher bin.
    Ganz davon abgesehen, dass auch hier wieder die Wirksamkeit eines Vertragsabschlusses unter gewissen Voraussetzung bejaht wird. Wie man darauf kommt, ein Vertrag wäre automatisch unwirksam, kann ich irgendwie nicht nachvollziehen.

    Ich hätte da auch schon eine Idee...
    Spoiler
    ... aber ich ja nix.
     
  7. 2. Juli 2015
    AW: Wirtschaftsprivatrecht Prüfung Fälle Bearbeitung

    wie war das? zwei juristen drei meinungen. :-D

    fakt ist, dass man lücken im gesetz schließen muss. das macht man oft mit hilfe anderer paragraphen, auf den wortlaut kommt es ab einem bestimmten zeitpunkt auch nicht mehr wirklich an. überbau (§ 912) und nachträgliche neigung eines hauses über die grundstücksgrenze hinaus ist auch sone geschichte. sagt dir sicher was ;-)
     
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