Autokauf - was muss danach gemacht werden um zu fahren?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von sge4ever, 27. Dezember 2007 .

Schlagworte:
  1. 27. Dezember 2007
    Hallo,

    ich möchte mir einen Gebrauchtwagen kaufen welcher noch TÜV hat.

    Was muss ich machen, wenn ich ign gekauft habe?
    Zur Führerscheinstelle und ein Kennzeichen holen, mit welchen Kosten ist da zu rechnen?

    Dann muss ich ihn noch versichern lassen....


    was muss man sonst noch machen?

    mfg

    bw ist ehrensache
     
  2. 27. Dezember 2007
    AW: Autokauf - was muss danach gemacht werden um zu fahren?

    du musst erst zur versicherung denn du kannst ein auto nur zulassen wenn du einen Versicherungsnachweis hast!
    dann musst du auf die Zulassungstelle und nicht auf die Führerscheinstelle^^

    und die kosten des kommt drauf an ob dun wunsch kenzeichen willst oder nich abba mit 20-30 euro kannst schon rechnen!!!


    mfg stiffi2k
     
  3. 27. Dezember 2007
    AW: Autokauf - was muss danach gemacht werden um zu fahren?

    Also du must zu erst zur Versicherung, und danach zum Straßen verkehrs amt dort anmelden, also das auto
     
  4. 27. Dezember 2007
    AW: Autokauf - was muss danach gemacht werden um zu fahren?

    und dann kann ich fahren? =)
     
  5. 27. Dezember 2007
    AW: Autokauf - was muss danach gemacht werden um zu fahren?

    Zunächst zur Versicherung, Deckungskarte besorgen. Dann mit der Deckungskarte, dem Fahrzeugbrief/der Zulassungsbescheinigung Teil II und dem Personalausweis zur Zulassungsstelle. Die ist normal im Landratsamt oder in der Stadtverwaltung (bei kreisfreien Städten). Willst du das Fahrzeug auf jemanden anderen zulassen, braucht du von dem noch eine Vollmacht. Nimm dir ausreichend Zeit, auf der Zulassungsstelle ist normal immer viel Andrang. Manche Kreise/Städte bieten eine Kennzeichenauswahl übers Internet an. Wenn du also ein Wunschkennzeichen möchtest, kannst du evtl. vorher reservieren. Wunschkennzeichen kosten aber ein paar Euro Aufpreis. Die Zulassungsstelle wird dir dann ein Kennzeichen zuweisen. Der nächste Weg führt dann in einen Schilderladen. Normalerweise befinden sich in der Nähe von Zulassungsstellen entsprechende Läden. Mit den Schildern geht es dann zurück zur Zulassung. Die kassieren dann die Gebühren, siegeln die Schilder und stellen den Fahrzeugschein die Zulassungsbescheinigung Teil I aus. Jetzt kannst du die Schilder ans Auto schrauben und losfahren. Du solltest aber zeitnah nochmal zur Versicherung und einen richtigen Versicherungsvertrag abschließen.
     
  6. 27. Dezember 2007
    AW: Autokauf - was muss danach gemacht werden um zu fahren?

    das wird noch dafür benötigt :

    Bei Zulassung

    * Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters
    * Versicherungs-Doppelkarte Ihrer Kfz-Versicherung
    * Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
    * Bei Vertretung: Schriftliche Vollmacht (inklusive Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer) und Personalausweis
    * Bei minderjährigen Haltern: Schriftliche Einwilligungserklärung und Personalausweise / Reisepässe beider Elternteile
    * Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
    * Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug


    *zu Langsam ;-)
     
  7. Video Script

    Videos zum Themenbereich

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