Abmahnung von Waldorf Anwälte erhalten

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Fu$$el, 14. November 2009 .

  1. 15. November 2009
    AW: Die lieben Waldorf Anwälte haben sich gemeldet -.~

    Unwissenheit schüzt vor Strafe nicht.
    Sowas bringt garnix, leider wäre nämlich ein toller Freifahrtschein .
     
  2. 15. November 2009
    AW: Die lieben Waldorf Anwälte haben sich gemeldet -.~

    Ist egal, ob dein Rechner manipuliert wurde oder sonstiges. Deine IP => Du bist dafür verantwortlich => Du haftest.

    Deshalb sollte man ja sein Wlan richtig absichern, dass da nicht einfach welche mitsurfen, weil du bezahlen darfst.
     
  3. 15. November 2009
    AW: Die lieben Waldorf Anwälte haben sich gemeldet -.~

    Also ich weiß nicht ob du noch zuhause wohnst.

    Also es gibt ja den Rechtsschutz, wodurch die Versicherung jegliche Anwaltskosten übernimmt. Kann sein, dass das deine Eltern haben. Wenn du zuhause wohnst, müsstest du noch über diese versichert sein. Wenn das zutrifft, nicht lange fackeln und dann ab zum Anwalt.

    Ich denke aber, dass das nicht so einfach ist, dass du direkt zahlen musst. Die müssen dir ja wirklich alles nachweisen können, dass du das begangen hast.
     
  4. 15. November 2009
    AW: Die lieben Waldorf Anwälte haben sich gemeldet -.~

    IP ist kein beweis, dein PC muss infiziert gewesen sein, anders kannst du dir das nicht erklären.

    Du hast definitiv nie P2P benutzt und dein rechner war auch immer mit aktueller antiviren software geschützt.
     
  5. 15. November 2009
    AW: Die lieben Waldorf Anwälte haben sich gemeldet -.~

    Genau, nur ne Ip in ner Logdatei oder ein paar Screenshots nützen rein gar nichts :-D
    Kann ja jeder was basteln in Photoshop ...
    Möglich ist natürlich das die Daten mit dem Provider abgeglichen werden und dann könnte es sein das sie ein Logfile/Screenshot als gültiges Beweismittel ansehen.

    Geh zum Anwalt der sich auf sowas spezialisiert hat und wehr dich, es kann meiner Meinung nach nur billiger werden, oder Verbraucherschutz oder so ist vielleicht auch noch eine Option

    hab ein bisschen gegoogelt, der Anwalt hier hat anscheinend schon gegen die Waldorfanwälte gewonnen



    http://www.dr-bahr.com/
     
  6. 15. November 2009
    AW: Die lieben Waldorf Anwälte haben sich gemeldet -.~

    wir haben in der ausbildung auch das fach Recht und da erzählt der anwalt oft aus erfahrungen. er sagt immer man solle das angebot annehmen und bezahlen. wenn nicht wirds nur noch viel teurer.
    ich würds aufjedenfall machen
    lieber 1000 als 10000 zu zahlen
     
  7. 15. November 2009
    AW: Die lieben Waldorf Anwälte haben sich gemeldet -.~

    Als erstes würde ich einen Spezialisten hinzuziehen und sich ordentlich beraten lassen. Dazu sollte man sich aber auch selber damit beschäftigen sonst kann der Spezialist dir alles aufschwatzen. Richtig informiert ist halb gewonnen und vielleicht kommst dort ja sogar ohne einen Cent bei weg.

    Die meisten Schulden macht man durch unwissenheit.
     
  8. 15. November 2009
    AW: Die lieben Waldorf Anwälte haben sich gemeldet

    Haste mal gedacht dein Rechner weg zu sperren für eine weile? wenn da nun echtma die polizei vor der türe steht?
     
  9. 15. November 2009
    AW: Die lieben Waldorf Anwälte haben sich gemeldet

    Normal steht nicht die Polizei vor der Tür. Können die gar nicht bewältigen, so viele Hausdurchsuchungen müssten die Anwalte durchkloppen, was denen aber quasi gar nichts bringt.
    Lohnt sich im Verhältnis Kosten / Gewinn nicht.

    Es ist einfacher Abzumahnen für 1000Euro und bei der Wiederholung das x-Fache zuverlangen mit dann strafrechtlichen Konsequenten.
     
  10. 15. November 2009
    AW: Die lieben Waldorf Anwälte haben sich gemeldet

    den rechner weg zu sperren nicht aber die ganzen tb festplatten rausnehmen -.-

    mit dem uppen wars das grundsätzlich erstmal für mich. laden werd ich weiterhin noch aber nur von sicheren ftp servern.

    denke aber schon das die ip als sicherer beweis gilt. werde aber mal nen anwalt fragen, was er dazu sagt.

    //edit: Außerdem würd es reichen wenn ich meine festplatten in nen rechner pack den ich irgendwo aufen dachboden stell und den per wlan ins netz packe. bei hausdurchsuchungungen dürfen sie nicht das ganze haus durchsuchen.
     
  11. 15. November 2009
    AW: Die lieben Waldorf Anwälte haben sich gemeldet

    Wieso nicht einfach dirn lassen und mit TrueCrypt verschluesseln .....
     
  12. 15. November 2009
    AW: Die lieben Waldorf Anwälte haben sich gemeldet

    IP-Adressen-Ausdruck kein Beweis für Urheberrechtsverletzung - Golem.de

    Dürfte interessant für dich sein.
     
  13. 15. November 2009
    AW: Die lieben Waldorf Anwälte haben sich gemeldet

    danke, das werd ich mir auf jedenfall erstmal ausdrücklich durchlesen
     
  14. 15. November 2009
    AW: Die lieben Waldorf Anwälte haben sich gemeldet

    Mich würde interessieren, wie der aktuelle Stand ist. Wirst du zahlen oder gehst du vor Gericht?
     
  15. 15. November 2009
    AW: Die lieben Waldorf Anwälte haben sich gemeldet

    dann wird der rechner aber beschlagnahmt und man sieht ihn nicht mehr wieder afaik
     
  16. 15. November 2009
    AW: Die lieben Waldorf Anwälte haben sich gemeldet -.~

    Das kanns ja nicht sein. Man selbst als Otto Normalverbraucher sichert sich soweit ab wie man es kann (weil man nicht die größte Ahnung hat) dann kommt sonn Kellerkind mit Brille hackt sich durch dein wlan was ja eigentlich gesichert ist und man selber ist schuld, weil man nicht soviel Ahnung hat wie Leute die Tag und Nacht am Pc verbringen damit sie dich hacken können!?

    finde man kann ja dich auch nicht dafür verantwortlich machen wenn du am berg parkst ziehst handbremse an und jemand kletter nachts unter deinem wagen und knipst mal eben die handbremse durch und der wagen rollt unten vor eine mauer...

    würd aufjedenfall damit vor gericht und drauf plädieren das du unschuldig bist
     
  17. 15. November 2009
    AW: Die lieben Waldorf Anwälte haben sich gemeldet -.~

    von wegen "gefährliches halbwissen":
    Leute, das is nich weil die anwälte geld wollen, das kriegen die nämlich nich pro downloader oder wie ihr euch das denkt. nein. Beim p2p lädt man nich nur runter sondern auch hoch...so einfach is das
     
  18. 15. November 2009
    AW: Die lieben Waldorf Anwälte haben sich gemeldet -.~

    Richtig, deshalb können sie ja jeden "Downloader" anschreiben, und da verdienen sie auch pro Fall.
     
  19. 15. November 2009
    AW: Die lieben Waldorf Anwälte haben sich gemeldet -.~

    nun hab ich aber noch nen kleinen gedankengang.

    was wäre, wenn ich es runterladen würde aber auf der anderen seite vorher die downloadbegrenzung auf 0kbs gestellt hab. theoretisch haben sie ja dann nichts gegen mich in der hand. ich werde ja beschuldigt, dass ich es weiter gegeben habe durch den upload.
     
  20. 15. November 2009
    AW: Die lieben Waldorf Anwälte haben sich gemeldet -.~

    Keine Ahnung welcher P2P-Proggy du benutzt, aber bei torrent geht das schlecht. Bei Limewire und so funzt das. Aber wenn du jetzt angibst du hättest mit nem Programm geladen, das 0 kb/s uppt kann man das überprüfen (z.B. bei Torrent sieht man wie viel UP jede IP hat). Und das wird auch geloggt.
    Ausserdem ist auch der reine Download in Deutschland strafbar, aber ich weiss nicht ob die Strafe im selben Mass ausfallen würde...
     
  21. 15. November 2009
    AW: Die lieben Waldorf Anwälte haben sich gemeldet -.~

    ist schon nen halbes jahr her aber es müsste emule gewesen sein -.-

    //edit:

    Hab hier noch was gefunden:

    OLG-Entscheidung zum neuen § 97 a Abs. 2 UrhG
    30. März 2009

    Seit dem 01.09.2008 bestimmt der neu eingeführte § 97 a Abs. 2 UrhG, dass der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen sich auf 100 Euro beschränkt, wenn es sich um einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs handelt.


    das besagt doch, dass die nicht 500euro anwaltskosten nehmen dürfen oder?
     
  22. 15. November 2009
    AW: Die lieben Waldorf Anwälte haben sich gemeldet -.~

    kenn mich da zwar nit so aus und weiß auch nicht wie die Anwälte das feststellen, dass du geladen/geuppt hast. Aber wenn die die Logs vom Provider haben, dann müssten sie ja sehen, ob von deinem PC ein Upload oder ein Download ausging..
     
  23. 15. November 2009
    AW: Die lieben Waldorf Anwälte haben sich gemeldet -.~

    Hab mir jetzt nicht alle Posts genau durchgelesen und nur überflogen aber beim Schreiben musst du bestimmt etwas unterschreiben und die Summe zahlen oder?
    Wenn du das unterschreibst gibst du zu, dass du das geladen hast.
    Dann zahlst du wenn du Pech hast nicht nur das Hörbuch sondern dann wirst du noch von einigen anderen weiteren Mahnungen gespammt von irgendwelchen anderen Sachen die du im p2p noch geladen hast (von denen du meistens schon garnichts mehr weißt weil das so lange her war) und dann kannst du nix dagegen machen sobald du unterschreibst.
    Einfach zum Anwalt gehen und eine Erklärung anfertigen, die besagt dass du so etwas nicht nochmal machst und unschuldig bist. Dann zahlst du einmalig eine kleine Summe (200-300 Euro + deinen Anwalt nochmal) aber sparst dir einigen Ärger. Das fertigt dir alles der Anwalt mit dir an, der sich in dem Bereich auch auskennen sollte.
    Beim P2P ist das Laden & Hochladen verboten.

    Lg

    Edit: Du musst dir eigentlich keine Sorgen machen, dass die Polizei vorbeischaut um deinen PC abzuholen. Im Moment werden lauter p2p Mahnwellen rausgesendet und nur in den wenigsten Fällen wird kontrolliert (wenn es sich auch lohnt, sobald derjenige nicht zahlt etc.)

    Man haftet selber für sein Netzwerk. Wenn also ein anderer sich in dein W-Lan gehacked hätte (egal ob du's gesichert hast) bist du dafür verantwortlich weil das alles über dich läuft.
    Würde damit also nicht vor Gericht gehen mit dem Argument.
     
  24. 15. November 2009
    AW: Die lieben Waldorf Anwälte haben sich gemeldet -.~

    @ Fu$$el

    Es gab mal ein Urteil, dass ein unwissentlicher Upload in einer Tauschbörse nicht strafbar ist. Dort ist von einem "incoming" Ordner die Rede, wahrscheinlich also auch eMule gewesen. Sollte deine rechtliche Lage sicher nicht verschlechtern

    Urteil: Unwissentlicher Upload in Tauschbörse nicht strafbar | heise online
     
  25. 16. November 2009
    AW: Die lieben Waldorf Anwälte haben sich gemeldet -.~

    Wie kann man sowas rein vom logischen her "du bist für dein netz verantwortlich" abstempeln?
    Das einzige, was man imo machen muss ist "den umständen entsprechende" und "dem Menschen zumutbare" Sicherung des Wlans vornehmen.

    Wie soll man, wiederrum rein vom logischen her, für etwas haftbar gemacht werden, wenn man keine Beweise hat, dass Person XY zum Zeitpunkt XY mit dem PC XY Tat XY gemacht hat, WENN man zumutbare Schritte FÜR eine Sicherung des Wlans vorgenommen hatte.
     
  26. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.