#1 26. November 2005 Link: Nach Ansicht einiger Datenschützer dürfen Empfänger von Arbeitslosengeld II den Verwendungszweck kleinerer Geldbeträge bis 50 Euro auf Kopien von Kontoauszügen für das JobCenter schwärzen. Allerdings muss der Betrag weiterhin lesbar bleiben. Die Datenschützer geben auch an, dass die jeweiligen Ämter den Betroffenen darauf hinweisen müssen, dass diese Möglichkeit bestehe. Für Geldeingänge bestehe die "Schwärzungsoption" jedoch nicht. + Multi-Zitat Zitieren
#2 30. November 2005 .. Habe ien paar bekannte die alg II bekommen aber da wollte von dehnen no9ch keiner einen kontoáuszug sehen. wird wohl die ausnahme sien oder hat da jemand andere erfahrungen? + Multi-Zitat Zitieren
#3 30. November 2005 Ich finde diese Regelung sehr vernünftig, die vom Arbeitsamt brauchen schließlich auch nicht alles wissen, letztendlich ist es schließlich der ihre Sache was sie mit ihrem Geld machen, das geht keinen anderen etwas an!!! + Multi-Zitat Zitieren