#1 12. Juni 2007 hallo leute , bin heute das erste mal mit meinem scooter angehalten worden , mit was kann ich rechnen ? was gibt es für einen strafe ?? der roller läuft ca. 80 laut denn bullen und ein abgefahrender hinterreifen =( ich hab aber keine mängelkarte bekommen ! und kann ich da irgenwas machen das die anzeige fallengelassen wird ?? achso bin fast fertig mit PKW führerschein ist er in gefahr ?? + Multi-Zitat Zitieren
#2 13. Juni 2007 AW: angehalte worden !! scooter nein kannst du nicht wenn du keinen Mängelschein bekommen hast,aber einen abgefahrenen Hinterreifen hast gibts auf jeden Fall schonmal Punkte wieviel weis ich nich,wegen den 80 km/h armer kerl,aber selber schuld mfg edit:ja,ist anzunehmen + Multi-Zitat Zitieren
#3 13. Juni 2007 AW: angehalte worden !! scooter Moin.. du hast nichts zu befürchten und dein fürherschein auch nicht, soweot das echt dein erstes mal ist. Du bekommst nen termin bei der polizei für ne aussage, da musst du alles tun das es dir voll leid tut und so, und nach 2 wochen wird das verfahren gegen dich eingestellt .. da du dein mängelschein bekommen hast, haste auch nichts mit dem hinterreifen zu befürchten .. viel glück !! Mfg ymaas + Multi-Zitat Zitieren
#4 13. Juni 2007 AW: angehalte worden !! scooter hast du den 50er oder 25er lappe? wenn du nur den 25er hast bekommste 20-40 arbeitsstunden! mehr nicht! Gruß Sypher + Multi-Zitat Zitieren
#5 13. Juni 2007 AW: angehalte worden !! scooter danke für eure schnellen antworten !! höhrt sich denn ja mal garnicht so schlecht an + Multi-Zitat Zitieren
#6 13. Juni 2007 AW: angehalte worden !! scooter hier nochmal nen text vom kumpel, er ist mit 95 km/h auf nem P4 (prüfstand) erwischt worden statt 50 km/h erlaubt und hat diesen brief hier bekommen : Ermittlungsverfahren gegen Sie Tatvorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis Am 26.4.2007 Sehr geehrter Herr Wurth, das Ermittlungsverfahren ist eingestellt worden, weil die Verfehlungen noch als geringfügig angesehen worden sind. Nach gesetzlichen Bestimmungen erfolgt allerdings eine Mitteilung zur Erziehungskartei, in die jedoch nur die Staatanwaltschaft, das Gericht und das Jugendamt Einsicht haben. Weitere Nachteile entstehen dadurch nich Sie werden darauf aufmerksam gemacht, dass Sie bei etwaigen künftigen Verfehlungen - insbesondere gleicher Art - nicht mehr mit einer Einstellung wegen Geringfügigkeit rechnen können. Mfg ymaas + Multi-Zitat Zitieren
#7 13. Juni 2007 AW: angehalte worden !! scooter jau du hast eigentlich nichts zu befürchten weils dein erstes mal ist... bei meinem ersten mal angehalten wurd die anzeige auch falleg gelassen, ^^ beim zweiten hal hatte ich sozialstunden aberdas is natürlich auch nichts schlimmes also erstmal keine angst haben ^^ cya mfg + Multi-Zitat Zitieren
#8 13. Juni 2007 AW: angehalte worden !! scooter beim esten mal wird diene anklage fallengelassen führerschein ist erst am 3ten mal gefärdet allerhöchtens sozis das war s und das mit dem reifen das gibt ein busgeld von 15€ "erfahrung!" :-D aber keine punkte aber für das zu schnell sein kann es punkte geben aber sonst haste nichts größeres zu befürchten egal ob 25ger oda 50ger weil zu schnell is zu schnell + Multi-Zitat Zitieren
#9 14. Juni 2007 AW: angehalte worden !! scooter danke für eure schnellen antworten denn werde ich mal alles auf mich zu ommen lassen =) + Multi-Zitat Zitieren