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Carla Columna am
Webseiten betrachten mit urheberrechtlich geschützten Werken ist legalDer EuGH (Europäische Gerichtshof) Urteilt: Das aufrufen von Werken urheberrechtlich geschützten Werken im Web ist erlaubt. Die Internetnutzer könnten sich nun frei im Web bewegen, ohne zu befürchten, dass sie gegen Urheberrechtsgesetze verstoßen. Schließlich habe der EuGH festgestellt, dass beim Browsen lediglich flüchtige Kopien erstellt werden.
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