Auto verschenken - was beachten?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von dekz, 25. Juni 2013 .

  1. 25. Juni 2013
    Hiho Folks,

    will jetzt meinen Twingo verschenken, da ich ihn abmelde. Hat Unfall gehabt, aber fährt noch, Schaden nicht repariert. Ist soweit alles bei Ebay Kleinanzeigen mit Fotos etc eingetragen, sind auch direkt 1 Mio interessenten da... Jetzt ist die Frage: Was muss bei der Übergabe alles berücksichtigt werden? Trotz Schenkung muss ja ein Vertrag aufgesetzt werden, richtig?

    Danke im Voraus, BW ist selbstverständlich!
     
  2. 25. Juni 2013
    AW: Auto verschenken - was beachten?

    kannst ja einen symbolischen euro machen und es als normalen verkauf laufen lassen
     
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  3. 25. Juni 2013
    AW: Auto verschenken - was beachten?

    Dachte ich auch, aber sobald es ein Kaufvertrag und nicht mehr ein Schenkungsvertrag ist, besteht doch Anspruch bei versteckten Mängeln (die bei einem Unfallwagen ja gegeben sind)? Oder besteht dieser auch bei Schenkung?
     
  4. 25. Juni 2013
    AW: Auto verschenken - was beachten?

    So würde ich das machen. Dann biste eig raus aus allem
     
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  5. 25. Juni 2013
    AW: Auto verschenken - was beachten?

    Mach Euro und schließ Gewährleistung aufgrund Privatverkauf aus und dann hast keine Probleme. Im Vertrag angeben das Unfallschaden vorhanden und dann solltest keine Probleme haben.
     
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  6. 25. Juni 2013
    AW: Auto verschenken - was beachten?

    Gekauft wie gesehen heißt es doch bei den guten Privatverkäufen.
     
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  7. 25. Juni 2013
    AW: Auto verschenken - was beachten?

    Wieso verschenken? Bei Ebay als "Defekt" angeben und verkaufen. Von dem Geld holste Dir dann nen Kasten Bier.

    Ihr würdet Euch wundern, was die dort noch für Autos kaufen. Verschenken würde ich es nur an Freunde, Bekannte oder Familie.
     
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  8. 25. Juni 2013
    AW: Auto verschenken - was beachten?

    ja ich würde es auch mit einem symbolischen Euro machen ABER mach das doch anders!!!

    ich finde das schade über ebay!!!

    mach das doch irgendwie in der nachbarschaft! oder kleb dir n zettel rein auto zu verkaufen und such dir nen netten menschen aus der es wirklich brauchen kann!? der sich freut, der danach evtl endlich seinen ersten fahrbaren untersatz hat!

    und nicht an jemanden verschenken der das auto danach für 1000-3000 EUR an nen jungen menschen verkauft der danach traurig ist weil er n haufen geld dafür gezahlt hat!

    also wie gesagt, schenk es jemanden den du persönlich kennenlernst auch wenn es mehr arbeit ist!

    weisst du wie ich das meine!?


    grüße!
     
  9. 26. Juni 2013
    AW: Auto verschenken - was beachten?

    Danke an alle Antworten, BW's sind raus.

    Zu Legionnaire: Schon. Das Ding ist, die Antriebswelle ist hinüber, Reifen müssen gewechselt werden, der Wagen hat etliche Dellen und Kratzer, Hosenrohr ist abgeknickt, mittlerweile hängt der Kühler im Getriebe, die Kupplung versagt bald komplett. Aus dem Auto kannste kein Gewinn mehr ziehen. Ich stelle es als Schenkung, weil es immernoch ein paar Gewerbliche gibt, die sich über das Metall freuen und ihr Geld kassieren - das ist dann ihr gutes Recht, immerhin ersparen sie mir die Verschrottungskosten und den ganzen Ärger.

    Wenn das Teil noch fahren würde, wär es direkt der Nachbarstochter verschenkt worden, aber es hat viel zu viele macken
     
  10. 27. Juni 2013
    AW: Auto verschenken - was beachten?

    Verkauf die Karre doch an einer diesen Visitenkartenhändler die immer an die Autos gebatscht werden. Die verschiffen die Fahrzeuge meistens in Afrikanische Länder. Denke mal 70-100€ bekommste sicherlich noch für die Kiste.
     
  11. 27. Juni 2013
    AW: Auto verschenken - was beachten?

    Bei einer Schenkung kann man meines Wissens nach später mit verantwortlich gemacht werden, wenn der Beschenkte es z.B. unangemeldet abstellt und es entfernt werden muss. Hab zumindest neulich etwas in der Richtung gelesen.
    Mach einen Euro, verkaufe es als defekt und Bastlerware und gut ist.
     
  12. 28. Juni 2013
    AW: Auto verschenken - was beachten?

    Wenn er es schenkt und der Schenkende alle Rechten und Pflichten mit dem Auto übernimmt und auf sein Namen anmeldet bzw es dann läuft, kann man Ihn doch garnix mehr.
     
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