Anzeige wegen Fahrerflucht

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von $e7en, 18. Mai 2010 .

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  1. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    würd mich auch ma interessieren.
    also an deiner stelle würd ich mich auch so schnell wie möglich mit dem herrn in verbindung setzen. sag dem halt einfach, dass du aufgeregt warst und angst um deine probezeit und all sowas hattest und falsch gehandelt hast. entschuldige dich bei ihm und mach ihm klar, dass du gemerkt hast, dass es deine schuld war. danach fragste einfach lieb, ob man das nicht auch so versuchen kann zu regeln.
    ist halt nur die frage, was dir lieber ist: die oben genannten folgen bei fahrerflucht, oder halt den schaden selbst ersetzten, wenn er einverstanden ist.
    naja viel glück

    mfg

    Spoiler
    trotzdem dumme aktion von dir
     
  2. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Wenn kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung beseteht, kann der Strafantrag von dem Typ bis zur Urteilsverkündung zurückgezogen werden.

    Besteht öffentliches Interesse an der verfolgung der Straftat, dann kann er sie zurückziehen, bringt aber nichts, da die Polizeit weiter ermitteln wird.
     
  3. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Es bleiben minimal kleine lackspuren die weisen dir das nach. Aber das tut nichts zur Sache.

    Sowas ist mal sowas von assig.
    Du schramst die Karre von dem Typ an und willst ihm den schaden überlassen.

    Du würdest als erster rumheulen wenn man an dein Auto fahren würde. :thumbsdown:
    Und abheituen würde.

    Du hättest dass auch einfach mit ihm klären könne wie sonen shit abzuziehen.

    Ich würde ja sagen hoffentlich kriegst du ne ordentliche Strafe. :angry:
    Und darfst ordentlich blechen.
    Von dem her will ich hier nicht weiter drauf eingehen.
     
  4. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Also erstmal vielen Dank an die Leute, die hier hilfreiche Tipps gegeben haben.
    An die anderen, die meinen mich runtermachen zu müssen:
    Ich hab hier nach Hilfe gefragt und nicht darum gebeten, dass jeder
    seine Agressionen rauslässt, danke

    Ich bin mittlerweile auch überzeugt, dass ich falsch gehandelt hab.
    Will nun wenigstens die Fahrerflucht-Sache aus der Welt schaffen.
    Kontakt werde ich, sobald ich den Namen habe, sofort aufnehmen.
    Ich glaube, dass es ein älterer Herr ist - hoffentlich lässt er mit sich reden... ^^
     
  5. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Bei Verkehrsunfallflucht handelt es sich allerdings um ein Offizialdelikt, das heißt es wird "von Amts wegen verfolgt", andernfalls würde irgendwo im §142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) in irgendeinem Absatz stehen "Das Delikt wird nur auf Antrag verfolgt".

    Der Strafantrag (wenn überhaupt einer gestellt wurde) hat da nur minimalst Einflussmöglichkeit. Eine abschließende Liste zu Antragsdelikten gibts hier:
    Antragsdelikt – Wikipedia
     
  6. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    sag einfach die wahrheit...das du vllt auch net gemerkt hast das du dran vorbeigeschüft bist...und du dir in dem mom auch net sicher sein kannst es NICHT gewesen zu sein...ich denke mit der wahrheit gehts immernoch einfacher als sich was zusammenzureimen und nachher aus versehn doch was anderes zu sagen...ich denke dub wirst dafür jetzt wohl net 2 jahre in knast kommen...aber sag einfach das es keine absicht war und du auf keinen fall fahrerflucht begehen wolltest

    mfg:SheiLynN
     
  7. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Steh einfach dazu und gut ist.

    Aus Fehler lernt man und dies wird dir in Zukunt definitiv nicht mehr passieren.

    Viel Glück bei der Sache!
     
  8. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    @JimmyBob. So siehts aus endlich mal einer der was Ahnung hat. ^^

    Ne mit Knast muss er wohl gar nicht rechnen. Er hat keinen Verletzt ect.
    Aber saftige Geldstrafen und Konsequenzen die den Führerschein ansprechen, damit ist schon zu rechnen.
     
  9. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Haha:lol:

    @$e7en
    Gib am Besten alles zu. Auch die Nummer mit dem auf Seitenwegen zum Kumpel schleichen.
    Wenn du keine Einsicht zeigst bist du den Führerschein eh gleich wieder los.

    Vielleicht standest du ja auch unter Schock und deine Flucht war unkontrolliert instinktgetrieben?
     
  10. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Das mit der Verfolgung der Anzeige durch die Polizei ist aber bei dem Sachverhalt nicht mal so sicher.
    Kommt aber zum Teil auch drauf an, was die Justiz derzeit zu tun hast. Wennst Pech hast, ermitteln sie derzeit in anderen Fällen wegen schwerer Kindervergewaltigung, Kinder os etc, kümmern sich dann aber um deinen Fall. Oder du hast Glück, weil dein Nachbar ne mp3 gezogen hat. Dann kanns echt sein, das sie deinen Fall einstellen und lieber deinen Nachbarn verfolgen.

    Aber durch den kleinen Kratzer entsteht vll. ein Schaden von max. 1.000 EUR. Je nachdem, welche Autoteile verkratzt sind. Wennst natürlich noch die Tür und sowas zerkratzt hast, wirds teurer. Aber sowas und mich nachträglichem Geständnis... also wie oben geschrieben kommts da auch auf die Auslastung an. Wennst natürlich mit voller Wucht reingefahren fährt und dann abgehauen wärst, hättst scho schlechtere Karten.

    Also ist jetzt auch bissl Glückssache
     
  11. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Nya, wie gesagt das ist wirklich ein minimal Schaden, hab den vllt mit 1kmh berührt hinten links an der Stoßstange. Also bei mir am Auto siehts nicht wirklich schlimm aus, wenn man die Stelle säubern würde wäre es kaum Erkennbar ausser bei richtig nahem Hinsehen.
    Weiß yemand wie lange es dauern kann, bis ich die Post von denen erhalte... der Polizist
    hat heute ya erst die Fotos von unserem Auto gemacht.
     
  12. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Ja, definitv.

    Gibt auf alle Fälle Punkte.


    Ich würde vielleicht probieren zu dem Typen hinzugehen der dich angezeigt hat, dich entschuldigen, ihm erklären, das du die leichte Berührung halt nicht gemerkt hast und probieren, das er die Anzeige zurücknimmt.

    edit: achja und natürlich seinen Schaden bezahlen
     
  13. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Tja, jetzt biste am *****.
    Ein normaler mensch schaut sich das doch direkt an, ruft entweder die Bullen oder hinterlässt am SCheibenwischer oä seine Kontaktdaten.

    Wahrscheinlich hätte man die mini-Kratzer am anderen Auto mit Politur fast unsichtbar machen Können. Selbst wenn sie neu lackiert werden müsste, dann hättest du das schön Bar machen können ohne versicherung. Zum Automaten - 200 e abheben und dem Kerl in die Hand drücken.
     
  14. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Jap man kann es nachweisen weil dein lack mit ziemlicher Sicherheit feinste spuren auf dem lack des anderen hinterlassen hat. Des weiteren werden die Kratzer mit 100%iger Genauigkeit von der Höhe her passen, wenn se das nachprüfen.
    Und ja wenn du angezeigt wurdest und probezeit hast kannst mit mindestens nachschulung bzw. entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
    PS: Lügen machts in dem Fall sicher nicht besser, im besten fall kommst dann noch (dein Kumpel gleich mit) wegen Falschaussage auch noch dran.
    Ach ja @wardriver die Scheibenwischeraktion ist auch Fahrerflucht. Kannst genauso dran kommen deswegen

    mfG
     
  15. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Verstehe nicht wieso du dann mit so einer "Ausrede" kommen willst?
    Ich mein, wenn es so ist wie du da beschrieben hast und du wirklich nichts gesehen hast, dann kannste das doch auch so sagen? Es war dunkel, du hast nocheinmal nachgeguckt bei deinem Auto ob da was ist, aber du hast nichts gefunden. War halt dunkel. Und weil du bei dir nichts gefunden hast, hast du auch nicht damit gerechnet das da etwas passiert ist und fertig. Wenns dann zur Fahrerflucht kommt, sagst du das dann einfach und fertig?! Ich mein wenn du das ihnen erklärst und wie du schon gesagt hast, wenn du Fahrerflucht begehen würdest, hättest du mit Sicherheit nicht paar Meter weiter geparkt. Hoffe du verstehst wie ichs meine ^^

    Ansonsten würde ich dir natürlich auch raten mit dem Mann zureden und das erstmal so zu klären.
     
  16. 19. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    was auch Fahrerflucht wäre......

    Wenn einem sowas passiert hilft es nur den Halter selber zu ermitteln oder die Sheriffs zu holen.

    Die beste Idee jetzt ist IMO immer noch Kontakt zum Geschädigten zu suchen und versuchen das so zu regeln.
     
  17. 19. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    So hatte ich es mir mittlerweile auch schon überlegt, dann währe ich auch bei der kompletten
    Wahrheit.
    Wie gesagt, hoffe nun schnellstmöglich Post zu kriegen um den Name des Fahrzeughalters zu erfahren. Werde mich hier dann nochmal zu Wort melden, wie es verlaufen ist.
    Nochmals vielen Dank an die vielen und schnellen Antworten & Tipps
    BW's raus!
     
  18. 19. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Der Unterschied hierbei ist nur, wenn der Geschädigte die Kontaktdaten vom Verursacher hat und den somit kontaktieren kann, wird er mit Sicherheit keine Anzeige erstatten. Damit kann man es unter sich Regeln und muss die Polizei nicht einschalten.
     
  19. 19. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Das ist richtig. Der Ottonormal würde das so machen. Wollte das nur der vollständigkeit halber erwähnen, weil das in einem Atemzug mit Polizeiverständigen genannt wurde
     
  20. 19. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Hatte erst kürzlich sowas ähnliches am hals. Hab beim ausweichen in ner 30er Zone nen Auto gestriffen am Kotflügel. Zettel mit Handynr. im Briefkasten des Geschädigten eingeworfen da es schon relativ spät war, ich denjenigen nicht aus dem Bett klingeln wollte und ich am nächsten Tag Frühschicht hatte und heim wollte. Joa während der Arbeit hat niemand angerufen,
    ich also zu ihm gefahren, geklingelt, er war schon morgens bei der Polizei und hat Anzeige gegen Unbekannt erstattet.
    Ich bin dann gleich aufs Revier gefahren und hab mich "gestellt". In der Zwischenzeit hat der Geschädigte schon dort angerufen das nen Zettel in seinem Briefkasten war und das ich auch schon bei ihm war wegen meinen Daten und Versicherung etc. und das er die Anzeige zurück ziehen will .
    Auf dem Revier wurde ich von den sehr zuvor kommenden Polizisten darauf hingewiesen das ich besser keine Aussage machen sollte das die Geschichte für jeden Staatsanwalt ne astreine Unfallflucht wäre.
    Joa das Ende der Geschichte war dann ne Geldstrafe von 3 * 80 € wegen unerlaubtem entfernen vom Unfallort, Verfahren wurde aber eingestellt weil kein öffentliches Interesse bestand. Gab keine Punkte aufs Konto oder sonstige einträge.

    So ne Anzeige hat man Ruck Zuck an der Backe, selbst nen Zettel an die Windschutzscheibe und wegfahren ist unerlaubtes entfernen vom Unfallort, man muss dem Geschädigten persönlich gegenüber treten, wenn dieser nicht auffindbar ist Polizei holen und das ganze aufnehmen lassen...
     
  21. 19. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    schilder es einfach so wie es war, du sagtest ja, es war nur echt SEHR leicht, und ist sowieso nicht wirklich zu sehen. nach absprache mit deinen kumpels seid ihr ja dann von dannen gezogen... oder haben deine kumpel was gesagt?
     
  22. 19. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Das ist aber klar. Die Zettelgeschichte ist ja nur noch von 'früher'.

    Man muss ja erstmal am Fahrzeug ne gewisse Zeit auf den Halter warten, kommt keiner so ruft man die Polizei an. Die nimmt das auf ermittelt den Halter und benachrichtigt ihn.

    Heutzutage mit Handy kein Problem mehr. Früher musste man sich aber ne Telefonzelle oder ähnliches suchen. Dadraus entstand das mit dem Zettel an der Windschutzscheibe für den Fall, dass die geschädigte Person in dem Moment kommt wo man den Anruf bei der Polizei tätigt.

    Das ist 1A unerlaubtes entfernen vom Unfallort. Der Zettel könnte ja wegfliegen, durch regen unleserlich werden oder weggenommen werden ect. ^^



    Aber doofe Sache die dir da passiert ist. Da warst du schon ehrlich und hattest trotzdem Stress an der backe. Manche sollten erstmal im Briefkasten schaun bevor sie Panik schieben..



    @J0rd4N

    Wenn er es schildert wie es war, wird die Anzeige wegen Fahrerflucht aufkeinenfall fallen gelassen.
    Ich würde mir ja an seiner stelle ein Anwalt nehmen..Vllt ist er ja sogar Rechtschutzversichert..
     
  23. 19. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    War nur ein Kumpel dabei und der meinte auch, dass er nichts entdecken kann.
    Hätte ich an dem Abend gesehen, dass dort wirklich was ist,
    dann wäre ich auch nicht "abgehaun". Ich werde versuchen der Polizei es
    so zu sagen wie es war bzw. dass ich von einem Schleifer oder berühren des anderen Fahrzeugs
    nichts gemerkt habe... ansonsten natürlich mit dem Betroffenen in Verbindung setzen.
    Anscheinend reicht es aber nicht, wenn der Betroffene die Anzeige einfach zurückzieht oder
    verstehe ich das falsch? ^^
     
  24. 19. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Das ist völlig egal ob er schildert, dass er es nicht gemerkt hat. Erstens merkt man sowas und zweitens hat er die Anzeige wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort auf alle Fälle an der Backe da wird sich nichts dran ändern lassen. Einzige Möglichkeit wie schon oft genug erwähnt ist der Gang zum Geschädigten.
     
  25. 19. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Ne, du hast mich nich richtig verstanden. Ich werd sofort zum Geschädigten gehen,
    sobald ich den Namen kenne. Ich meine nur, falls er die Anzeige fallen lässt und die
    Polizei dennoch weiter ermittelt, wie es manche hier geschrieben haben.
     
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