§201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Pauli, 3. Dezember 2007 .

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  1. 4. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    1. Wenn du dich gescheit anstellst dann kommste da raus. Wie sag ich dir nicht weil die aktion fürn ***** war.

    2. glaub ich das irgendwie nicht. Welcher typ klaut omas handtaschen, kickt hühner durch die gegend usw.

    3. Wenns stimmt gibts gut über 100-200 sozialstunden. Oder einige Monate Jugendarest

    4. Viel spaß. Gib mir am besten die adresse ich schreib dir dann ne postkarte wie schön es im freien ist.
     
  2. 4. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    Schon *cheisse ne ? wenn man nix von so nem Gesetz weiß das sowas wie Rufschädigung besagt. Naja ich denk jetzt biste wachgerüttelt worden. Ich denke du kommst mit ner Geldstrafe davon. Sehr schlau von dem Typen dich anzuzeigen Fürs nächstes mal denk auch noch daran das es das Recht am eigenen Bild gibt
    wie blöd und schlau menschen zugleich sein können q:
     
  3. 4. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    wenn das hier alle mach will ich dich auch mal nennen.

    was ihr gemacht habt geht garnicht. damit begebt ihr euch auf genau so ein niveau, wie der typ laut deinen angaben ist. ihr seid also scheinbar kein bisschen besser.

    schau mal auf die erste seite dieses threads und versuch das was jophiel gesagt hat.
     
  4. 5. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    schon was rausgekommen?!
     
  5. 6. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    Vielleicht hilft dir das weiter:
     
  6. 6. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    du bekommst vll 40 sozialstunden ,weil du noch keine 18bist kopf hoch
     
  7. 6. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    pff das ist dann aber nicht vorbestraft...

    anzeige ist nicht gleich vorbestraft....

    und wenn du 13 warst, dann warst du eh noch nicht rechtsfähig also hast du keine vorstrafen...

    tjoa soviel ich weis wirst n paar sozialstündchen mache müssen und vll n paar tagessätze geldstrafe zahlen...
     
  8. 6. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    Nach meinem Gesetz, müsste man dich steinigen
     
  9. 6. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    @Threadersteller:

    Du weißt schon, dass man ab 14 strafbar ist und innen Knast kommen kann, gell ?

    Wirst du trotzdem nicht, Freiheitsstrafe wegen sowas wäre schon sehr übertrieben.
     
  10. 6. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    Ich denk mal das du nur Sozis bekommst wieviel des hängt davon ab wieviele du bei den ersten 2malen gemacht hast.
    PS:
    wo is denn des Video?
     
  11. 6. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    Muss man zu 100% nicht!!

    @ Topic:

    Lol, wie kann man nur sowas machen. Ist ja klar das es so Enden muss und wenn man sowas macht denkt man ein bisschen nach und macht sich ein Fake Acc und geht zur vollsten Sicherheit mit nem Proxy aus Bangladesh auf Youtube.
    Was dich erwartet... kann nicht mehr dazu sagen als die anderen!
     
  12. 6. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    das video hab ich aus youtube gelöscht... hab das aber noch auf dem pc.... (verschlüsselt :-D)
     
  13. 6. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    oh,

    mach dir mal nich ins hemd kleiner.du hättest ma in meiner haut vor einem jahr steckn solln....

    also hol dir erstma (meist kostenlose) info beim rechtsanwalt und wenn du so gut wie möglich aus der sache herrauskommen willst,dann nimm dir einen.die sind nichso teuer außer es kommt zu hauptverhandlung,da wolln die einiges für.

    also sozialstunden oder geldstrafe zb. 400€ in 12 monatssätzen bekommst du denke ich ma aufjedenfall,sowas nennt man täter-opfer ausgleich

    endtschuldige dich bei ihm!(das kommt immer gut bei der polizei)

    wenn ihr aussagen müsst sprecht euch voher ab was ihr sagt.aussage verweigern kommt nie sogut,da bekommst du dann einfach die strafe reingetrügt

    viel spaß im knast ;

    haha
    pace
     
  14. 6. Dezember 2007
    AW: §201 StGB strafbar und anzeige wegen Youtube video!!!! Hilfe...

    ich würde auch nich einfach so die anzeige zurückziehen, denkste der will für dich blechen wenn du sags: 'tschuldigung
    und den dann noch hinterm rücken auslachs ^^ bei mir müsstes du auch blechen!

    aber zu deiner frage wirs du nich sooo viel bekommen, wie der vorposter sagte, entschuldige dich und zeig dich einsichtig, zur vorladung würd ich auch jeden fall gehen, sons gibts wirklich ärger... hatte ma praktikum in einem gericht, also wenn du nich zur vorladung komms und es im endeffekt vors gericht geht dann is der richter direkt verstimmt... du kriegs definitiv aufn sack!

    greetz, viel glück, auch wenns total dumm war!
     
  15. Video Script

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