#1 23. Februar 2006 Hallo also ich habe mit meinem Vater eine Wette am laufen. Die Wette lautet wenn einer eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat das er nach dem neuen gesetzt vom september 2005 eine unbefristete Niederlassungserlaubnis bekommt. Ist das so korrekt? + Multi-Zitat Zitieren
#2 23. Februar 2006 soweit ich weis hat die Niederlassungserlaubnis die unbefristete aufenthaltserlaubnis abgelöst...ist also das gleiche und ist das nicht schon am 1.1.05 in kraft getreten? oder wurd das nochmal geändert? mfg + Multi-Zitat Zitieren
#4 26. Februar 2006 Ich höre ehrlich gesagt zum ersten mal von einer Niederlassungserlaubniss, habe so etwas nie gebraucht. Aufenthaltserlaubniss war alles was ich jemals brauchte. + Multi-Zitat Zitieren
#5 26. Februar 2006 hmm dazu genau hab ich kein plan, ich weiss nur das deutschland das einzigste land ist in dem "offiziell" abgeschobene asylanten nie wirklich abgeschoben werden bzw. zu 95% für immer hier bleiben! ausser sie gehen "freiwillig", dazu gibt man ihnen bis zu 50.000 €... hier ist auch noch ein interessanter link: Asyl-Missbrauch: Vom Asylanten zum Millionär KLICK + Multi-Zitat Zitieren