Zutritt zur Mietwohnung

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von exiled, 17. August 2015 .

Schlagworte:
  1. 17. August 2015
    Hi Leute,

    hab ein lästiges Problem mit meinem Vermieter. Oberhalb meiner Dachgeschosswohnung ist mal ein Zwischenboden eingezogen worden um den Bereich unterm Dach noch als Lagerraum verwenden zu können. Der Lagerraum ist nur durch meine Wohnung zugänglich. Seit neustem verschafft sich mein Vermieter ungefragt und ohne meine Kenntnis Zugang zu meiner Wohnung mit der Begründung, er müsse in den Lagerraum (Der Lagerraum gehört nicht zur Mietwohnung). Mit diesem Grund hat er auch einen Wohnungsschlüssel behalten. Bis vor nem Monat gabs auch nie ein Problem, aber seit neustem spaziert mein Vermieter in meine Wohnung wie es im grad gefällt, ging schon so weit das ich in Boxershorts dastand als er mit Handwerkern durch die Wohnung gelaufen ist. Das er meine Wohnung nicht betreten darf weis ich, nur kommt er halt immer mit der Begründung "Zugang zum Lagerraum". Stimmt das?

    Was die Sache erschwert ist die Tatsache, das der Mann den Begriff Altersstarrsinn erfunden hat, deswegen will ich sicher sein das ich das Schloss tauschen darf.
     
  2. 17. August 2015
    AW: Zutritt zur Mietwohnung

    Ne bist hier im Recht genauso wie du dein Schloss austauschen darfst.
    Ist ja wohl die Frechheit wenn der einfach einspaziert.
    An deiner Stelle würde ich sofort das Schloss austauschen lassen den sowas geht absolut nicht.
     
  3. 17. August 2015
    AW: Zutritt zur Mietwohnung

    Du darfst sofort das Schloß austauschen,Dein Vermieter darf keinen Wohnungsschlüssel einbehalten,das ist lt. deutschem Mietrecht verboten,desweiteren darf er Deine Wohnung ohne Dein Einverständnis nicht betreten,das wäre dann Hausfriedensbruch.
     
  4. 18. August 2015
    AW: Zutritt zur Mietwohnung

    Ds ist so pauschal natürlich falsch.

    Der Vermieter hat in gewissen Fällen durchaus das Recht, die Mietwohnung ohne Einwilligung des Mieters zu betreten. In Notfällen (z.B. Wasserrohrbruch) sogar ohne vorherige Anmeldung. Siehe hier:
    Wann darf der Vermieter in die Mietwohnung? (dürfte auf Grund der Formulierung wohl als vermieternah einzustufen sein ).

    Grundsätzlich genießt der Mieter nach § 858 BGB den Schutz seiner an ihn vermieteten Räumlichkeiten. Der Vermieter hat ihm die Mietsache (Wohnung) also ohne Störung zu überlassen, sofern Ausnahmen (s. oben) nicht entgegenstehen. Gleiches gilt für den § 535 BGB.

    Grundsätzlich würde ich sagen, dass der Vermieter hier kein Zutrittsrecht hat und das Interesse des Mieters überwiegt (u.a. Art. 13 GG).
    Entscheidend sein kann hier die Frage, wie die Angelegenheit vertraglich geregelt ist. Und selbst da gibt es unterschiedliche Einschätzungen, insbesondere auch was eine Voranmeldung angeht.
    Gibt es kein vertraglich geregeltes Zutrittsrecht, musst du selbst entscheiden, wie du gegen die unangemeldeten "Besuche" vorgehst.
    Im Zweifel frag einen Anwalt für Mietrecht.
     
  5. 18. August 2015
    Zuletzt bearbeitet: 18. August 2015
    AW: Zutritt zur Mietwohnung

    Mein Ziel ist es ja das Schloss zu tauschen, nur will ich wie gesagt auf der sicheren Seite sein wenn der Vermieter das verbieten will (wovon ich ausgehe). Im Mietvertrag steht nichts über den Lagerraum und den Zutritt zu diesem. Ich hatte den Vermieter schonmal drauf angesprochen das ich nicht will das er in meine Wohnung geht, nur kam er dann mit der Aussage er müsse ja in seinen Lagerraum (beratungsresistent und altersstarrsinn )und das sollte eigtl im Mietvertrag drin stehen (tut es aber nicht).
     
  6. 18. August 2015
    AW: Zutritt zur Mietwohnung

    Ich würde da auch einen Anwalt fragen ... Grundsätzlich würde ich auch tippen, dass er eben NICHT einfach durch die Wohnung darf wie er lustig ist ... aber rechtlich bin ich nicht 100% sicher. Menschenverstand ist ja oft nicht gleich mit Recht

    Aber theoretisch darf der Vermieter keinen Schlüssel für deine Wohnung haben
     
  7. 19. August 2015
    AW: Zutritt zur Mietwohnung

    Das Problem bei Anwälten ist das Geld, davon hat man als Student nicht so viel wenn's dazu kommt werd ich natürlich mit Anwalt reden.
     
  8. 20. August 2015
    AW: Zutritt zur Mietwohnung

    Rechtsberatung deiner örtlichen AStA!
     
  9. 20. August 2015
    AW: Zutritt zur Mietwohnung

    Also fürs Schloss austauschen benötigt man devinitief keinen Anwalt.
    Das ist im Mietrecht verankert. Mit besuchsrecht im Bezug des Lagerraums, müsste man sich eben einig werden. Dies sollte aber mit Absprachen und Terminvereinbarung kein Problem sein.
    Sollte es dennoch zu Problemen kommen kannst du dann immer noch eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
    Sich allerdings ungefragt einfach Zutritt zur Wohnung zu verschaffen ist nicht in Ordnung.
    Dein Vermieter kann froh sein das dieses vorgehen keine weiteren Folgen nach sich zieht.
     
  10. 26. August 2015
    AW: Zutritt zur Mietwohnung

    Geht mal garnicht ,würd dem sagen der soll sich ne Strickleiter von mir aus ans Fenster seines Lagers hängen aber ganz bestimmt nicht in meine Bude platzen wie er will ) Schloss tauschen ,am besten glei nen Keso 4000 Zylinder,falls der nen Polenschlüssel haben sollte.
    Wenn nix im Vertrag drin steht,daß er immer Zugang zu seinem Lager durch deine Wohnung braucht ,dann kann er dir garnix wenn er dich vor Gericht zerrt,brauchst auch kein Anwalt dafür ,ein Vertrag in Schwarzweiss spricht für sich hier in Deutschland .
    Der Vermieter ist doch nicht dein Papa mit Lizenz Jederziet nach seinen Kindern zu kuken ,was der macht ist volles Programm Ilegal .
    Vor Gericht werden die Richter zum Vermieter nur sagen,daß er selber Schuld ist wenn er entweder zu dumm ist das mit dem Zugang zu seinem Lager nicht im Vorfeld und Vertraglich zu klären oder sich keinen Extra Zugang über eine Anbautreppe von Außen hinbaut von wo er in sein Lager kann .

    Übrigens kostet 1 Beratungsgespräch beim Normalen Anwalt gerade mal nen Fuffi ,den wirst doch wohl übrig haben .
    Ne Rechtschutz kost auch nur um die 150 pro Jahr
     
  11. 26. August 2015
    AW: Zutritt zur Mietwohnung

    halt uns mal auf dem laufenden, wie der vermiter reagiert etc. son b*tchfight ist geil und spannender als RTL :lol::lol::lol:
     
  12. 27. August 2015
    AW: Zutritt zur Mietwohnung

    Kauf dir nen neuen Zylinder und gut. Ich hätte ihn sogar noch zusätzlich wegen Hausfriedensbruch angezeigt. Du musst den nicht mal in seinen sch*** Raum lassen. Außer wenn's brennt o.Ä. brauchst den überhaupt nicht rein lassen. Höchstens 2x im Jahr darf er, mit Vorankündigung, gucken ob alles noch heil ist glaub ich. Wo gibt's denn sowas? ^^
     
  13. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.