#1 20. November 2015 Hi! ich habe ein komische bußgeld bekommen - meinen name ist falsch geschrieben. also nur ein buchstabendreher... klar, ich bin über rote ampel gefahren Aber muss ich das trotzdem zahlen. ? HAb mal gelesen das die das schon richtig schreiben müssen. also wie siehts aus??? flitz + Multi-Zitat Zitieren
#2 24. November 2015 AW: Bußgeldbescheid falscher Name: muss ich zahlen? Schreibfehler hilft da nicht... entweder das Bußgeld ist berechtigt oder nicht und dann müsstet du dich melden und Widerspruch einlegen. Da müsste schon eine völlig andere Anschrift drauf stehen, dann kannst du es zurück schicken. + Multi-Zitat Zitieren
#3 26. November 2015 AW: Bußgeldbescheid falscher Name: muss ich zahlen? hast du denn tatsächlich den bußgeldbescheid erhalten, oder aber nur den anhörungsbogen? in dem hättest du den fehler korrigieren müssen, dann wäre es auf deinen mist gewachsen + Multi-Zitat Zitieren
#4 4. Dezember 2015 AW: Bußgeldbescheid falscher Name: muss ich zahlen? Scheinbar ist der Dreher kein Grund, denn er ist ja bei dir angekommen oder? Ist das Kennzeichen korrekt? Dann hättest du eine Chance Bußgeldbescheid prüfen: Worauf müssen Sie achten? + Multi-Zitat Zitieren
#5 10. Mai 2016 AW: Bußgeldbescheid falscher Name: muss ich zahlen? Musst trotzdem zahlen leider kommst du um eine Strafe nicht rum + Multi-Zitat Zitieren