Autobahn-Blitzer Bußgeld

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von serul, 29. Oktober 2005 .

Schlagworte:
  1. 31. Dezember 2005
    ich denke mal du kannst mit einspruch was erreichen. aber auf der anderen seite, muss man wissen, das man bei schnee und eis eh langsamer fahren muss
     
  2. 31. Dezember 2005
    Trotzdem haben wa alle ma gelernt wieviel auf jedem Strassentyp zugelassen ist (Richtgeschwindigkeit) für Landstraße,Bundesstraße,Autobahn,Ortschaften,Spielstraßen(oda da scho ma nen Geschwindigkeitsbegrenzungsschild gesehn ?) etc
    PS: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !!
     
  3. 31. Dezember 2005
    Da vertut man sich mal und erntet gleich Kritik von allen Seiten. Ok, ich sehs ein, hör mir aber auf Vorschriften zu machen was ich als Mod posten soll und was nicht, klar?
     
  4. 31. Dezember 2005
    Wenn du körperlich am ende bist >solltest< du nicht fahen...
    Du >solltest< immer konzentriert auf die strasse sein und dich nicht von kälte etc. ablenken lassen können...
    Nur handelt niemand so

    GreetZ, ~Br4inP4in~
     
  5. 31. Dezember 2005
    also soweit ich weiss, bekommst du ne nachschulung nur wenn du innerorts (50kmh erlaubt) mit 70 geblitzt wirst und auserorts (100kmh erlaubt) mit 120 geblitzt wirst, dazu kommt dann noch nen ordentliches Bußgeld.

    Naja wenn das schild echt zu war, hast doch genug zeugen. Aber wenns nur geld ist würd ichs dabei belassen und die strafe zahlen, Sonst kannst du dich da ganz schnell verrennen.

    Gruss exitus

    Ps: Nen guten Rutsch euch allen Und net zuviel saufen
     
  6. 31. Dezember 2005
    21km/h wären noch ok. Wenn 70km/h erlaubt waren und du knapp unter 90km/h warst, bekommste lediglich ne Geldstrafe, die 40€ oder 50€ (weis nicht mehr ab welchem Betrag man Punkte bekommt) nicht übersteigt.

    Übrigens Toleranz sind 3km/h. Die werden von deiner Geschwindigkeit abgezogen.
     
  7. 31. Dezember 2005
    bei 16km/h musst du 35€ ordnungsgeld zahlen... und fertig is die sache.

    EDIT: es gibt auch im internet einen bußgeldkatalog, da kann man nachschauen
     
  8. 1. Januar 2006
    Wenn du sagtest an einer Kreuzung, da könnte es leider schon gefährlich werden... wenn es eine relativ stark befahrene Strasse ist könnte da auch nur 60Km/h sein wegen der Unfallgefahr... das wäre natürlich schon bitter... Naja ich wünsch dir das Beste !!!

    Greetz Chîllout
     
  9. 1. Januar 2006
    du hast des in den falschen hals bekommen...

    ich meinte damit nur du als mod bist überzeugender als ein normaler user,..(in dem fall hört er eher auf dich)
    in dem sinn machst du dem armen jungen in so einer heikelen situation nur unnötig angst...

    wie dem auch sei ein frohes neues jahr
     
  10. 1. Januar 2006
    bei 2 punkten muss man doch noch gar nich in das aufbauseminar oder wie das heisst wenn ich das inner fahrschule richtig verstanden hab .. dasbrasucht erst wenne 8 punkte oder so hast!
     
  11. 2. Januar 2006
    Nachschulung in Form eines Aufbauseminars gibt es aber für Fahranfänger in der Probezeit ab 1 Punkt. Bei einer OWI bekommt man jedoch noch keinen Punkt. Wenn man also weniger als 21km/h zuviel fährt wobei der Tachovorlauf und die Toleranz (3km/h, wenn weniger als 100km/h vorgeschrieben war und 3% ab 100km/h) abgezogen werden müssen und der Endwert zählt. Für die genaue Strafe kann man jedoch auch einfach in einem Bussgeldkatalog nachschaun, wie schon erwähnt, nachschaun.

    Bei zugeschneiten Schildern muss man aufpassen. Vorfahrtszeichen müssen unbedingt beachtet werden, da man sie bereits an der Form erkennt. Bei Geschwindigkeitsschildern können diese auch 'nicht beachtet' werden, wenn man nicht ortskundig ist.

    Warte einfach mal den Bescheid ab und dann schau mal, ob es sich lohnt. Ansonsten mal beim ADAC oder bei der Fahrschule nachfragen, dann weißte vielleicht eher bescheid.

    Greetz OOOViperOOO
     
  12. 2. Januar 2006
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    ey leute POSTET NUR WENN man ahnung hat ...

    ich hab hier so schlecht informierte beiträge gelesen omg ;(


    ab 1nem punkt in der probezeit musst du zur nachschulung (305€)
    aber in deinem fall hab ich rausgelesen das du nur 30 €zahlen musst ohne weitere strafen und nix



    HIER GUGG DIR DES AN..........

    INNERORTS (stadt)

    Bild {img-src: http://img481.imageshack.us/img481/2086/unbenannt1ba.jpg}

    AUßerorts (landstrasse ,autobahn)

    Bild {img-src: http://img481.imageshack.us/img481/6787/hth5ai.jpg}
     
  13. 2. Januar 2006
    Hoffentlich haste 'n Foto von dem Schild gemacht. Am besten mit Datum.

    Auch wenn das keine "Entschuldigung" für ne Geschwindigkeitsübertretung ist, es könnte die Behörde mangels Arbeitsmoral dazu veranlassen die Sache ggf. nach 'nem Einspruch einzustellen.


    Aaaaber ich würde lieber auf das Schreiben warten und das Bußgeld bezahlen.
    Kann ja nicht allzu hoch sein ^^
     
  14. 2. Januar 2006
    bußgeld und polizeilicher verkehrsunterricht (n bulle erzählt dir dass du wgn zu schnell fahren andere gefährdest)

    n mädel hatte letzten 1 woche nachdem se n führerschein gekriegt hat
    unfall mit fahrerflucht ... war auch nur pol. verkehrsunterricht
     
  15. 2. Januar 2006
    häähh 50€??? ?(
    Ich bin mal 15km/h zuschnell gefahren und musste 25€ bezahlen!!
    Ich wurde aber gefilmt und dann so 200m weiter haben die bullen gesagt das ich zu den fahren soll hab ich gemacht dann haben die gesagt dass ich 25€ bezahlen soll oder dieses vor gericht klären kann!!

    naja 50€ glaub ich eher nicht!

    edit:// die pics von wormsak beweisen es!! :]
     
  16. 2. Januar 2006
    Versuch es doch einfach mal du kannst doch nichts dabei velieren eher wird´s besser aber schlimmer doch in keinem fall!
    Also schreib einfach mal die Stadt an und leg einspruch ein dann wirste schon sehen was dabei rauskommt!^^
     
  17. 2. Januar 2006
    Wenn du Probezeit bist beckommste auf jeden Fall ne Nachschulung und wenn du da net hingehst Führerschein weg hab ich schon alles hinter mir.....


    mfg Mexx
     
  18. 3. Januar 2006
    @Mexx:

    Wenn du schon eine Nachschulung hinter dir hast, dann dürftest du ja wissen, was man dafür 'machen muss'. Erst ab 1 Punkt gibt's ne Nachschulung. Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20km/h haben keine Nachschulung zur Folge. Also überleg doch lieber mal ein bisschen, bevor du was von dir gibst. Und behaupte vorallem keine falschen Dinge.
     
  19. 3. Januar 2006
    Also mir fällt dazu nur eins ein....Immer ruhig bleiben,bis irgendwas kommt.....Denn das nichts kommt,passiert öfters,als man denkt...Glaub mir.Außerdem ist die Geschwindigkeit,die du abgelesen hast definitiv nicht die,die beim Foto dabei ist.Mußt ja z.B. noch die Tachoabweichung berechnen usw.
    Also FÜßE still halten 8) und abwarten.Ändern kannst es eh nicht mehr
     
  20. 4. Januar 2006
    Wenn Autobahnzubringer kommen, ist eh immer (!!!) 70 (wenn nicht sogar manchmal 60) Das weiß man eigentlich, und dass da mit Vorliebe geblitzt wird, eigentlich auch, zumindest bei uns im Umkreis @ blitzen...


    Aber erstmal abwarten, wies aussieht, und wegen dem Schild, du hast Zeugen und wenn du ne Rechtschutzversicherung hast, bzw. deine Eltern ne Familienrechtschutzversicherung haben, dann kann dir auch nich das meiste passieren, falls du nicht Recht bekommst, das übernimmt die dann ja
     
  21. 4. Januar 2006
    Wer bekommt hier waS? er muss es wenn schon bezahlen...xD
     
  22. 4. Januar 2006
    Falsch!
    Nix mit Nachschulung. 50 € sollten passen, aber ich glaube du kommst auch etwas billiger darunter weg.

    Mfg G:
     
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